Bikemarkt Kaufabwicklung wie lange deaktiviert

sharky

Si fiduciam
Registriert
14. Mai 2002
Reaktionspunkte
15.258
Ort
ausgewandert
Hallo zusammen,

Vater Staat zieht uns ja selbst für den Verkauf von gebrauchten Teilen, bei denen man im Normalfall Verlust beim Verkauf macht, ab einem Umsatz, nicht Gewinn, von 2.000€ noch Steuern aus der Tasche.

Ich war nun kurzzeitig über der Schwelle, da ich zwei Räder inseriert habe.

Da ich mein schon mehrfach versteuertes Geld nicht noch beim verlustbringenden Gebrauchtverkauf wieder besteuern lassen will, lass ich die Dinger lieber daheim vergammeln bevor ich weiter Kohle für sonstwas abdrücke

Nur:
Obwohl meine anderen Artikel nun weit unter den 2.000 sind, geht die Kaufabwicklung nicht wieder

Weiß jemand wie das gesteuert ist und ab wann man, ohne die Steuernummer angegeben zu haben, wieder die Kaufabwicklung nutzen kann, wenn man mal über der Grenze lag?

Danke
 
Hallo zusammen,

Vater Staat zieht uns ja selbst für den Verkauf von gebrauchten Teilen, bei denen man im Normalfall Verlust beim Verkauf macht, ab einem Umsatz, nicht Gewinn, von 2.000€ noch Steuern aus der Tasche.
Da hast Du EU DAC7 nicht richtig verstanden.
Als Privatperson zahlst Du nur dann Steuern, wenn Du Gewinn mit den Verkäufen erzielt hast, d.h. Du teurer verkauft hast, als Du für die Anschaffung gezahlt hast.
Der Grenzwert löst ansonsten nur eine Meldepflicht an das Finanzamt aus, eine Steuer ist damit nicht zwangsläufig verbunden.

https://pages.ebay.de/dac7/
 
Vielen Dank für deine Info. Bei allen links die ich gefunden habe, wurde von Umsatz, nicht von Gewinn gesprochen

Wie der Nachweis, dass es kein Gewinn ist, erbracht werden soll, ist mir auch schleierhaft. Ich heb ja Rechnungen keine zig Jahre nach Ablauf der Gewährleistung auf

Aber zum Thema:
Ab wann wird man denn nun wieder freigeschaltet für die Kaufabwicklung?
 
Zurück