Schadensersatz wg fehlender Markierung auf Flow Trail?

Das OLG Hamm hat schon öfter gerade im Zusammenhang mit Radverkehr Urteile gefällt, die erstaunt haben. Interessant finde ich den Vergleich, der mit Skipisten anfangs sehr länglich ausgeführt wird. In der Bergründung liest man dann weiter unten "zumal nicht sichergestellt wurde, dass die betroffene rote Piste nur von hinreichend geübten Nutzenden befahren wurde". Beim Skifahren gibt es niemanden der kontrolliert, ob ich ein rote oder schwarze Piste fahren kann. Vom Betreiber einer MTB-Anlage wird eine solche Kontrolle hier aber gefordert.
 
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Das OLG Hamm hat schon öfter gerade im Zusammenhang mit Radverkehr Urteile gefällt, die erstaunt haben. Interessant finde ich den Vergleich, der mit Skipisten anfangs sehr länglich ausgeführt wird. In der Bergründung liest man dann weiter unten "zumal nicht sichergestellt wurde, dass die betroffene rote Piste nur von hinreichend geübten Nutzenden befahren wurde". Beim Sikfahren gibt es niemanden der kontrolliert, ob ich ein rote oder schwarze Piste fahren kann. Vom Betreiber einer MTB-Anlage wird eine solche Kontrolle hier aber gefordert.
Ähnlich bei Klettersteigen. Keiner prüft ob Du den Schwierigkeitsgrad beherschst oder nicht. Überhaupt wie soll das gehen.
 
Dazu fällt mir Kurt Tucholsky ein, ich glaube der hat mal in etwa gesagt:

Wenn ein Franzose, ein Engländer und ein Deutscher hinfallen:

Der Franzose steht auf, klopft sich den Staub von der Hose und lächelt charmant.
Der Engländer steht auf und entschuldigt sich bei den anderen, dass er im Weg stand.
Der Deutsche bleibt liegen und fragt: 'Wer ist schuld?' oder sucht direkt nach dem Paragraphen, gegen den verstoßen wurde.
 
Hi,
ich kenne den Flowtrail und die Stelle. Sie ist Teil des roten Abschnitts und auch so markiert. Es gibt einen zweiten blauen Abschnitt der einfacher ist, für dieses Segment.

Für mich ist es auch ein roter Abschnitt und man kann ihn blind fahren, ohne ihn vorher zu begehen, wenn man nicht gerade erst sein MTB gekauft hat und noch komplett unerfahren ist.

Ich war sogar mit einem Kumpel dort fahren, der frisch sein Bike hatte und vorher noch nie Trails gefahren ist. Er bringt aber ein gewisses Talent mit. Er ist dort ohne Probleme sicher runtergekommen.

Ich kann die Entscheidung nicht nachvollziehen. Gerade als Anfänger sollte man sich erstmal auf blau austoben und wenn das sicher und angstfrei funktioniert weiter machen. Die Stelle ist nicht optimal einsehbar und vermutlich hatte der Fahrer es mit der Angst bekommen. Gerade Steilheit kann anfangs etwas Angst machen.
Ohne böses zu wollen würde ich sagen, da hat sich jemand überschätzt. Das ist sicher jeden schon mal so ergangen.
 
Grundsätzlich tut es mir sehr leid für die gestürzte Bikerin. Es ist immer blöd, wenn sich jemand so schwer verletzt.

Nicht umsonst heißt es im Anglo-Amerikanischen-Rechtskreis: Tough cases make bad law. Das trifft leider auch in Deutschland zu - auch wenn die Auswirkungen von Urteilen im deutschen Rechtssystem weit weniger gravierend sind als in USA/UK.

Ich denke, man sollte keine Juristen/Richter auf Risikosportarten loslassen. Überspitzt soll der Betreiber dafür sorgen, dass sich die Nutzer darauf verlassen können, sich nur sicher in die Gefahr begeben zu müssen - ein Irrsinn.
Das Urteil zeigt, dass das in Deutschland durch Rechtsprechung errichtete Institut der Verkehrssicherungspflichten (zur Entlastung von GKV und Unfallversicherer) schon im Ansatz kaum mit Risikosportarten vereinbar ist.

