Also ich finde die Sachlage nicht so eindeutig.
Die Absicht von beiden Parteien betreffend der Verwendung des Geschäftskontos war doch eindeutig als Workaround, weil die Bezahlung über das Privatkonto nicht durchgegangen ist?
Was er da irrtümlich in die Namensfelder eingetippt hat, ist doch unerheblich.
Nein.
Bike24 hat oben klar und glaubwürdig dargelegt, daß der Kunde von vornherein (also gleich beim ersten Versuch) unter Verwendung seines Firmennamens und seiner USt.-ID bestellt hat. Er hat diese Daten dabei bewußt anstelle seines privaten Vor- und Nachnamens in das Bestellformular eingegeben. Das kann man gar nicht "irrtümlich" machen.
Sofern es Absicht war, kann man es als Versuch des Kunden betrachten, sich einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen: Sich die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erschleichen zu wollen, dies aber unter Verwendung eines Privatkunden-Kontos, um in den Genuß des Widerrufsrechts zu kommen.
Aber auch wenn es keine Absicht war, z.B. weil der Kunde gar nicht wußte, daß Bike24 auch Geschäftskonten zur Verfügung stellt, bleibt es dabei, daß der Kunde eindeutig die Absicht hatte, als Unternehmer zu bestellen.
Es ist deshalb völlig richtig, wie Bike24 hier gehandelt hat, und ich hoffe, daß das Unternehmen bei seinem Standpunkt bleibt und hier keinerlei Kulanzlösung anbietet. Irgendwann gehören auch mal Grenzen durchgesetzt, die in AGBs klar kommuniziert sind.
Zu der ganzen Diskussion: Ich denke nicht, dass der Themenersteller zwingend hätte wissen müssen, dass es im B2B-Geschäft kein Widerrufsrecht gibt. Kleine Unternehmen und Freiberufler haben schnell mal eine USt-Nummer, deswegen ist man aber noch lange kein Experte für Steuer- oder Verbraucherrecht.
Es tut mir sehr leid, aber das gehört zum absoluten Basiswissen eines jeden Unternehmers, und so wird das komplette Regelungs-System in diesem Bereich auch begründet:
Bei B2C wird von einem ungleichen Kräfteverhältnis ausgegangen, d.h. es wird fingiert, daß ein privater Verbraucher einem Unternehmen im Hinblick auf wirtschaftliche Potenz, rechtliche Möglichkeiten und Wissen weit unterlegen ist. Durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen soll dieses Machtgefälle ausgeglichen werden. Diese Überlegung war der wesentliche Erwägungsgrund bei der Einführung der neueren Gesetze.
Bei B2B hingegen wird davon ausgegangen, daß beide Geschäftspartner auf Augenhöhe sind, was ich völlig richtig finde. Unternehmen unterliegen deshalb bei der Ausgestaltung von Verträgen nur sehr wenigen Regeln und sind viel freier. Wenn ein Unternehmer nicht das nötige Wissen besitzt, sein Unternehmen selbst zu führen, wird erwartet, daß er sich entsprechende Beratung verschafft oder jemanden mit entsprechender Expertise anstellt, um sich die Augenhöhe mit Vertragspartnern zu verschaffen.
Das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein des Widerrufsrechts richtet sich im Übrigen NICHT danach, ob der Käufer eine USt.-ID besitzt oder nicht, sondern ausschließlich danach, ob der Käufer ein Verbraucher oder eben ein Unternehmer im Sinne der EU ist. Mit anderen Worten haben auch Unternehmer, die keine USt.-ID besitzen, KEIN Widerrufsrecht (es sei denn, der Verkäufer räumt es freiwillig ein).
Dazu kommt, dass viele Rückgabemöglichkeiten heutzutage ja freiwillig über die gesetzliche Pflicht hinaus angeboten werden, teilweise auch für Geschäftskunden. Bei Amazon kann man zum Beispiel auch mit einem Geschäftskonto Artikel zurückgeben.
... und bei Aldi kostet die Schokolade 0,99 EUR, und deshalb muß sie bei Lidl auch 0,99 EUR kosten. Spaß beiseite:
Von einem Unternehmer wird völlig zu Recht erwartet, daß er auf Augenhöhe mit seinen Geschäftspartnern ist oder sich diese Augenhöhe mithilfe von Beratern oder Angestellten verschafft. Daraus folgt, daß der Unternehmer Geschäftsbedingungen und Verträge prüfen muß, bevor er sie abschließt. Dazu gehört auch, sich darüber zu informieren, ob ein Lieferant auf freiwilliger Basis ein Widerrufsrecht einräumt.
Diese Annahme der Gleichstellung zweier Vertragspartner ohne Machtgefälle ist die Basis dafür, daß im B2B-Bereich große Freiheit herrscht und Unternehmen ungehindert Geschäfte mit vielfältigen Vertragsgestaltungen mit Ihresgleichen machen können, ohne ständig durch wahnwitzige gesetzliche Regelungen gegängelt zu werden.
Auch hier gilt: Es gibt keine Freiheit ohne Verantwortung. Ein Unternehmen zu betreiben, bedeutet lebenslanges Lernen und ein stetes Mithalten mit der aktuellen rechtlichen Lage.