Aber ich würde mich doch wundern, wenn auf einem Flowtrail derbe Elemente bzw Kurven drin sind.
Im Urteil ist die Rede von einer "roten Piste" und
Oberlandesgericht Hamm schrieb:
wegen des anspruchsvollen steil abfallenden Streckenabschnitts mit seinen Anforderungen an fahrerisches Können mit erhöhter Konzentration der Nutzenden auf die Bewältigung dieser rein fahrerischen Herausforderungen zu rechnen war
Das klingt jetzt nicht nach dem, was man als durchschnittlicher MTB-Fahrer unter einem in aller Regel als Blau/leicht eingestuften und oft glatt geshapten Flowtrail z. B. im Bikepark versteht. Ich würde mich daher an der Benennung im Urteil (durch Richter, die vermutlich MTB-Laien sind) nicht zu sehr aufhängen oder in die Irre führen lassen.
aber wie der betreiber(!) sicherstellen soll, dass die nutzer eines rot markierten trails auch wirkkuch in der lage sind diesen zu befahren, das is mir n rätsel.
Gerade mit dem anfangs länglich ausgeführten Exkurs zu Skipisten sehe ich die Ausführung im Urteil kritisch. Im Skigebiet gibt es neben einer Beschilderung keine Maßnahmen, um das Befahren durch nicht ausreichend versierte Fahrer zu verhindern.
Tatsächlich ist das bei MTB Strecken aber nicht unüblich:
Für rote und schwarze Strecken gibt es oft sog. Skill-Filter, Entrance Challenges, Qualifier oder Trail Gates, die schon am Einstieg der Strecke das Schwierigkeitslevel signalisieren. Traust Du Dir den Einstiegsdrop nicht zu, dann ist die Strecke vermutlich zu schwer für Dich und Du suchst Dir besser eine leichtere. Möglichkeiten gibt es also schon.
Ich kann nicht beurteilen, wie stark das in die Urteilsfindung eingeflossen ist, schätze aber, dass es nicht entscheidend war. Das Urteil zielt m. E. weniger darauf ab, dass die Strecke zu schwer war, sondern beklagt vielmehr, dass die Streckenführung unklar gewesen sei. (Und vielleicht noch darauf, dass die Streckenschwierigkeit diese Problematik verstärkt.)
Ich glaube vielmehr war hier am Ende ausschlaggebend, dass diese Stelle bereits mehrfach problematisch war und nur "provisorisch" mit Flatterband gekennzeichnet war. Diese Stelle war auch den Betreibern bekannt und musste wöchentlich kontrolliert und erneuert werden. Vorliegend war das Flatterband auch eingerissen und nicht mehr vollständig vorhanden. Somit wurde daraus auch ein Mitverschulden abgeleitet, da das Band weder als bauliche Maßnahme geeignet, noch vollständig vorhanden war.
Ja, das sehe ich auch so.
Den Tenor im Urteil sehe ich so: Der Betreiber wusste, dass da ein Problem ist und hat nicht (ausreichend) darauf reagiert. Flatterband war kein adäquates Mittel, auch weil es ständig abreißt und die Kontrollen nicht häufig genug waren, um das immer wieder kaputte Flatterband jeweils zeitnah zu erneuern.
Wenn das der erste Biker gewesen wäre, der an dieser Stelle jemals vom Trail abgekommen ist, dann hätte das Urteil vielleicht anders ausfallen können. Weil das aber schon vorher (mehrfach, so klingt es) passiert zu sein scheint, die Gefahr den Betreibern bekannt war und ihre daraus folgenden Maßnahmen nicht als adäquat eingestuft werden, wird ihnen eine Mitschuld zugesprochen.
Manches davon finde ich (als selbst Trailverantwortlicher) nachvollziehbar.
Es bleibt aber die Eigenverantwortung - insbesondere, aber nicht nur auf einer unbekannten Strecke - auf Sicht zu fahren. Das ist m. M. zuweilen etwas praxisfern (bei manchen Stellen/Sprüngen braucht man eine gewisse Geschwindigkeit, selbst wenn man die Landung nicht einsehen kann). Tatsache ist aber auch, dass auf dem Trail (und im Leben

) immer etwas Unerwartetes kommen kann: ein heruntergefallener Ast, der bei der letzten Abfahrt noch nicht da lag, ein Spaziergänger, der sich auf den Trail verirrt hat, ein gestürzter Biker, der nicht mehr aufstehen kann, ein Tier, ... Dieses Risiko nehme ich als Biker bewusst in Kauf wenn ich nicht auf Sicht fahre - zumal in öffentlich zugänglichem Gelände.