Der Jurist/Richter sieht Trail und Schlüsselstelle als Gefahrenquelle, der Biker sucht genau diese Herausforderung.
 
Aber ich würde mich doch wundern, wenn auf einem Flowtrail derbe Elemente bzw Kurven drin sind.
Im Urteil ist die Rede von einer "roten Piste" und
Oberlandesgericht Hamm schrieb:
wegen des anspruchsvollen steil abfallenden Streckenabschnitts mit seinen Anforderungen an fahrerisches Können mit erhöhter Konzentration der Nutzenden auf die Bewältigung dieser rein fahrerischen Herausforderungen zu rechnen war
Das klingt jetzt nicht nach dem, was man als durchschnittlicher MTB-Fahrer unter einem in aller Regel als Blau/leicht eingestuften und oft glatt geshapten Flowtrail z. B. im Bikepark versteht. Ich würde mich daher an der Benennung im Urteil (durch Richter, die vermutlich MTB-Laien sind) nicht zu sehr aufhängen oder in die Irre führen lassen.

aber wie der betreiber(!) sicherstellen soll, dass die nutzer eines rot markierten trails auch wirkkuch in der lage sind diesen zu befahren, das is mir n rätsel.
Gerade mit dem anfangs länglich ausgeführten Exkurs zu Skipisten sehe ich die Ausführung im Urteil kritisch. Im Skigebiet gibt es neben einer Beschilderung keine Maßnahmen, um das Befahren durch nicht ausreichend versierte Fahrer zu verhindern.

Tatsächlich ist das bei MTB Strecken aber nicht unüblich:
Für rote und schwarze Strecken gibt es oft sog. Skill-Filter, Entrance Challenges, Qualifier oder Trail Gates, die schon am Einstieg der Strecke das Schwierigkeitslevel signalisieren. Traust Du Dir den Einstiegsdrop nicht zu, dann ist die Strecke vermutlich zu schwer für Dich und Du suchst Dir besser eine leichtere. Möglichkeiten gibt es also schon.

Ich kann nicht beurteilen, wie stark das in die Urteilsfindung eingeflossen ist, schätze aber, dass es nicht entscheidend war. Das Urteil zielt m. E. weniger darauf ab, dass die Strecke zu schwer war, sondern beklagt vielmehr, dass die Streckenführung unklar gewesen sei. (Und vielleicht noch darauf, dass die Streckenschwierigkeit diese Problematik verstärkt.)

Ich glaube vielmehr war hier am Ende ausschlaggebend, dass diese Stelle bereits mehrfach problematisch war und nur "provisorisch" mit Flatterband gekennzeichnet war. Diese Stelle war auch den Betreibern bekannt und musste wöchentlich kontrolliert und erneuert werden. Vorliegend war das Flatterband auch eingerissen und nicht mehr vollständig vorhanden. Somit wurde daraus auch ein Mitverschulden abgeleitet, da das Band weder als bauliche Maßnahme geeignet, noch vollständig vorhanden war.
Ja, das sehe ich auch so.
Den Tenor im Urteil sehe ich so: Der Betreiber wusste, dass da ein Problem ist und hat nicht (ausreichend) darauf reagiert. Flatterband war kein adäquates Mittel, auch weil es ständig abreißt und die Kontrollen nicht häufig genug waren, um das immer wieder kaputte Flatterband jeweils zeitnah zu erneuern.

Wenn das der erste Biker gewesen wäre, der an dieser Stelle jemals vom Trail abgekommen ist, dann hätte das Urteil vielleicht anders ausfallen können. Weil das aber schon vorher (mehrfach, so klingt es) passiert zu sein scheint, die Gefahr den Betreibern bekannt war und ihre daraus folgenden Maßnahmen nicht als adäquat eingestuft werden, wird ihnen eine Mitschuld zugesprochen.
Manches davon finde ich (als selbst Trailverantwortlicher) nachvollziehbar.

