Wege-Sperre im Landkreis Miesbach: Kommt das schmale-Pfade‑Verbot?

Das Hauptproblem liegt doch darin, dass es geschafft wurde den Bikern einzureden, dass das was sie auf den bestehenden Wegen machen illegal sei, obwohl das in den allermeisten Fällen überhaupt nicht der Wahrheit entspricht. Deswegen finde ich es auch schwierig in diesem Zusammenhang von "legalen" Trails zu reden - prinzipiell ist erstmal jeder bestehende Weg der auch von Wanderern begangen wird zum mountainbiken in Bayern legal. Ich selber bin aus der Gegend und fahre seit vielen Jahren hier auf den Wanderwegen. Ich kann die Konflikte mit Wanderern an einer Hand abzählen und meistens liegen sie in einer komplett falschen Rechtsauffassung begründet. Aus meiner Erfahrung sind viele der Konflikte herbeigeredet - insbesondere von den wenigen die sich tatsächlich daran stören. Diese Personen sind aber mit Abstand in der Minderheit, jedoch wie so oft, meistens am lautesten. Und darauf wird dann mit zu viel Fokus eingegangen.

Ich finde den konkreten Fall in Miesbach auch aus folgenden Gründen interessant: Hier hat sich die lokale Community stark eingesetzt um neue Trails zu bauen - was erstmal toll und sehr lobenswert ist. Jedoch hat sich meine Befürchtung bestätigt, dass dies nun von den Verwaltungen zur Rechtfertigung von Wegesperrungen herangezogen wird. "Es gibt jetzt ja spezielle Angebote". Da die bestehenden Wanderwege, die die Mehrheit der Biker nutzt (viele davon werden kaum von Wanderern begangen) nach wie vor deutlich attraktiver als die gebauten Trails sind, geht der Schuss aber (noch) leider etwas nach hinten los. Im Gegensatz dazu verfolgen Initiativen wie z.b. "Südost Bayern Bike" eher den Weg um für Respekt miteinander auf den bestehenden Wegen zu werben und gleichzeitig, wie im Achental, attraktive neue Wege für Radfahrer zu schaffen.

Ich glaube es ist wirklich wichtig, wenn man als Vereine (sei es DIMB, DAV oder lokale Vereine) mit den Gemeinden spricht, auch die nötige Aufklärungsarbeit zu leisten: Biken auf bestehenden Wegen ist legal, die meisten Konflikte können durch eine Kommunikation, insbesondere der Gemeinden, die das Radfahren nicht in die Illegalität drängt, vermieden werden ohne von großflächigen Sperrungen gebrauch zu machen.
 
Das Hauptproblem liegt doch darin, dass es geschafft wurde den Bikern einzureden, dass das was sie auf den bestehenden Wegen machen illegal sei, obwohl das in den allermeisten Fällen überhaupt nicht der Wahrheit entspricht.
Das ist ein extrem wichtiger Punkt, Danke dafür! Der Witz ist wirklich, dass die angeblichen Pro-MTB Vereine gerade das zuweilen selbst befeuern, in dem sie eigene "legale" Trails propagieren und gegen bereits vorhandene "illegale" Trails Stimmung machen (so in der Umgebung erlebt).
 
Das ist ein extrem wichtiger Punkt, Danke dafür! Der Witz ist wirklich, dass die angeblichen Pro-MTB Vereine gerade das zuweilen selbst befeuern, in dem sie eigene "legale" Trails propagieren und gegen bereits vorhandene "illegale" Trails Stimmung machen (so in der Umgebung erlebt).
Das ist definitiv ein Punkt, dass wir uns als Community das Schwarze unter den Nägeln nich gönnen können. Seis in dem von dir beschriebenen Aspekt, seis in dem in deiner Signatur abzuleitenden Aspekt oder seis in irgendwelchen anderen Aspekten (CC vs Enduro vs Dh vs Touren vs Freeride vs...).
 
