Auf dem Bild bei ebay-Kleinanzeigen ist aber doch ein VR mit 28 Speichen zu sehen, oder täusche ich mich da?
Was hast Du denn gezahlt?
Ganz wichtig vorweg: ich bin kein Rechtsanwalt, wenn der Verkäufer sich quer stellt wird Dir der Gang zu einem solchen vermutlich nicht erspart bleiben (oder kennst Du vielleicht einen?).
Das Problem bei einer Reklamation wird sein, dass Du den Satz selber abgeholt hast, in Augenschein nehmen konntest und ja quasi erst vor Ort den Kaufvertrag eingegangen bist - über den Laufradsatz, den Du in den Händen gehalten hast. Er wird sich darauf berufen, dass Du Deine Bedenken vor Ort hättest anbringen müssen und - da Du keine Bedenken geäußert hast - ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Hattest Du vor Ort die Möglichkeit, das Gewicht zu überprüfen? Also hat er es Dir angeboten?
Denn: ich denke schon, dass das angegebene Gewicht des Laufradsatzes als maßgebliche Eigenschaft der Sache fester Bestandteil des Kaufvertrages ist. Du scheinst ja den Kauf vom Gewicht des LRS abhängig gemacht zu haben.
Ich würde ihm daher eine Frist von zwei Wochen setzen, in der er Zeit hat das Gewicht "nachzubessern" (so blöd das an dieser Stelle auch klingt). Da man natürlich nicht einfach Bestandteile entfernen kann, um das Gewicht zu reduzieren, bleibt ihm faktisch nur der Austausch der Räder gegen welche mit entsprechendem Gewicht. Kann oder will er das nicht, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Grundlage:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html
Er schuldet Dir einen LRS, der "unter 1700g" wiegt und den hast Du von ihm nicht bekommen. Also hat er seinen Teil der Abmachung nicht erfüllt und damit eine nicht-vertragsgemäße Leistung erbracht. Das zu hohe Gewicht würde ich in diesem Falle als Sachmangel ansehen (s. Anhang).
-> Vorausgesetzt Du konntest vor Ort das Gewicht nicht überprüfen und Dir blieb erst zuhause diese Möglichkeit.
Grundlage:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
Wichtig in §434 ist hier: Absatz 1 Satz 1: "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat."
Habt ihr "Gewicht <1700g" als Beschaffenheit des LRS vereinbart, hat er einen solchen zu liefern. Ansonsten kannst Du zurücktreten, sofern er nicht nachbessern kann/will. Unabhängig davon, ob Du den LRS bei der Übergabe (="Gefahrenübergang") in Augenschein nehmen konntest und dem Kaufvertrag zugestimmt hast (wie gesagt: nicht sicher bin ich mir, ob es eine Ausnahme wäre, wenn er Dir angeboten hat, das Gewicht vor Ort zu überprüfen und Du hast dies abgelehnt).