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Genau und eine Kuh , die im Pferdestall steht , heißt Pferdam Tag ist ein helles Blinklicht Gold Wert nennt sich Tagfahrlicht ,
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Genau und eine Kuh , die im Pferdestall steht , heißt Pferdam Tag ist ein helles Blinklicht Gold Wert nennt sich Tagfahrlicht ,
Wenn du also in einen schattigen Bereich rein fährst, schaltest du die Helligkeit runter?Nachts bzw. in der Dämmerung ist blinken echt nicht gut und lehne ich auch ab , ABER am Tag ist ein helles Blinklicht Gold Wert nennt sich Tagfahrlicht ,
nö , den selbst da ist es am Tag ausreichend hell, das nix blendet oder stört nur eben die Aufmerksamkeit deutlich erhöht wird , ab der Dämmerung dann nur noch Dauerlicht ModusWenn du also in einen schattigen Bereich rein fährst, schaltest du die Helligkeit runter?
Gelöscht weil: „Hier stand Blödsinn und ich sollte wieder mehr mit dem Fahrrad fahren“.Ein Blinklicht ist eben aus den genannten Gründen verboten.
Davon ab, es gibt auch einen erheblichen Nervfaktor gegen andere, die hinter so einem mal hinten an fahren müssen. Blinklichter sind dann für viele der reinste Terror.
den habe ich auch immer genutzt am V1 da er zudem auch noch Strom spart, wenn man diesen auf ca. 40 Lumen laufen lässt was echt hell genug ist vor allem Nachts , das V2 hat diesen Modus nicht mehr aber einen ähnlichen da wird das Licht ca. aller 2 Sekunden kurz heller (aufblitzt) nur das schnelle blinken ist wirklich nervig , pulsierend oder kurzes heller werden bzw. aufblitzen in 2 Sekunden Abstand ist OKDas Verbot ist für mich aus den genannten Gründen nicht nachvollziehbar. Liegt vielleicht an meinen Augen, aber die Sache mit der Entfernung ist für mich nicht schlüssig. Wäre dem so, dann müssten doch auch Blinklichter an Baufahrzeugen, Polizei und Rettungsdienst ebenfalls verboten sein.
Nach meiner Beobachtung hängt der Nervfaktor stark von der Frequenz des Blinklicht ab. Den Pulsmodus vom Rotlicht International empfinde ich als gut sichtbar und null nervig.
Fahrzuge von Einsatzkräften und Baufahrzeugen sind Rundumkennleuchten.Das Verbot ist für mich aus den genannten Gründen nicht nachvollziehbar. Liegt vielleicht an meinen Augen, aber die Sache mit der Entfernung ist für mich nicht schlüssig. Wäre dem so, dann müssten doch auch Blinklichter an Baufahrzeugen, Polizei und Rettungsdienst ebenfalls verboten sein.![]()
Achso. Du mit Deinem Rad möchtest als Gefahrenstelle wahrgenommen werden. Dann bitte Rundumleuchte in gelb.dann müssten doch auch Blinklichter an Baufahrzeugen, Polizei und Rettungsdienst ebenfalls verboten sein
Nachts bzw. in der Dämmerung ist blinken echt nicht gut und lehne ich auch ab , ABER am Tag ist ein helles Blinklicht Gold Wert nennt sich Tagfahrlicht , da ist ein helles rotes Licht was blinken kann nicht nervig aber es erhöht deutlich die Aufmerksamkeit und trägt somit zur Sicherheit bei.
Am Tag ist es noch wichtiger gerade wenn die Sonne tief steht etc. da ist helles blinken sogar vonnöten, um maximale Aufmerksamkeit zu erzeugen , ab Dämmerung oder bei einem echt super grauen dunklen Tag stelle ich das Varia auch immer auf DauerlichtTagfahrlicht ist auch ein Rücklicht, welches nicht blinkt. Ein Ein blinkendes Rücklicht soll nicht vor mir fahren...
ja aber das macht das KBA wieder sicher nicht mit bzw. macht alles nur extrem teuer und das für eine Handvoll Kunden, die das zahlen würden , wir machen das ja alle schon lange Manuell und besorgen uns die Versionen der Lichter die "offen und frei Regelbar sind" das ist einfacher für alle , die Masse greift zu den geliebten Otto-Normal Verbraucher STVZO Funzeln und wissen ja sowieso meist gar nicht das es 2 Versionen der gleichen Lampe gibtIch will Blinklicht gar nicht verteidigen, aber so als Hinweis: langsamfahrende Kraftfahrzeuge (also solche, die ähnlich schnell/langsam unterwegs sind wie ein Fahrrad) haben meist eine gelbe Rundumkennleuchte...
Fakt ist doch, dass bei Tageslicht und schwierigen Lichtsituationen (Licht-Schatten-Wechsel) Radfahrende erstens schlecht sichtbar sind und zweitens diese Sichtbarkeit durch StVO-konforme Beleuchtung praktisch nicht besser wird.
Vielleicht wäre es eine Lösung, bei Tageslicht andere Helligkeitswerte zuzulassen, ähnlich wie das beim Tagfahrlicht der Fall ist (dieses erfüllt auch nicht die 2 Lux oberhalb der HD-Grenze). Damit wäre zumindest helleres Konstantlicht möglich.
Genau. Und die intelligentesten unter denen, besorgen sich mehrere von den "offenen" Lampen, regeln die auf niedrigste Stufe ab und nennen das Hack für Laufzeitverlängerungja aber das macht das KBA wieder sicher nicht mit bzw. macht alles nur extrem teuer und das für eine Handvoll Kunden, die das zahlen würden , wir machen das ja alle schon lange Manuell und besorgen uns die Versionen der Lichter die "offen und frei Regelbar sind" das ist einfacher für alle , die Masse greift zu den geliebten Otto-Normal Verbraucher STVZO Funzeln und wissen ja sowieso meist gar nicht das es 2 Versionen der gleichen Lampe gibt
Ungewöhnliche Dinge erfordern eben ungewöhnliche Lösungen , zusammen mit dem roten Deckel ist die kleinste Stufe wirklich hell genug um gut gesehen zu werdenGenau. Und die intelligentesten unter denen, besorgen sich mehrere von den "offenen" Lampen, regeln die auf niedrigste Stufe ab und nennen das Hack für Laufzeitverlängerung
Ist es doch. Für das Tagfahrlicht gelten auch bei Rädern inzwischen die gleichen Vorgaben wie für KFZ. Ein Beispiel ist das UN ECE R87 zugelassene Tagfahrlicht der Lupine SLAX.Vielleicht wäre es eine Lösung, bei Tageslicht andere Helligkeitswerte zuzulassen, ähnlich wie das beim Tagfahrlicht der Fall ist
Wem es wirklich auf bessere Sichtbarkeit ankommt, der hat entsprechende Klamotten an.Fakt ist doch, dass bei Tageslicht und schwierigen Lichtsituationen (Licht-Schatten-Wechsel) Radfahrende erstens schlecht sichtbar sind und zweitens diese Sichtbarkeit durch StVO-konforme Beleuchtung praktisch nicht besser wird.