Das mit der fehlenden Rücksichtnahme ist aber doch auch weitgehend Legende.
Eine Legende ist ebenfalls, dass sich MTBler in der Regel angepasst verhalten. Was den einen Wanderer völlig kalt lässt mag dem anderen massiv bedrohlich erscheinen. Also wäre es angepasst vom Wurst Käse Szenario auszugehen. Der MTbler schätzt die Möglichkeit der z.B schnellen Vorbeifahrt eher richtig ein als der Wanderer. Überforderte Sonntagsfahrer die zur Zeit in Massen bei schönem Wetter in die Wälder einfallen können das überwiegend nicht. Der Wanderer kann das in den seltensten Fällen und fühlt sich oftmals bedrängt. Hier ist der Stärkere (MTB) gefordert.
Beziehungsweise eine gefühlte Missachtung von Wanderern, die sich nicht mit der Realität deckt.
Siehe oben.
Ja, ist mir auch schon passiert dass ich zu schnell unterwegs war und dann wegen Wanderern bremsen musste, dass die erschrocken sind.
So wie es für den Fahrer nicht prickelnd bis kritisch wird wenn des Wanderers Hund an etwas längerer Leine der Jagdtrieb packt. Ein Teil der Fußgruppe noch schnell, die Geschwindigkeit des MTBers unterschätzend auf der anderen Seite das Schwätzchen fortsetzen will. Fehlende Übersicht gibt es auf beiden Seiten
Das Hauptproblem liegt doch darin, dass es geschafft wurde den Bikern einzureden, dass das was sie auf den bestehenden Wegen machen illegal sei
Korrekt, das ist mit ein primärer Teil des Problems
obwohl das in den allermeisten Fällen überhaupt nicht der Wahrheit entspricht.
Teils Teils.
Deswegen finde ich es auch schwierig in diesem Zusammenhang von "legalen" Trails zu reden - prinzipiell ist erstmal jeder bestehende Weg der auch von Wanderern begangen wird zum mountainbiken in Bayern legal.
Korrekt
Ich kann die Konflikte mit Wanderern an einer Hand abzählen und meistens liegen sie in einer komplett falschen Rechtsauffassung begründet.
Auch richtig. Abgesehen von zuvor beschriebenen Situationen.
Hier hat sich die lokale Community stark eingesetzt um neue Trails zu bauen - was erstmal toll und sehr lobenswert ist.
Im Wald auf Trails zu fahren, ist das eine, Trails zu bauen das andere, solange hier keine Genehmigung vorliegt ist es zu recht illegal. Mit dem gleichen Recht könnten dann Spaziergänger in ihrer Community Waldpfade pflastern.
 
die meisten Verbote, die im öffentlichen Raum und dessen Nutzung angeortnet werden wollen/sollen/... , obliegen der Angst von Regress und dessen nachfolgendem Schreibkram/Aufwand/... , wenn auch schuldlos.

wenn man richtig nachhakt ist eine Begründung eher lapidar und allgemeingültig dahergeholt.

da wir aber in der Menthalität des "tja, da kann man nichts machen leben" , haben halt nicht genug Menschen/Bürger/Betroffene gemeinsam den Schwung dagegen anzugehen,
geschweige denn nachzufragen warum das jetzt so wäre.

einfach mal den Till Eulenspiegel rauslassen ;)
 
die meisten Verbote, die im öffentlichen Raum und dessen Nutzung angeortnet werden wollen/sollen/... , obliegen der Angst von Regress und dessen nachfolgendem Schreibkram/Aufwand/... , wenn auch schuldlos.
Und auch hier gilt wieder, dass häufig aus Unwissenheit der Beteiligten ein Verbot auf die Haftungsfragen geschoben wird. Aber auch hier ist das Gesetz und vor allem die Rechtsprechung aus den letzten Jahren sehr klar. Die Kurzfassung: Wer sich auf Wege (Wanderwege, Trails) auf Privatgrund begibt, tut dies auf eigene Gefahr bei naturtypischen Gefahren (nasse und rutschige Stellen, Umgefallene Bäume, Äste die im Weg liegen etc. also quasi alles was eigentlich relevant ist). Der Grundbesitzer haftet nur bei atypischen Gefahren, und jetzt kommt es: auf die nicht rechtzeitig hingewiesen werden. Atypische Gefahren sind z.b. Weidezäune, Gatter, Tore die den Weg versperren. Und die Haftung bei atypischen Gefahren gilt für alle Nutzergruppen also auch Wanderer, Jogger etc.

Für alle Interessierten, sehr gut zusammengefasst hat das der DAV für Bayern:
Link
 
Im Wald auf Trails zu fahren, ist das eine, Trails zu bauen das andere, solange hier keine Genehmigung vorliegt ist es zu recht illegal. Mit dem gleichen Recht könnten dann Spaziergänger in ihrer Community Waldpfade pflastern.
Da stimme ich dir zu, ich habe mich aber vielleicht etwas unklar ausgedrückt: In meinem Beispiel in Miesbach geht es um von der Gemeinde genehmigte Neubauten von Trails eines lokalen Vereins, die jetzt unter Anderem als Ausrede zur Sperrung der bestehenden Wanderwege hergenommen werden.
 
das Dumme am "Auf eigene Gefahr" ist heut,
das da kaum einer mehr den Schneid hat zu sagen "da hab ich mich selbst überschätzt, die Gefahr nicht in kauf nehmen wollen"
und dann gibts erstmal Post vom Anwalt,
wenn auch haltlos bedeutet es Scherereien des Angemahnten.

