Also den sturen 2 Klässler sehe ich eher woanders.
Klar kann er erfüllung etc. Einklagen/fordern. Wird aber nicht passieren
(1) 1Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. 2Dies gilt nicht, wenn der...