StVZO vs blendende/blinkende Front- & Rücklichter

Ein Blinklicht ist eben aus den genannten Gründen verboten.

Davon ab, es gibt auch einen erheblichen Nervfaktor gegen andere, die hinter so einem mal hinten an fahren müssen. Blinklichter sind dann für viele der reinste Terror.
Gelöscht weil: „Hier stand Blödsinn und ich sollte wieder mehr mit dem Fahrrad fahren“.
 
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Das Verbot ist für mich aus den genannten Gründen nicht nachvollziehbar. Liegt vielleicht an meinen Augen, aber die Sache mit der Entfernung ist für mich nicht schlüssig. Wäre dem so, dann müssten doch auch Blinklichter an Baufahrzeugen, Polizei und Rettungsdienst ebenfalls verboten sein. :confused:

Nach meiner Beobachtung hängt der Nervfaktor stark von der Frequenz des Blinklicht ab. Den Pulsmodus vom Rotlicht International empfinde ich als gut sichtbar und null nervig.
den habe ich auch immer genutzt am V1 da er zudem auch noch Strom spart, wenn man diesen auf ca. 40 Lumen laufen lässt was echt hell genug ist vor allem Nachts , das V2 hat diesen Modus nicht mehr aber einen ähnlichen da wird das Licht ca. aller 2 Sekunden kurz heller (aufblitzt) nur das schnelle blinken ist wirklich nervig , pulsierend oder kurzes heller werden bzw. aufblitzen in 2 Sekunden Abstand ist OK
 
Das Verbot ist für mich aus den genannten Gründen nicht nachvollziehbar. Liegt vielleicht an meinen Augen, aber die Sache mit der Entfernung ist für mich nicht schlüssig. Wäre dem so, dann müssten doch auch Blinklichter an Baufahrzeugen, Polizei und Rettungsdienst ebenfalls verboten sein. :confused:
Fahrzuge von Einsatzkräften und Baufahrzeugen sind Rundumkennleuchten.
Das bedeutet, sie blinken nicht sondern leuchten konstant.
Zudem sind sie zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtung, beeinflussen also nicht die Einschätzung der Entfernung/Geschwindigkeit im Dunkeln.
 
Nicht ohne Grund möchte man gewisse Lichtarten nur für besondere Fälle reservieren. Ansonsten geht nämlich der Sinn einer Kennzeichnung dieser besonderen Situationen verloren.
Wenn alles mögliche blinkt, wird wohl kaum noch der Blinker wahrgenommen, in den USA hat selbiger nichtmal eine eigene Lichtfarbe…
Ein Blaulicht z.B. soll ja hochgradig penetrierend wirken, damit es eben sofort auffällt.
 
Tagfahrlicht ist auch ein Rücklicht, welches nicht blinkt. Ein Ein blinkendes Rücklicht soll nicht vor mir fahren...
Nachts bzw. in der Dämmerung ist blinken echt nicht gut und lehne ich auch ab , ABER am Tag ist ein helles Blinklicht Gold Wert nennt sich Tagfahrlicht , da ist ein helles rotes Licht was blinken kann nicht nervig aber es erhöht deutlich die Aufmerksamkeit und trägt somit zur Sicherheit bei.
 
Ich will Blinklicht gar nicht verteidigen, aber so als Hinweis: langsamfahrende Kraftfahrzeuge (also solche, die ähnlich schnell/langsam unterwegs sind wie ein Fahrrad) haben meist eine gelbe Rundumkennleuchte...

Fakt ist doch, dass bei Tageslicht und schwierigen Lichtsituationen (Licht-Schatten-Wechsel) Radfahrende erstens schlecht sichtbar sind und zweitens diese Sichtbarkeit durch StVO-konforme Beleuchtung praktisch nicht besser wird.
Vielleicht wäre es eine Lösung, bei Tageslicht andere Helligkeitswerte zuzulassen, ähnlich wie das beim Tagfahrlicht der Fall ist (dieses erfüllt auch nicht die 2 Lux oberhalb der HD-Grenze). Damit wäre zumindest helleres Konstantlicht möglich.
 