und im "Auftrag" des Umweltschutzes ist es nicht anders,
wenn man bedenkt welch Organisation sich mit dem einklagen von nicht/schlecht erfüllten Umweltgesetzen ein gut Leben erwirtschaftet ;)
 
Eine Legende ist ebenfalls, dass sich MTBler in der Regel angepasst verhalten. Was den einen Wanderer völlig kalt lässt mag dem anderen massiv bedrohlich erscheinen. Also wäre es angepasst vom Wurst Käse Szenario auszugehen. Der MTbler schätzt die Möglichkeit der z.B schnellen Vorbeifahrt eher richtig ein als der Wanderer. Überforderte Sonntagsfahrer die zur Zeit in Massen bei schönem Wetter in die Wälder einfallen können das überwiegend nicht. Der Wanderer kann das in den seltensten Fällen und fühlt sich oftmals bedrängt. Hier ist der Stärkere (MTB) gefordert.
Dass sich nicht alle MTBer gut verhalten, ist bestimmt richtig. Ich muss zugeben, ich bin wohl nicht repräsentativ, denn auf Wegen, auf denen etwa am WE sehr viel Verkehr zu erwarten ist, fahr ich zu diesen Zeiten höchst selten, und dann fahr ich allgemein anscheinend vor allem auf Wegen, welche die Mehrzahl der angesprochenen Sonntagsfahrer so sehr überfordern würde, dass sie dort überhaupt nie zu sehen sind. ;) Jedenfalls begegne ich diesen angesprochenen MTBern, die überfordert und rücksichtslos sind, genauso selten wie unfreundlichen Wanderern auf den Wegen, die ich eben so fahre. Aber es gibt sie bestimmt, man liest ja dauernd davon…

Doch da kommen wir zum Kern des Problems: Es gibt so viele Wege und so wirklich ganz wenige, wo es überhaupt mal zu Problemen kommt. Wieso man da allgemein ein Verbot erlassen muss, will ich einfach nicht einsehen. Mit Positiv-Listen von erlaubten Wegen zu arbeiten wie jetzt in Miesbach vorgesehen, verschärft das Problem allerhöchstens, weil man dadurch logischerweise die Besucherfrequenz dort erhöht. Wie gesagt, wenn es wirklich an bestimmten Wegen ein Problem gibt, kann man dort ja über Lösungen nachdenken, aber das braucht imho auch kein Verbot, sondern ginge zB über Empfehlungen zu alternierender Nutzung in Problemzeiten.

Man fragt sich also, wo die Motivation für den ganzen Zinnober liegt. Ich denke, es geht da nicht um die Lösung eines Problems, sondern vielmehr um Symbolpolitik. Ein Landschaftsschutzgebiet dient ja erst mal dem Erhalt einer bestehenden Landschaft, die Gebiete sind recht groß gefasst und umfassen auch und vor allem bewirtschaftete Gebiete, weniger unberührten Naturraum, den man schützen wollte. Das bedeutet aber auch, dass diejenigen, die da wirtschaften, mit Einschränkungen leben müssen hinsichtlich von baulichen Maßnahmen etc. Ein Schelm wer denkt, dass die verschwundenen Karten im Landratsamt, welche die Neufassung der LSGs überhaupt notwendig machen, eventuell damit zu tun haben könnten, dass man es in der Vergangenheit mit manchen Regelungen nicht so genau genommen hat. Den also durch die LSGs Eingeschränkten kann man die Einschränkungen wahrscheinlich besser verkaufen, wenn man auf jemanden verweisen kann, der ebenfalls eingeschränkt wird und der in diesen Kreisen aus welchen Gründen auch immer ein Feindbild ist: der Mountainbiker!

So wie es für den Fahrer nicht prickelnd bis kritisch wird wenn des Wanderers Hund an etwas längerer Leine der Jagdtrieb packt. Ein Teil der Fußgruppe noch schnell, die Geschwindigkeit des MTBers unterschätzend auf der anderen Seite das Schwätzchen fortsetzen will. Fehlende Übersicht gibt es auf beiden Seiten
Es gilt halt auf allen Seiten, man sollte nie voraussetzen, dass sich der andere perfekt verhält, und vor allem sollte man auch eine gewisse Nachsicht oder Toleranz an den Tag legen, wenn das dann eintritt; entweder war es keine Absicht und wenn doch, versaut man sich nur selbst den Tag, wenn man das zum Streit eskaliert. Logischerweise ist es mit Nachsicht oder Tolarenz irgendwann auch zu Ende, aber wer sich da ins Freizeit-Getümmel stürzt, ist selbst schuld. Der Local sollte für diese Zeiten Alternativen kennen und alle anderen müssen dort ja nicht hinfahren.

