Das ist eine Annahme, die zu beweisen wäre. Es ist genauso gut möglich, dass die Geschäftsführung von YT - vermutlich auf Basis von Beratung von Rechts- und/oder Steuerberatern und/oder Wirtschaftsprüfern - die berechtigte Hoffnung haben durfte, die Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung) abzuwenden.
Ohne Kenntnis der konkreten Umstände und Zahlen, ist die Behauptung/Annahme nicht seriös bzw. nicht belastbar.
Ich würde das nicht schreiben, wenn ich inzwischen nicht genauere Umstände kennen würde, die mich in dieser Annahme bestärken.
Mich persönlich hat YT am 10.07. noch mit einem 10% Gutschein motiviert eine Bestellung zu machen (habe ich schriftlich), um ein höhenwertiges IZZO Core 3 zu bestellen, weil das Core 2 nicht lieferbar war. Zeitgleich hat man mich vertröstet, dass gerade aufgrund der Sommersaison viel los ist und ich nächste Woche mit der Rückzahlung meiner Retoure rechnen kann. Da war sie schon überfällig.
Am 15.07. 09:45 hat das Insolvenzgericht die Insolvenz in Eigenverwaltung angeordnet. Glaubst Du wirklich, dass die Geschäftsführung aus dem blauen Himmel gefallen ist. Nein, meine Information sagt, dass man versucht hat soviel Liquidität wie möglich für das bevorstehende Insolvenzverfahren zu generieren. Gleiches trifft auch auf den Summer Sales Flash zu. Ich bin mir sicher, dass das juristisch abgesichert war, aber bekannt war es zu diesem Zeitpunkt bereits.
Offen gesagt ist das auch rational nachzuvollziehen. Der Lagerbestand nützt mir nichts, wenn ich ihn nicht verkaufe. Nach Insolvenzantrag wird das durch den Vertrauensverlust ungleich schwieriger oder nur mit hohen Abschlägen. Deshalb wurde der Lagerbestand mobilisiert.
Die Fragestellung, ob das schon den Tatbestand des Eingehungsbetrugs erfüllt, ist eine rein juristische Diskussion, die auf einem anderen nicht-öffentlichen Forum geführt wird, denn unter den Betroffenen sind auch Juristen.
Aber Du hast Recht, dass kann man erst beurteilen, wenn man alle Fakten kennt. Deswegen habe ich es auch nicht behauptet, sondern nur thematisiert.
Aber unabhängig davon, ob irgendwer irgendwann Eingehungsbetrug beweisen kann, ist das Geld erst einmal weg. Die Beträge sind zu gering, als wenn jemand schlechtem Geld noch teures hinterher schmeißen würde. Und so wird die Frage wahrscheilich niemals geklärt werden. Dennoch ist sie aus rein juristischer Sicht interessant.