Tagfahrlicht ist auch ein Rücklicht, welches nicht blinkt. Ein Ein blinkendes Rücklicht soll nicht vor mir fahren...
Am Tag ist es noch wichtiger gerade wenn die Sonne tief steht etc. da ist helles blinken sogar vonnöten, um maximale Aufmerksamkeit zu erzeugen , ab Dämmerung oder bei einem echt super grauen dunklen Tag stelle ich das Varia auch immer auf Dauerlicht
 
Ich will Blinklicht gar nicht verteidigen, aber so als Hinweis: langsamfahrende Kraftfahrzeuge (also solche, die ähnlich schnell/langsam unterwegs sind wie ein Fahrrad) haben meist eine gelbe Rundumkennleuchte...

Fakt ist doch, dass bei Tageslicht und schwierigen Lichtsituationen (Licht-Schatten-Wechsel) Radfahrende erstens schlecht sichtbar sind und zweitens diese Sichtbarkeit durch StVO-konforme Beleuchtung praktisch nicht besser wird.
Vielleicht wäre es eine Lösung, bei Tageslicht andere Helligkeitswerte zuzulassen, ähnlich wie das beim Tagfahrlicht der Fall ist (dieses erfüllt auch nicht die 2 Lux oberhalb der HD-Grenze). Damit wäre zumindest helleres Konstantlicht möglich.
ja aber das macht das KBA wieder sicher nicht mit bzw. macht alles nur extrem teuer und das für eine Handvoll Kunden, die das zahlen würden , wir machen das ja alle schon lange Manuell und besorgen uns die Versionen der Lichter die "offen und frei Regelbar sind" das ist einfacher für alle , die Masse greift zu den geliebten Otto-Normal Verbraucher STVZO Funzeln und wissen ja sowieso meist gar nicht das es 2 Versionen der gleichen Lampe gibt
 
ja aber das macht das KBA wieder sicher nicht mit bzw. macht alles nur extrem teuer und das für eine Handvoll Kunden, die das zahlen würden , wir machen das ja alle schon lange Manuell und besorgen uns die Versionen der Lichter die "offen und frei Regelbar sind" das ist einfacher für alle , die Masse greift zu den geliebten Otto-Normal Verbraucher STVZO Funzeln und wissen ja sowieso meist gar nicht das es 2 Versionen der gleichen Lampe gibt
Genau. Und die intelligentesten unter denen, besorgen sich mehrere von den "offenen" Lampen, regeln die auf niedrigste Stufe ab und nennen das Hack für Laufzeitverlängerung
 
Genau. Und die intelligentesten unter denen, besorgen sich mehrere von den "offenen" Lampen, regeln die auf niedrigste Stufe ab und nennen das Hack für Laufzeitverlängerung
Ungewöhnliche Dinge erfordern eben ungewöhnliche Lösungen , zusammen mit dem roten Deckel ist die kleinste Stufe wirklich hell genug um gut gesehen zu werden
 
Vielleicht wäre es eine Lösung, bei Tageslicht andere Helligkeitswerte zuzulassen, ähnlich wie das beim Tagfahrlicht der Fall ist
Ist es doch. Für das Tagfahrlicht gelten auch bei Rädern inzwischen die gleichen Vorgaben wie für KFZ. Ein Beispiel ist das UN ECE R87 zugelassene Tagfahrlicht der Lupine SLAX.

Allerdings gibt es keine anderen Grenzwerte für rückwärtige Leuchten bei Tage, auch nicht beim Auto.
 
Fakt ist doch, dass bei Tageslicht und schwierigen Lichtsituationen (Licht-Schatten-Wechsel) Radfahrende erstens schlecht sichtbar sind und zweitens diese Sichtbarkeit durch StVO-konforme Beleuchtung praktisch nicht besser wird.
Wem es wirklich auf bessere Sichtbarkeit ankommt, der hat entsprechende Klamotten an.
Alle anderen tun nur so.
 
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