Im Wald auf Trails zu fahren, ist das eine, Trails zu bauen das andere, solange hier keine Genehmigung vorliegt ist es zu recht illegal. Mit dem gleichen Recht könnten dann Spaziergänger in ihrer Community Waldpfade pflastern.
Vielleicht sollten wir besser von Wegen sprechen, es geht im vorliegenden Fall ja vor allem um schon lange vorhandene Wege, nicht um irgendwelche heimlich angelegten Sportanlagen. Die sind nochmal ein eigenes Thema. Aber klar, es gibt auch Wege, die sind erst durch Mountainbiker entstanden. In jedem Fall ist ein Weg aber weder legal noch illegal, sondern er ist erst mal da. Wie er entstanden ist, kann man in legal und illegal kategorisieren, wobei es da auch kein Schwarz-Weiß gibt. Wenn ein Weg schadet (Naturschutz oder auch berechtigte Privatinteressen), insbesondere wenn er ohne Zustimmung erst kürzlich entstanden ist, dann kann man ihn entfernen (oder zuerst auch sperren). Althergebrachte Wege kann man dagegen nicht so einfach entfernen. Wenn dann kein Weg mehr da ist, darf man da auch nicht mit dem Fahrrad fahren. Aber wenn der Weg da ist, darf man, denn wie soll man wissen, wie der Weg entstanden ist? Das viel zitierte Fahren auf illegalen Wegen gibt es also nicht. Es gäbe höchstens ein illegales Fahren auf einem Weg, wenn dieser ordentlich und berechtigt gesperrt ist.

Womit wir zum Bau von nicht genehmigten Sportanlagen kommen, also irgendwelchen - jetzt! - Trails mit gebauten Rampen für Sprünge, Steilkurven etc. und wir reden hier von seriösen Holzkonstruktionen, nicht etwas angehäufter Erde irgendwo am Wegesrand. Da brauchen wir eigentlichnicht drüber reden, denn das passiert nicht einfach (anders als ein normaler Weg, der kann “passieren”). Das ist ohne Zustimmung ein absolutes No-Go! Im Prinzip sollte es sowas im öffentlichen Raum ohne ein gewisses Maß an Struktur, also etwa ein Verein, der den Trail betreut, eh nicht geben, weil da immer ein Gefährdungspotential dahinter steht. Wer im Bike-Park sozialisiert ist, denkt wahrscheinlich nicht an die Gefahr, die in “wilden Strecken” steckt. Dass die dann trotzdem angelegt werden, zeugt nur davon, dass es eine Nachfrage gibt, die nicht gedeckt ist. Hier sollten dann tatsächlich die Gemeinden auf den Plan treten, sich wo nachgefragt um ein Angebot kümmern, und wilde Strecken dann auch rückbauen. Ist eigentlich nicht anders wie ein Bolzplatz. Macht man das vernünftig, wird es kaum Probleme geben. Aber von solchen Konzepten sind wir leider weit entfernt, bzw. wenn sie es gibt wie teils tatsächlich in Miesbach, werden sie eben als Grund vorgeschoben, allgemein Wege fürs Fahrradfahren zu sperren. Aber tatsächlich hat das eine mit dem anderen nichts zu tun, das hat @oxfordxc schon hervorgehoben, und das ist auch allgemein der Standpunkt der DIMB, soweit ich das überblicken kann.
 
das Dumme am "Auf eigene Gefahr" ist heut,
das da kaum einer mehr den Schneid hat zu sagen "da hab ich mich selbst überschätzt, die Gefahr nicht in kauf nehmen wollen"
und dann gibts erstmal Post vom Anwalt,
wenn auch haltlos bedeutet es Scherereien des Angemahnten.
Ist eigentlich kein Problem: Wer ein Stück Wald besitzt, hat wahrscheinlich eine passende Versicherung, der er den Fall übergibt. Die hat mit der Abwehr solch offensichtlich unberechtigter Forderungen kein Problem und holt sich das Geld beim Klagenden zurück. Hat dann die angenehme Nebenwirkung, dass es meist keine Wiederholungsfälle gibt. Müsste man die Waldbesitzer nur vernünftig aufklären anstatt ihnen einzureden, dass ihnen da Tod und Teufel droht.

und im "Auftrag" des Umweltschutzes ist es nicht anders,
wenn man bedenkt welch Organisation sich mit dem einklagen von nicht/schlecht erfüllten Umweltgesetzen ein gut Leben erwirtschaftet ;)
Hier Dinge in einen Topf zu werfen, die nicht zusammenpassen, verdirbt die Suppe.
 
Von hinten kommend habe ich mir das Klingeln abgewöhnt, weil die Wanderer sonst oft nur hektisch durcheinanderspringen von links nach rechts und umgekehrt, um dann in gleich breiter Front dazustehen, nur in anderer Reihenfolge.
An anderer Stelle habe ich es schon gesagt, aber es ist auch hier gültig: Mein Verdacht wäre, daß Du nicht mit genügend Abstand klingelst. Das heißt, das erste Mal (schon) auf 100 Meter oder sogar mehr.
Sicher gibt es genügend Mitmenschen, die dann noch nicht aufmerksam werden, aber das liegt auch nicht nur an ihnen, sondern auch an der Klingel. So eine schönklingende Messinggglocke ist ebenso ungeeignet wie eine 'Pingping' für 2,95.

Ich habe an meinem MTB allen Ernstes zwei Klingeln: einen Knog-Oi-Klon für Feld, Wald und Wiese und für härtere Fälle (Stadtverker) eine Rennglocke aus Aluminium. Die kann man mit entsprechender Fingertechnik sowohl leise erklingen als auch krachen lassen.
 
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An anderer Stelle habe ich es schon gesagt, aber es ist auch hier gültig: Mein Verdacht wäre, daß Du nicht mit genügend Abstand klingelst. Das heißt, das erste Mal (schon) auf 100 Meter oder sogar mehr.
Sicher gibt es dann genügend Mitmenschen, die dann noch nicht aufmerksam werden, aber das liegt auch nicht nur an ihnen, sondern auch an der Klingel. So eine schönklingende Messinggglocke ist ebenso ungeeignet wie eine 'Pingping' für 3,95.

Ich habe an meinem MTB allen Ernstes zwei Klingeln: einen Knog-Oi-Klon für Feld, Wald und Wiese und für härtere Fälle (Stadtverker) eine Rennglocke aus Aluminium. Die kann man mit entsprechender Fingertechnik sowohl leise erklingen als auch krachen lassen.
Tatsächlich funktioniert die Trail Bell gut, also die Kuhglocke für Mountainbiker. Aber wenn man nur drei Mal überhaupt auf jemanden trifft und auch keine Bären fürchten muss, dann komm ich mir doch leicht komisch vor, so bimmelnd durch die Gegend zu fahren.

Und ja, rechtzeitig klingeln ist besser, aber manchmal sieht man halt nicht so weit. War jetzt zugegebenermaßen auch eine etwas zugespitzte Anekdote, obwohl ich das tatsächlich schon hatte. Es ist einfach so, dass manche Wanderer eine so krasse irrationale Angst, warum auch immer, vor MTBern haben, da kannst du machen, was du willst. Andere Anekdote, auch so passiert: Auf ein Wandererpaar aufgefahren auf einem schmalen Weg, im Schritttempo bestimmt 50m hinter ihnen her gefahren, ohne dass sie es gemerkt haben, dann an einer breiteren Stelle ein freundliches “Entschuldigung” von mir, er bleibt stehen, dreht sich um und springt dann fast vor Schreck vom Pfad, obwohl ich einfach nur im Trackstand zwei-drei Meter vor ihm stehe. Was willst du da machen? Wäre ich auch zu Fuß unterwegs gewesen, wäre es dasselbe gewesen, er wäre aber sicher nicht erschrocken.
 
Tatsächlich funktioniert die Trail Bell gut, also die Kuhglocke für Mountainbiker. Aber wenn man nur drei Mal überhaupt auf jemanden trifft und auch keine Bären fürchten muss, dann komm ich mir doch leicht komisch vor, so bimmelnd durch die Gegend zu fahren.

Und ja, rechtzeitig klingeln ist besser, aber manchmal sieht man halt nicht so weit. War jetzt zugegebenermaßen auch eine etwas zugespitzte Anekdote, obwohl ich das tatsächlich schon hatte. Es ist einfach so, dass manche Wanderer eine so krasse irrationale Angst, warum auch immer, vor MTBern haben, da kannst du machen, was du willst. Andere Anekdote, auch so passiert: Auf ein Wandererpaar aufgefahren auf einem schmalen Weg, im Schritttempo bestimmt 50m hinter ihnen her gefahren, ohne dass sie es gemerkt haben, dann an einer breiteren Stelle ein freundliches “Entschuldigung” von mir, er bleibt stehen, dreht sich um und springt dann fast vor Schreck vom Pfad, obwohl ich einfach nur im Trackstand zwei-drei Meter vor ihm stehe. Was willst du da machen? Wäre ich auch zu Fuß unterwegs gewesen, wäre es dasselbe gewesen, er wäre aber sicher nicht erschrocken.
Wenn es denn so selten passiert, fährst du doch gar nicht bimmelnd durch die Gegend, brauchst dir nicht "komisch" vorkommen. Ob irrationale Ängste oder nicht, du solltest dich in den Wanderer hineinversetzen, und das heist dann eben rechtzeitig Signal geben und Tempo reduzieren.

