Die Erklärungen
1) Ich will dieses Rad kaufen.
2) Alles klar, bestell ich Dir, ist in zwei Tagen da.
finde ich relativ eindeutig.
Aber gut, was genau gelaufen ist, wissen wir nicht, waren nicht dabei. Beweislast für den Vertragsschluss wäre eh beim Verkäufer.
Wollte nur darauf hinweisen, dass der Käufer nicht jedes Mal, wenn ein Händler eine angekündigte Lieferzeit nicht einhält, sofort sagen kann: "Nö, dann will ich nicht mehr!" und woanders kaufen, sondern dass es auch hier gewisse Regeln einzuhalten gilt.