Es bleibt aber die Eigenverantwortung - insbesondere, aber nicht nur auf einer unbekannten Strecke - auf Sicht zu fahren. Das ist m. M. zuweilen etwas praxisfern (bei manchen Stellen/Sprüngen braucht man eine gewisse Geschwindigkeit, selbst wenn man die Landung nicht einsehen kann). Tatsache ist aber auch, dass auf dem Trail (und im Leben 😉) immer etwas Unerwartetes kommen kann: ein heruntergefallener Ast, der bei der letzten Abfahrt noch nicht da lag, ein Spaziergänger, der sich auf den Trail verirrt hat, ein gestürzter Biker, der nicht mehr aufstehen kann, ein Tier, ... Dieses Risiko nehme ich als Biker bewusst in Kauf wenn ich nicht auf Sicht fahre - zumal in öffentlich zugänglichem Gelände.
 
sondern beklagt vielmehr, dass die Streckenführung unklar gewesen sei
Also der Argumentation mit der unklaren Streckenführung kann ich nichts abgewinnen, nachdem ich jetzt unterschiedliche Videos der Trailstelle gesehen habe.

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Das Flatterband hängt im verlinkten Video zwischen dem Schild mit dem Pfeil (links im Screenshot) und dem Baum (mittig) - da dürfte der/die Verunfallte also durchgefahren sein.
Ist für mich als (ehrenamtlicher) Trailbauer jedenfalls keine Stelle, die ich als unklar einstufen würde.

Beschilderung vorher ist m. E. auch prägnant:
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Es wird vermittelt, dass Gefahr droht und man wird darauf hingewiesen, dass man das Tempo reduzieren soll.
Selbst wenn man das Schild nur auf das Northshore vor der Unfallstelle bezieht: Wenn man da tatsächlich langsam drüber fährt, dann würde ich meinen, dass man an der Unfallstelle (sieht man im Hintergrund auch schon aus dieser Perspektive vor dem Northshore) eigentlich genügend Zeit haben sollte, sich zu orientieren.

Da ist die Argumentation mit der unklaren Streckenführung im Gerichtsurteil für mich als jemand, der selbst im Ehrenamt Trails baut, nicht wirklich nachvollziehbar. 🤷‍♂️
 
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Also der Argumentation mit der unklaren Streckenführung kann ich nichts abgewinnen, nachdem ich jetzt unterschiedliche Videos der Trailstelle gesehen habe.

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Das Flatterband hängt im verlinkten Video zwischen dem Schild mit dem Pfeil (links im Screenshot) und dem Baum (mittig) - da dürfte der/die Verunfallte also durchgefahren sein.
Ist für mich als Trailbauer jedenfalls keine Stelle, die ich als unklar einstufen würde.

Beschilderung vorher ist m. E. auch prägnant:
Anhang anzeigen 2358273

Es wird vermittelt, dass Gefahr droht und man wird darauf hingewiesen, dass man das Tempo reduzieren soll.

Das ist die Argumentation mit der unklaren Streckenführung im Gerichtsurteil für mich als Trailbauer jetzt nicht wirklich nachvollziehbar. 🤷‍♂️
Ich kann aus dem Video aber genau das Gegenteil rauslesen 😬:
Das gelbe Schild beziehe ich auf das Holzbrückchen als Gefahrenstelle, und die Fahrspur der ich danach folge führt genau links am Baum hin - vermutlich ein Drop...

😏
 
Einigen wir uns darauf, dass die Streckenführung eventuell nicht ganz klar ist. Die Konsequenz daraus ist aber klar und die heißt sicher nicht, einfach mal reinzuhalten. Und wenn man bedenkt, dass wir hier von einer roten Strecke reden, denke ich doch, man kann ausschließen, dass ganz offensichtlich ein Drop links vom Baum folgen würde. In Squamish vielleicht…
 
