Billigheimer gibt es in Kanada selten, da es keine Versender gibt. Im Moment läuft gerade der Abverkauf der alten Modelle, da ist schon so manches Schnäppchen dabei. Das musst du aber vor Ort sehen.
Zum Import:
Voranmelden musst du nichts, nur eben zum Schalter geben und dort anmelden und Zoll zahlen. Das sind bei Rädern
15% Zoll + 19% EUSt. Wenn Du keine Rechnung hast, zahlst du im schlimmsten Fall einen geschätzten Betrag, der entsprechend höher liegen kann. Von gefakten Rechnungen ist abzuraten. "Abnutzung" und "Wertminderung" sind dem Zoll ein Fremdwort. Nichts musst du bezahlen, wenn Du Deinen Wohnort verlegst, was bei mehr als einem Jahr gegeben ist (
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zo...gut/Voraussetzungen/voraussetzungen_node.html).
Der Ausbau des Tretlagers bringt nichts, solange die Einfuhr alle Teile enthält. Zahlst du nichts, begehst du entsprechend eine Steuerhinterziehung. Die Steuer musst du dann auf jeden Fall nachzahlen.
rahmennummern kann man recht einfach abgleichen - bei elektronikartikeln zwar noch einfacher, aber wissen werden sie es natürlich nicht. wer jetzt genau in der nachweispflicht ist, kann ich nicht sagen - eine straftat begeht man entsprechend bei der nicht gemeldeten einfuhr so oder so. und die wird natürlich richtig teuer (steuer) und zieht mmn einen eintrag ins führungszeugnis nach sich (steuervergehen).
wenn du einen typisch deutschen versender durch die gegend transportierst, ist es sicher noch weniger von belang, ansonsten sicherheitshalber die rechnung mit nehmen.
der zoll sagt dazu:
Bei der Mitnahme von wertvollen persönlichen Gegenständen (z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck) empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Gegenstände und einer damit verbundenen Abgabenerhebung bei der Rückreise, einen Nachweis vorzulegen.
Dazu sollten Sie sich vor der Ausreise bei der Zollstelle einen sogenannten "Nämlichkeitsnachweis" (= Nachweis, dass der nämliche wertvolle persönliche Gegenstand zurückgebracht wird) ausstellen lassen.
Als Nämlichkeitsnachweis dient das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt.
Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist.
Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...l-und-Steuern/Rueckwaren/rueckwaren_node.html
Ich schließe mal daraus, dass eine Rechnung entsprechend ausreicht.