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Wenn man davon ausgeht, dass Shimano nicht doof ist und ggfs. auch gute Patentanwälte bezahlen kann, dann kann man davon ausgehen, dass sie über eine derartige Veröffentlichung vorher nachdenken.
Mögliche Szenarien:
1. Man kann es ja einfach mal versuchen, vielleicht hat man ja Glück. Die...
Hallo @simplesimson, du hast Recht. Der Schutzumfang eines Patents ist durch die unabhängigen Ansprüche definiert. Alle abhängigen Ansprüche dienen als Rückzugsmöglichkeit falls ein Amt meint, dass der erste Anspruch nicht neu und nicht erfinderisch ist. In einem Anmeldeverfahren würde man die...
Zumindest meint das Deutsche Patentamt, dass zumindest der erste Anspruch neu ist: Das kann auf Seite 4 des Prüfbescheids nachgelesen wird. Welche Meinung das US-Amt hat weiß ich nicht. Der Prüfbescheid lässt sich gerade nicht herunterladen.
Kleiner Fehler im obigen Beitrag:
Die Fahrradgetriebevorrichtung wird im 13. Anspruch der deutschen Anmeldung und im 18. Anspruch der Anmeldung in den USA beansprucht. Sie nutzt die "gleitende Komponente" aus Anspruch 1.
Gruß
Hallo, ich möchte den Artikel zum "neuen Patent" von Shimano etwas relativieren.
1. Es ist noch kein Patent. Es wurde 2017 in den USA angemeldet und ein Jahr später in Deutschland. Derzeit läuft in USA ein Prüfungsverfahren, in Deutschland noch nicht.
Das hat Shimano einfach noch nicht...
Hallo Kevlar ist nicht besonders schweiß- und uv- stabil. Das wird in kürzester Zeit seine Festigkeit verlieren.
Hier eine einfache Quelle aus Wikipedia:
"Beim Umgang und der Verarbeitung muss auf die leichte Feuchtigkeitsaufnahme und die geringe UV-Beständigkeit Rücksicht genommen werden...