Aus (4) des verlinkten Urteils:
aa) … Dies gilt noch vielmehr vor dem Hintergrund, dass die Klägerin nach eigenen Angaben im Senatstermin bereits auf den vorherigen Streckenabschnitten bemerkt hatte, dass die Beschilderung des Trails nicht gut gewesen sei und sie sich deshalb an ihren vorausfahrenden Begleitern orientiert habe, die ihr aber in diesem Streckenabschnitt enteilt waren. Zudem ist nicht zu verkennen, dass die Klägerin die Warnhinweise vor der Brücke / Treppe wahrgenommen hatte und sie aufgrund des bisherigen Streckenverlaufs einerseits und der relativ geringen Schwierigkeiten bei Passage der Brücke / Treppe nicht damit rechnen durfte, die mit einem Totenkopf gekennzeichnete Gefahrenstelle sei bereits vollständig überwunden.
bb) Ob die Klägerin zusätzlich aufgrund des fehlenden Brust- und Rückenschutzes ein Mitverschuldensvorwurf zu machen ist, kann hier offenbleiben, da der Beklagte weder dargelegt noch dafür Beweis angetreten hat, dass sich der fehlende Schutz schadensbegründend oder -verstärkend ausgewirkt hat.
Da kann man als Begleitung nur froh sein, dass man hier nicht auch noch verklagt wird.
1. weil man während der Fahrt nicht ausreichend darauf geachtet hat das die ganz offensichtlich unerfahrene und überforderte Mitfahrerin noch nah an einem dran ist
2. weil man zugelassen hat, dass mit für diese Strecke nicht ausreichender Schutzausrüstung gefahren wurde

Das beide Punkte vom Gericht nicht näher beleuchtet wurden finde ich 🙁
 
...
die Klägerin nach eigenen Angaben im Senatstermin bereits auf den vorherigen Streckenabschnitten bemerkt hatte, dass die Beschilderung des Trails nicht gut gewesen sei und sie sich deshalb an ihren vorausfahrenden Begleitern orientiert habe, die ihr aber in diesem Streckenabschnitt enteilt waren.
Das spricht doch gerade dafür, dass sie noch vorsichtiger hätte sein müssen.
 
Schwieriger wird es in meinen Augen, wenn zwischenzeitlich was geändert wird.

Ist mir leider gestern passiert. Den Sprung kannte ich, bin ich die letzten Jahre oft drüber, war nie ein Thema. Jetzt haben sie ein Gap gebaut. Hab ich erst gesehen, als es schon zu spät zum abbremsen war (die Landung sieht man wegen Gefälle erst recht spät) und bin dann zu kurz gesprungen. War ein unschöner Abgang.
Meine Frau hat dann geschaut, auf dem kleinen Hinweisschild beim Sprung haben sie "Gap" nachträglich mit Edding dazu geschrieben. Hab ich natürlich im vorbeifahren nicht registriert, dass da jetzt noch was zusätzlich drauf steht. Laut hinzugekommenen Radler hatten sie es auf Insta gepostet, da sind wir allerdings nicht unterwegs. In der allgemeinen WhatsApp-Gruppe wurde nichts dazu geschrieben.

Ja, letztendlich ist es mein Fehler gewesen, ohne vorher zu schauen, ob es immer noch so ist wie vor paar Monaten und all die Jahre zuvor. Der Balken beim Gap sah auch so aus, als wäre mein Vorderrad nicht das erste gewesen, was dort eingeschlagen ist und überrascht wurde. War Pech, ich werde daraus lernen.
Bei mir ging es nach aktuellem Stand glimpflich aus, vor einigen Jahren hat es ein Bekannter bei einer ähnlichen Aktion nicht überlebt. Damals dachte ich, dass man dazugelernt hat und man da in Zukunft sensibler vorgeht. Auch da habe ich mich getäuscht und ich war wohl zu naiv. :rolleyes:

Manchmal ist es aus Sicht der Trailbauer und Profis alles logisch und kein Problem. Als Außenstehender sieht man es dann hin und wieder mit anderen Augen und bekommt eine andere Sichtweise. Von dem her ist es immer schwierig zu beurteilen, wenn man nicht selber dabei war und die betroffene Person nicht kennt.
 