Deine letzte "Anekdote" zeigt es doch, du fährst, wie du schreibst 50m hinter den Wanderern her, also offensichtlich im gleichen Tempo, Schrittgeschwindigkeit wie die Wanderer, 2 m hinter ihnen, wirst du erst bemerkt, weil du sie ansprichst, der Wanderer dreht sich um und sieht im ersten Moment nur das Rad und dich, kann nicht sofort einschätzen das du stehst, und springt natürlich zur Seite, dein absurder Vergleich als Fußgänger geht von einer vollkommen anderen Situation aus. und auch da gibt es Menschen die erschrecken würden sie plötzlich von hinten angesprochen zu werden.

Du realisierst allein deine Sicht und ignorierst völlig die momentane Sicht auf dich. so entsteht das Problem zwangsläufig.
 
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Wenn es denn so selten passiert, fährst du doch gar nicht bimmelnd durch die Gegend, brauchst dir nicht "komisch" vorkommen. Ob irrationale Ängste oder nicht, du solltest dich in den Wanderer hineinversetzen, und das heist dann eben rechtzeitig Signal geben und Tempo reduzieren.

Deine letzte "Anekdote" zeigt es doch, du fährst, wie du schreibst 50m hinter den Wanderern her, also offensichtlich im gleichen Tempo, Schrittgeschwindigkeit wie die Wanderer, 2 m hinter ihnen, wirst du erst bemerkt, weil du sie ansprichst, der Wanderer dreht sich um und sieht im ersten Moment nur das Rad und dich, kann nicht sofort einschätzen das du stehst, und springt natürlich zur Seite, dein absurder Vergleich als Fußgänger geht von einer vollkommen anderen Situation aus. und auch da gibt es Menschen die erschrecken würden sie plötzlich von hinten angesprochen zu werden.

Du realisierst allein deine Sicht und ignorierst völlig die momentane Sicht auf dich. so entsteht das Problem zwangsläufig.
Sorry, ich vergaß: MTB = wilder Stier, da muss man unbedingt zur Seite springen. Wie wäre es mal mit dem Ansatz: Ein Fahrradfahrer versucht grundsätzlich nicht, einen Fußgänger über den Haufen zu fahren, man muss also beim Anblick eines Radfahrers grundsätzlich nicht zur Seite springen, um zu überleben.

Dieser Ansatz hilft übrigens auch in der Stadt, denn dort kann ein Sprung zur Seite auch unter einem fahrenden Auto enden, was wahrscheinlich ein noch viel schlimmerer Ausgang wäre als ein Sprung in den Abgrund.
 
Sorry, ich vergaß: MTB = wilder Stier, da muss man unbedingt zur Seite springen.
Sorry, ich vergaß: MTB = wilder Stier, da muss man unbedingt zur Seite springen. Wie wäre es mal mit dem Ansatz: Ein Fahrradfahrer versucht grundsätzlich nicht, einen Fußgänger über den Haufen zu fahren, man muss also beim Anblick eines Radfahrers grundsätzlich nicht zur Seite springen, um zu überleben.
Du verstehst es einfach nicht! Ein Wanderer, kann meistenteils nicht einschätzen was ein Mountainbiker macht, was er kann, ob er sein Bike unter Kontrolle hat, Du mußt damit rechnen das er unsicher ist, erschrickt, wenn plötzlich ein ein Rad hinter ihm ist, ein Trackstand ist ein momentanes Stehen bevor man weiterfährt, du stehst auf dem Rad, woher soll der Wanderer beim Umdrehen erkennen ob du sicher stehst oder fährst, Deine Annahme, jeder Wanderer hätte die Kompetenz zu haben, die Situation richtig einzuschätzen ist in Anbetracht vieler unsicherer, sich überschätzender, vielleicht auch rücksichtsloseer Radfahrer und daraus resultierender Erfahrungen beim Fußgänger tatsächlich irrational.

Du magst die Kontrolle haben, der Fußgänger kann das nicht wissen!
 
Um mal zurück zum eigentlichen Thema zu kommen, hier die offizielle Bekanntmachung des Landkreises Miesbach: Link

Einwände können bis zum 11. August 2025 an [email protected] geschickt werden (auch von nicht Ansässigen).

Besonders interessant sind die jeweiligen "Erläuterrungsberichte", die im Grunde keine klare Linien zu den Verboten verfolgen. Auf der einen Seite wird hervorgehoben, dass der Nutzungsdruck auf den vorhandenen Wegen durch Tourismus stark steigt, aber das eigentliche Problem doch diejenigen sind, die abseits der Wege unterwegs sind:

"Exemplarisch ist hier die teilweise intensive Nutzung des Wander- und Radwegenetzes zu nennen, wobei sich hier auch abseits der offiziellen Angebote Gäste im Naturraum bewegen (z. B. Skitouren, Mountainbike)."

"In der letzten Zeit haben viele v. a. im Wald illegal angelegte MTB-Trails und die damit verbundene Beeinträchtigung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung Unmut in der Bevölkerung erzeugt."


