In meinem Leasingvertrag von 2018 steht folgendes:
"Ein Umbau des Fahrzeugs ist nicht zulässig. Ein Anbau/Tausch von Sattel, Lenkergriffen, Pedalen, Klingel, Rückspiegel und/oder Tacho ist jedoch zulässig, sofern diese Teile der Erstausstattung gleichwertig oder höherwertig sind"
Auf deren FAQ...