Die Gesetzeslage die du gepostet hast beschränkt sich bei Ordnungswidrigkeiten auf Feststellen der Identität, und Dinge wie durchsuchen / festhalten nur wenn Feststellung der Identität nicht möglich war.
Ganz einfach wie z.b ich mir hier in BW wegen 2 Meter Regel vorgenommen habe:
Ausweis...