Die Naturschutzverordnungen, die in NRW durch die Bezirksregierungen erlassen werden, haben eine maximale Gültigkeit von 20 Jahren. Eine Änderung verlängert die Gültigkeitsdauer nicht. Das Landschaftsgesetz, in dessen Rahmen der Plan 1988 eingeführt wurde, ist in der Form nicht mehr gültig. Bei...