Biketrails, Jumps und Haftung???

mäse

checka
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wichtrach (ch)
Hey loits

Ich hätte da ne kleine frage:

ich und ein paar kumpels haben in einem privaten waldstück uns ein paar jumps und einen trail mit steilwandkurven usw. gebaut. mit dem waldbesitzer ist alles klar geregelt (ist der vater vom einen kumpel)....nun hat uns ein anwohner heute berichtet, dass vor 2 wochen irgendwelche andere jungs den trail befahren haben und der eine sich anscheinend ganz hässlich die fresse kaputtgemacht hat; die ambulanz wurde anschliessend angefordert und der junge eingeliefert...

jetzt was mich beschäftigt: kann man uns oder den waldbesitzer in irgendeiner weise haftbar machen? wie regelt ihr das? tipps?

merci scho mau für antworte und no en schönen

maesen
 
die zentrale frage ist, ist eure strecke ein werk im sinne von art. 58 OR? wenns eine sog. künstliche baute ist, dürfte das der fall sein. wenn ja, währt ihr im prinzip verpflichtet, das teil abzusperren wie eine baustelle, damit sich dritte nicht darauf verletzen können. und die werkeigentümerhaftung ist kausalhaftung (mit entlastungsmöglichkeit). nur ist absperren unrealistisch, da so eine strecke im wald gemäss forstgesetzgebung sowieso illegal ist, egal was der eigentümer sagt. und da kannst nicht noch eine zaun mit schildern rundum stellen.
wir haben im prinzip diesselbe konstellation bei uns auch und haben nichts abgesperrt. einerseits weil das nicht machbar ist und andererseits weil solche strecken längerfristig eh nur bestehen, wenn sie fürs normale volk möglichst unsichtbar sind.

ich würd an deiner stelle einfach mal abwarten. die chance ist gross, dass er gar nicht auf die idee kommt, für sein missgeschick euer geld haben zu wollen.

gruss pat :D
 
hey pat

danke für die rasche antwort

das letzte, das du ansprichst habe ich mir eh auch gedacht: der wird wohl nicht darauf kommen und von uns irgendwelche kohle verlangen...

weisst du denn, in wiefern der art. 58 gültig wäre, wenn es laut forstgesetzgebung sowieso illegal sei, solche "bauten" zu erstellen?

Aus meiner Sicht kann man Steilwandkurven und Jumps eh nicht als "fehlerhafte Anlage" bezeichnen und an "mangelhafter Unterhaltung" leiden unsere Jumps ja wohl auch kaum:D

Wir haben uns jetzt überlegt ev. irgendein schild aufzustellen so à la: "Vom Befahren dieses Waldstückes mit Velos wird dringend abgeraten"....ob davon auch nur die kleinste abschreckende Wirkung ausgeht, sei dahin gestellt. vielleicht wirkts ja auch eher kontraproduktiv...

wie stehts denn bei euch? habt ihr eure trails fernab von der zivilisation, im tiefsten walde erstellt?

gruss marcel
 
hoi marcel

eine abschliessende rechtliche beurteilung, ob die angesprochenen paar jumps und steilwandkurven ein werk im sinne von art. 58 OR sind, ist hier nicht möglich. darum bringts nichts, zu spekulieren.

bei uns steht so ein schild (oder zwei?). weiss aber nicht, ob die schon jemand gelesen hat. wir haben die piste formell für alle verboten, für motorisierte ganz (man weiss nie, auf was für ideen die leute kommen), für biker nur mit zustimmung des vereins und explizit auf eigene gefahr (ob eine pauschale haftungsausschlussklausel auf einem anschlagsbrett überhaupt rechtsverbindlich ist, lassen wir jetzt mal grosszügig beiseite. ;) ). aber es steht dann da, die leute nehmen es zur kenntnis und verhalten sich (hoffentlich) danach.
unsere trails sind zwar nicht fernab jeder zivilsation aber in einem kleinen dorf und liegen nicht an einer beliebten ausflugsroute o.ä. die anzahl leute, die zufällig darauf stossen, dürfte sich sehr in grenzen halten und wenn, dann sinds spaziergänger, kaum biker.

gruss pat :D

btw, von wo kommst du? wir haben diesen winter auf unserer strecke ein kleines club-race geplant. (wenn der boden gefroren ist, dann ist es schnell und griffig.) soll keine grosse sache sein, aber ein paar gastfahrer könnte es schon leiden.
 
Etwas illegales hat doch gar nie Rechtsschutz, also kann man dafür auch nicht klagen, also kann man die Bauer nich anklagen, da sie "nichts" gemacht haben.

Die Wengisten wissen, dass man eigentlich auf Schadensersatz klagen kann. Auch wenn z. B. du in einem Restaurant ausrutschtst und dir das Bein brichts, kannst du den Besitzer verklagen und auf Schmerzensgeld klagen. Schon fast so wie in den USA :)
 
Original geschrieben von domsch
Etwas illegales hat doch gar nie Rechtsschutz, also kann man dafür auch nicht klagen, also kann man die Bauer nich anklagen, da sie "nichts" gemacht haben.
es hat nicht rechtsschutz im sinne einer daseinsberechtigung. die ist ja eben nicht da. das heisst aber nicht, dass aus der tatsächlichen, rechtlich aber nicht korrekten existenz des werkes nicht rechtliche folgen entstehen können. anderers beispiel: du baust ohne baubewilligung --> illegal. nun sicherst du die baugrube ungenügend und ein spielendes kind fällt runter. denkst du, du haftest nicht, weil die baugrube gar nicht da sein dürfte? das eine ist bau- und planungsrecht (also vewaltungsrecht), das andere ausservertragliches haftungsrecht nach OR (also zivilrecht). also zwei paar schuhe.

Original geschrieben von domsch
Die Wengisten wissen, dass man eigentlich auf Schadensersatz klagen kann. Auch wenn z. B. du in einem Restaurant ausrutschtst und dir das Bein brichts, kannst du den Besitzer verklagen und auf Schmerzensgeld klagen. Schon fast so wie in den USA :)
das kann man, richtig. die wichtigere frage ist aber, kommt man damit durch. und da sind wie gottseidank noch nicht bei amerikanischen verhältnissen angelangt. es stellt sich immer noch die frage, warum bin ich gestürzt? hat der wirt die friteuse in den gang gekippt und ich bin ausgerutscht oder ist mir selber einfach ein missgeschick unterlaufen, was mir unabhängig von der örtlichkeit genauso hätte passieren können?

gruss pat :D
 
Bis jetzt gings ja um Strecken im Wald. Die Regel wird aber wohl auch für Kulturland gellten, oder etwa nicht?
Wir wollen nähmlich bei einem Kollegen zwei, drei Dirts bauen.

mfg Dömel
 
@pat

wann hättet ihr denn euer race geplant? und naja, bin halt zu faul eine karte hervor zunehmen, aber wo genau ist zofingen?;-)

gruss

marcel

PS: wir machen jetzt mal so ein schild mit "befahren auf eigene gefahr" auf, schaden kanns ja nicht...
 
Original geschrieben von mäse
[Bwo genau ist zofingen?;-)[/B]

hoi mäse

zofingen liegt ungefähr dort, wo sich die A1 (bern-zürich) und A2 (basel-luzern) kreuzen. im kanton AG. aber nicht weit von der berner und luzerner kantonsgrenze. :)

aber, wo um himmels willen liegt wichtrach? :rolleyes:

gruss pat :D
 
Bist du der Mäse der nach dem schaufeln als erster einen Sprung über die noch weichen Jumps versuchte und dabei die klassische Rolle vorwärts gemacht hat??

Falls ja -hast du dich gut vom schaufeln erholt?

-und jetzt rate mal, wer von den den anderen Bauarbeitern hier
auch noch im Forum rumgurkt

Stichwort-"Garette" ???

Wann ist das mit dem auf die Fresse fallen den passiert ??

Gersten suppe war doch spitze oder?? :bier:

wegen zofingen kannst du auch mit u. s. kontakt aufnehmen
 
Original geschrieben von tifreak
Bist du der Mäse der nach dem schaufeln als erster einen Sprung über die noch weichen Jumps versuchte und dabei die klassische Rolle vorwärts gemacht hat??

Falls ja -hast du dich gut vom schaufeln erholt?

-und jetzt rate mal, wer von den den anderen Bauarbeitern hier
auch noch im Forum rumgurkt

Stichwort-"Garette" ???

Wann ist das mit dem auf die Fresse fallen den passiert ??

Gersten suppe war doch spitze oder?? :bier:

wegen zofingen kannst du auch mit u. s. kontakt aufnehmen


nana, ich bin nicht der mäse, den du meinst;-) so was dilettantisches würde ich doch nie machen...(ich lass immer erst die anderen drüberfahren:D )

ach ja, wichtrach liegt übrigens zwischen thun u. bern beziehungsweise zwischen niesen und gurten;)

wann habt ihr das in zofingen denn nun geplant?

gruss

maesen
 
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