Das kommt darauf an, wann Du bezahlt hast, d.h. vor Insolvenzantrag (= Insolvenzforderung) oder nach Insolvenzantrag (= Masseforderung) bzw. bei Eigenverwaltung, Anspruch auf Erfüllung, dass solltest Du genau prüfen. Ist die Zahlung vor Insolvenzantrag erfolgt, muss Du Deinen Anspruch auf...