Die Argumentationslogik erschließt sich mir nicht - auf der einen Seite wird unteranderem als Problem identifiziert, dass illegale Trails entstehen und sich Nutzergruppen außerhalb der bestehenden Wege bewegen und deswegen werden die bestehenden Wege jetzt gesperrt?

Eine andere Argumentationslinie ist noch Wilder:

"Der „Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur“ stellen ein Grundrecht nach der Bayerischen Verfassung dar. Doch nicht jede Form der Freizeitgestaltung und Sportausübung ist uneingeschränkt erlaubt. So sind zwar in Art. 28 BayNatSchG Aktivitäten wie Wandern, Reiten und Fahren mit nicht motorisierten Fahrzeugen sowie Krankenfahrstühlen auf Privatwegen in der freien Natur erlaubt, jedoch nur auf dafür geeigneten Wege. Fußgängern gebührt hierbei stets der Vorrang."

Der Landkreis maßt sich nun an, diese geeigneten Wege zu definieren - man merke, es geht hier nicht um Naturschutz in der Begründung, sondern um Konflikte im "Begegnungsverkehr" zu minimieren:

"Mit den Beschränkungen des Mountainbikens auf Wege > 1,50 m Breite einerseits und der Ausweisung legaler Trails für den MTB-Sport andererseits (Trägerschaft durch Gemeinden oder Vereine ‒ Verkehrssicherungspflicht liegt beim Träger) soll den divergierenden Bedürfnissen an die Landschaft angemessen Rechnung getragen werden. Die Breite von 1,50 m wurde als geeignet im Sinne von Art. 28 Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG angesehen, da es erfahrungsgemäß bei Wegen geringerer Breite zu Problemen im Begegnungsverkehr von Fußgängern und Radfahrern kommen kann. Bei Wegen, die breiter sind als 1,50 m, bestehen in der Regel ausreichend Ausweichmöglichkeiten für beide Nutzergruppen."

Um dem ganzen dann die Krone aufzusetzen, werden Ausnahmen, sogenannte "Shared Trails", definiert:

"Zusätzlich werden die wichtigsten derzeit weitgehend konfliktfrei von Wanderern und Radfahrern (Vorrang Fußgänger) Wege und Steige unter 1,50 m Breite (sogenannte Shared Trails) aufgrund eines fortschreibungsfähigen Vorschlags der REO im Auftrag des Landkreises als geeignet im Sinne von Art. 28 Abs. 1 BayNatSchG angesehen und von den Verboten ausgenommen."

Schaut man sich diese Wege auf der Karte nun an, handelt es sich unter anderem um die wohl am meisten frequentierten Wanderwege (von Wanderern) in der Region überhaupt. Und diese sollen nun die "konfliktfreien" Wege sein? Abseitsliegendere Wege, die wohl weniger Konflikte hervorrufen da sie von Wanderern kaum begangen sind und die vermutlich vor allem für die lokale Community viel interessanter sind, fallen nicht unter diese Ausnahmen.

Ich suche in dem ganzen die Argumentationslogik...
 
Die Frage ist, helfen Widersprüche der Verwaltung dabei, die Verordnung wasserdicht zu gestalten, oder sind sie ein niedrigschwelliger Weg für Jedermann, seinen Unmut auszudrücken?

Kann man dies mit den bestehenden Gesetzen und bisherigen Rechtsprechungen überhaupt "wasserdicht" umsetzen?

Ich persönlich habe oft den Eindruck, dass in verschiedensten Regionen oft so Verordnungen gemacht werden, obwohl sie genau wissen, dass diese bei eine Klage schweren Stand hätten...aber da es ja eh nicht soweit kommt, geht man das Risiko ein und man kann damit "einschüchtern". Von dem her hätte ich ehrlich gesagt wenig bedenken, dass man ihnen zu irgendwas helfen würde.
 
Kann man dies mit den bestehenden Gesetzen und bisherigen Rechtsprechungen überhaupt "wasserdicht" umsetzen?

Ich persönlich habe oft den Eindruck, dass in verschiedensten Regionen oft so Verordnungen gemacht werden, obwohl sie genau wissen, dass diese bei eine Klage schweren Stand hätten...aber da es ja eh nicht soweit kommt, geht man das Risiko ein und man kann damit "einschüchtern". Von dem her hätte ich ehrlich gesagt wenig bedenken, dass man ihnen zu irgendwas helfen würde.
Nur der Vollständigkeit halber: Ihr legt hier keinen Widerspruch im verwaltungsrechtlichen Sinne ein, sondern äußert Einwände.
Und abgesehen davon: Wenn man keine Einwände äußert, geht die Regelung eventuell glatt durch. Dann wäre man zum Widerspruch auf jeden Fall gezwungen und ggf. zur Klage.

Ich würde sagen, durch Einwände in nennenswerter Zahl wird das Ganze zumindest verzögert, idealerweise verändert oder auf Eis gelegt.
 
Ich persönlich habe oft den Eindruck, dass in verschiedensten Regionen oft so Verordnungen gemacht werden, obwohl sie genau wissen, dass diese bei eine Klage schweren Stand hätten...aber da es ja eh nicht soweit kommt, geht man das Risiko ein und man kann damit "einschüchtern".
Hat man ja in der "Corona-Pandemie" wunderbar beobachten können. Da wurden kurz 100.000 Menschen mittels "Allgemeinverfügung" durch die einfache Unterschrift des Landrats daran gehindert, die Häuser zu verlassen. Wer dagegen Einspruch einlegte, dem wurden Kosten angedroht. Und sind wir doch ehrlich: verliert die Öffentliche Hand tatsächlich diese oder jene Klage, hat das i. d. R. keine personellen Konsequenzen und die etwaigen Prozess- und Anwaltskosten werden voll durch die Steuergelder gedeckt. Kurz gesagt: es gibt nichts zu verlieren.
 
Was kannst du tun? Setz dich für deine Trails ein und reiche eine Stellungnahme ein!
Wenn du dich von diesem drohenden Radlverbot persönlich betroffen fühlst, hast du noch bis zum 11. August 2025 unabhängig vom Wohnort die Möglichkeit Stellung zu beziehen und deine Sorgen und/oder Kritik gegenüber dem Landratsamt kundzutun. Dazu genügt eine E-Mail an [email protected].
Untenstehend haben wir dir eine mögliche Vorlage vorbereitet, die du auf deine Bedürfnisse – je nachdem, was dich betrifft und stört – anpassen kannst. Wichtig ist hier, dass dein persönlicher Bezug erwähnt bzw. herausgestellt wird (z.B. "Ich wohne in Bad Feilnbach und bin durch die Nähe zum Landkreis Miesbach häufig dort mit dem Rad unterwegs."). Außerdem haben wir ein Dokument mit weiteren wichtigen Hinweisen angehängt, die du gerne aufnehmen kannst.

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Betreff: Bedenken und Anregungen zur Bekanntmachung gem. Art. 52. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz zu den Verfahren zur Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete „Oberes Leitzachtal und Umgebung bei Bayrischzell“, „Schliersee und Umgebung“, „Spitzingsee und Umgebung“, „Tegernsee und Umgebung“ und „Weißachtal und Umgebung im westlichen Mangfallgebirge“

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben nehme ich die Möglichkeit wahr, im Rahmen der Auslegungsfrist zu o.g. Verfahren Stellung zu nehmen und meine Bedenken und Anregungen gegenüber dem Landratsamt vorzubringen.
Insbesondere möchte ich Widerspruch gegen das pauschale Verbot gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 8, Wege mit einer Breite unter 1,5 Metern nicht mehr mit dem Rad befahren zu dürfen, einlegen.

Meine Bedenken im Einzelnen:
HIER EINTRAGEN - Was stört dich an der Regelung? Wo betrifft dich die Regelung evtl. persönlich?

Ich bitte Sie weitere eingehende Bedenken betroffener Personen sorgfältig zu prüfen und zu berücksichtigen und spreche mich gleichzeitig dafür aus, relevante Vereine und Verbände (z. B. DAV, DIMB und BRV) aktiv in den weiteren Prozess einzubeziehen. Vielen Dank.


Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift (handschriftlich bei postalischem Versand)]
[Vor- und Nachname]
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DIMB und DAV werden ebenfalls ihre Eingaben vornehmen. Den Bayerischen Radsportverband mit seinen betroffenen Vereinen konnten wir ebenfalls gewinnen. Jeder Einspruch ist wichtig und stärkt unsere Position. Insofern freuen wir uns über jede Eingabe und stehen bei Rückfragen gerne persönlich zur Verfügung.
 
Bin auch aus der Region und als Guide natürlich direkt betroffen. Und bin meist auf Wegen unterwegs, auf denen generell nur alle heiligen Zeiten mal ein Wanderer auftaucht. Konflikte gibt's da eher sehr selten. Und um explizit auf unser Bergsteigerdorf einzugehen. Wollten sogar die Kurverwaltung schließen, weil kostet zuviel und Tourismus brauchen wir eh nicht. Letztens wurde bei uns jetzt 1,85 km Radweg (Forststraße) im Landschaftsschutzgebiet der Weißachauen asphaltiert, weil alltagstauglicher. Und zur Diskussion im September stehen noch die restlichen Kilometer bis zur Landesgrenze. Meiner Meinung nach deckt sich das halt überhaupt nicht mit der Definition von Landschaftsschutzgebiet.
 
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