Da kann man als Begleitung nur froh sein, dass man hier nicht auch noch verklagt wird.
1. weil man während der Fahrt nicht ausreichend darauf geachtet hat das die ganz offensichtlich unerfahrene und überforderte Mitfahrerin noch nah an einem dran ist
2. weil man zugelassen hat, dass mit für diese Strecke nicht ausreichender Schutzausrüstung gefahren wurde
Ja das ist nicht ganz unbegründet, grad wenn man als Gruppe fährt und es große Unterschiede in der Erfahrung gibt, tragen die Leute mit mehr Erfahrung auch mehr Verantwortung, jeden falls gab es da beim Bergsteigen einige Urteile dazu
 
Ja das ist nicht ganz unbegründet, grad wenn man als Gruppe fährt und es große Unterschiede in der Erfahrung gibt, tragen die Leute mit mehr Erfahrung auch mehr Verantwortung, jeden falls gab es da beim Bergsteigen einige Urteile dazu
Das ist zwar gerade aktuell ein sehr wichtiges, interessantes und kontrovers diskutiertes Thema, aber ich würde doch meinen, dass dies hier im speziellen Fall wenig Relevanz hat, es sei denn, erfahrene Leute aus der Gruppe hätten ihr geraten, im Zweifel immer mit viel Schwung drüber zu fahren…
 
Wenn ich den Wegeverlauf nicht mehr richtig erkennen kann- oder Brille beschlagen ist- verringere ich meine Geschwindigkeit, schaue ob mir jemand anders am HR klebt oder fahre notfalls zur Neuorientierung raus. Das ist doch bei jeder Tour in unbekanntem Terrain so.
Runterbrettern kann ich, wenn ich die Strecke kenne.
So leid es mir tut, ich habe dafür kein Verständnis.
 
Das ist zwar gerade aktuell ein sehr wichtiges, interessantes und kontrovers diskutiertes Thema, aber ich würde doch meinen, dass dies hier im speziellen Fall wenig Relevanz hat, es sei denn, erfahrene Leute aus der Gruppe hätten ihr geraten, im Zweifel immer mit viel Schwung drüber zu fahren…
Ja ohne die Umstände zu kennen bringt es nix, trotzdem irgendwie nicht kocher wenn es am Ende die Streckenausschilderung der Auslöser war
 
Hi,
ich kenne den Flowtrail und die Stelle. Sie ist Teil des roten Abschnitts und auch so markiert. Es gibt einen zweiten blauen Abschnitt der einfacher ist, für dieses Segment.

Für mich ist es auch ein roter Abschnitt und man kann ihn blind fahren, ohne ihn vorher zu begehen, wenn man nicht gerade erst sein MTB gekauft hat und noch komplett unerfahren ist.

Ich war sogar mit einem Kumpel dort fahren, der frisch sein Bike hatte und vorher noch nie Trails gefahren ist. Er bringt aber ein gewisses Talent mit. Er ist dort ohne Probleme sicher runtergekommen.

Ich kann die Entscheidung nicht nachvollziehen. Gerade als Anfänger sollte man sich erstmal auf blau austoben und wenn das sicher und angstfrei funktioniert weiter machen. Die Stelle ist nicht optimal einsehbar und vermutlich hatte der Fahrer es mit der Angst bekommen. Gerade Steilheit kann anfangs etwas Angst machen.
Ohne böses zu wollen würde ich sagen, da hat sich jemand überschätzt. Das ist sicher jeden schon mal so ergangen.
Das kann ich zu 100% bestätigen. Ich komme eher aus der RR/GR/XC Fraktion und fahre eher seltener Trails. Aber mit ein wenig Erfahrung kann man das locker(!!!) sogar mit einem Hardtail runter fahren. Nur als Einschätzung für alle, die die Stelle nicht kennen.
Es braucht eben nur ein bisschen Schwung und wenn man es dann mit der Angst bekommt und ggf. im falschen Moment bremst, kann man sich da natürlich gut ablegen.

Es entsprich leider dem Zeitgeist und ich weiß auch nicht, ob das grundsätzliche Verhalten überhaupt politisch lösen lassen würde. Es wird dann halt dazu führen, dass unserer Kinder in öffentlichen Einrichtungen bald gar keine taktilen Erfahrungen mehr sammeln werden und im Sportunterricht maximal mit Softbällen agieren.
Aber es ist ja sicher so, dass in unserem Gesundheitssystem so viel Geld steckt, dass man später gerne einer degenerative Generation viele vermeidbare Krankheiten behandeln lässt - geil!
 
