...und Geld zum Fenster rausgeworfen. Es gibt noch das Strafgesetzbuch, das solch nette Sachen wie gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (irgendwo bei §315 StGB), Amtsanmassung, Mißbrauch von Titeln usw. Das sind alles Straftaten, die mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe...