Immer bedenken, dass es hier zwei unterschiedliche Verfahren sein können.
Stand jetzt wird eine Eigenverwaltung angestrebt, die hat afaik etwas andere Spielregeln.
Problem ist doch hier, dass man bei einer Eigenverwaltung erstmal keine wirklichen Informationen bekommen wird, wenn nicht direkt betroffen. Eigenverwaltungen werden nicht auf insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
Sollte der Antrag auf Eigenverwaltung nicht durchgehen und es zu einem Regelinsolvenzverfahren werden, dann ist zwar die Informationslage besser, aber der Sachstand deutlich schlechter.
Informationspflicht:
Wenn die Eigenverwaltung durchgeht, dann informiert hier auch nur YT selbst, da es hier einen Sachwalter gibt. Dieser hat nur Aufsicht/ Kontrollfunktion und keinerlei Mitsprache bei der Geschäftsführung.
Ein Inso- Verwalter ist nur bei der Regel- Inso
Normalerweise stellt man einen Antrag auf Eigenverwaltung 2-3 Monate vor dem möglichen Eintreten einer Insolvenz ( Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung), um hier Planungssicherheit zu erlangen. Wartet man zu lange, dann werden Anträge zurEigenverwaltungen schnell in ein Regel- Inso- Verfahren überführt.
Das kann ggfs. dann je nach Rechtsform im Handelsregister eingesehen werden, bevor es erste Veröffentlichungen im Inso- Portal gibt.
Eigentlich wollte ich mir vor kurzem ein Capra als 2tes Jobrad holen, aber da in der FinTech arbeitend, hab ich mir die Firma vorher mal angeschaut, dass "out of stock" hat dann die Alarmglocken getriggert.
Drücke allen betroffenen die Daumen.