Ja das ist nicht ganz unbegründet, grad wenn man als Gruppe fährt und es große Unterschiede in der Erfahrung gibt, tragen die Leute mit mehr Erfahrung auch mehr Verantwortung, jeden falls gab es da beim Bergsteigen einige Urteile dazu
Das letzte sorgte imho für ziemliche Diskussionen:
Er ließ seine Freundin bei einer Bergtour am Großglockner zurück - und sie erfror dort: Dafür ist ein 37-jähriger Bergsteiger von einem Gericht in Innsbruck zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt worden.
https://www.tagesschau.de/ausland/e...campaign=DeviceSharing&at_content=SiteSharing
Und da war ja auch der Tenor, er hätte mehr Erfahrung gehabt und hätte deswegen die Tour schon sehr früh Abbrechen müssen.
 
Das letzte sorgte imho für ziemliche Diskussionen:

Und da war ja auch der Tenor, er hätte mehr Erfahrung gehabt und hätte deswegen die Tour schon sehr früh Abbrechen müssen.
Ja das hatte ich auch gesehen...wie es jetzt auf dem Trail und die Gruppenkonstelation war wissen wir halt nicht, wäre aber interessant um daraus was zu lernen.
 
Schwieriger wird es in meinen Augen, wenn zwischenzeitlich was geändert wird.

Ist mir leider gestern passiert. Den Sprung kannte ich, bin ich die letzten Jahre oft drüber, war nie ein Thema. Jetzt haben sie ein Gap gebaut. Hab ich erst gesehen, als es schon zu spät zum abbremsen war (die Landung sieht man wegen Gefälle erst recht spät) und bin dann zu kurz gesprungen. War ein unschöner Abgang.
Meine Frau hat dann geschaut, auf dem kleinen Hinweisschild beim Sprung haben sie "Gap" nachträglich mit Edding dazu geschrieben. Hab ich natürlich im vorbeifahren nicht registriert, dass da jetzt noch was zusätzlich drauf steht. Laut hinzugekommenen Radler hatten sie es auf Insta gepostet, da sind wir allerdings nicht unterwegs. In der allgemeinen WhatsApp-Gruppe wurde nichts dazu geschrieben.

Ja, letztendlich ist es mein Fehler gewesen, ohne vorher zu schauen, ob es immer noch so ist wie vor paar Monaten und all die Jahre zuvor. Der Balken beim Gap sah auch so aus, als wäre mein Vorderrad nicht das erste gewesen, was dort eingeschlagen ist und überrascht wurde. War Pech, ich werde daraus lernen.
Bei mir ging es nach aktuellem Stand glimpflich aus, vor einigen Jahren hat es ein Bekannter bei einer ähnlichen Aktion nicht überlebt. Damals dachte ich, dass man dazugelernt hat und man da in Zukunft sensibler vorgeht. Auch da habe ich mich getäuscht und ich war wohl zu naiv. :rolleyes:

Manchmal ist es aus Sicht der Trailbauer und Profis alles logisch und kein Problem. Als Außenstehender sieht man es dann hin und wieder mit anderen Augen und bekommt eine andere Sichtweise. Von dem her ist es immer schwierig zu beurteilen, wenn man nicht selber dabei war und die betroffene Person nicht kennt.
Auf öffentlich zugänglichen Strecken hat ein Gap mMn überhaupt nichts zu suchen. Nur um etwas Extrakick für manche zu generieren, muss man keine unnötigen Gefahrenstellen schaffen
 
öffentlich zugänglichen Strecken
Welche Strecken sind denn nicht öffentlich zugänglich? Sogar in Bikeparks trifft man Leute auf dem Hollandrad, die da irgendwie reingestolpert sind.
Gap mMn überhaupt nichts zu suchen
Es geht doch nicht konkret darum, ob da ein Gap war oder eine Stufe oder sonst was, über das man stürzen kann.
keine unnötigen Gefahrenstellen schaffen
Mit der Sichtweise ist jeder Wanderweg eine unnötige Gefahr. Und was für den einen eine "Gefahr" ist, wird von jemand anderem belächelt. Gefahr ist eben auch sehr individuell und daher nicht per Gesetz im Einzelfall zu regeln.
Wäre an der gleichen Stelle Christian Textor gestürzt, wäre das Urteil sehr wahrscheinlich ganz anders ausgefallen.
 
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