Ebay! Bitte helft mir!

DERGLIMPEL

"Loose" The Motion Circle
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13. November 2002
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wuppertal
hallo

ich brauche eure hilfe. also mir ist da ein di´cker fehler bei ebay unterlaufen. und zwar habe ich mein neues downhill vorbau ,lenker set ( brave monster Vorbau, + Lenker )
für 1€ sofort-kauf reingesetzt und dann für den preis auch verkauft.ich habe mich direkt mit dem käufer in verbindung gesetzt und ihn gebeten meinen dummen fehler zu akzeptieren und das set neu reinzusetzen.jetzt schreibt der mir gerade ,das er die bankdaten haben will und darauf keine rücksicht nimmt.und wenn ich ihm das set so nicht verkaufe dann sorgt er bei ebay dafür das ich ausgeschlossen werde. ich habe jetzt 50 positive bewertungen´keine neutrale und schon garkeine negative.können die das machen und was würdet ihr an meiner stelle machen

danke an alle die mir helfen wollen.
das ist dringend
gruß bastian
 
tja, ist ne dumme sache. lies dir den thread durch, den mein vorredner reingesetzt hat, da steht im prinzip alles drin. verträge sind anfechtbar, wenn man sich geirrt hat. zu diesen irrtümern zählt auch das verschreiben, wass mit dem vertippen wohl gleichzusetzen ist. insofern einfach mal auf dieser schiene fahren. du musst ihm sagen, dass du den vertrag anfechtest. gegen eine negative bewertung wirst du nicht viel machen können, du kannst es halt kommentieren, aber das war es.
 
joa danke,aber bei mir ist es anders.
ich wollte diesen artikel nicht wie meine anderen alle ,mal ab 1€ reinsetzen und habe am anfang den fehler gemacht und diesen artikel zum festpreis reingesetzt.tja und dieser rote faden hat sich dann fortgesetzt.ist das was anderes oder kann ich da ähnlich drauf aufbauen
 
Also grundsätzlich gilt:

Du hast einen rechtlichen Vertrag abgeschlossen,und mußt diesen erstmal erfüllen.

Kannst diesen natürlich anfechten,was meistens per Anwalt laufen wird,was teuer ist. (Relation der Kosten und des Geldes,was der Anwalt kostet,würde ich mir überlegen)


Was ich an deiner Stelle machen würde ist:

Dem Käufer den Fall ein zweites mal schildern,falls er darauf nicht eingehen will,keine Bankverbindung angeben,damit er kein geld überweisen kann. Falls er das schon getan hat,das Geld zurücküberweisen und die garantiert negativ ausfallende Bewertung bei Ebay einfach kommentieren.

Denke bei 650 positiven,sollte eine ngeative mit nen Kommentar nicht unbedimgt die Welt sein.

Mehr kann ich dir leider auch net sagen.

Weiß auch net obs wirklich so gehen wird,bin schon gut angetrunken.

GoodN8

Matthes
 
es gilt prinzipiell das gleiche: wenn du dich geirrt und verschrieben hast, anfechten. aber so schnell wie möglich. wobei es ausreicht, wenn du dem käufer sagst, dass du dich geirrt hast. brauchst das wort anfechtung nicht zu benutzen. macht aber natürlich nix, wenn du es tust...
 
Original geschrieben von Ka!n3
Also grundsätzlich gilt:

Du hast einen rechtlichen Vertrag abgeschlossen,und mußt diesen erstmal erfüllen.

Kannst diesen natürlich anfechten,was meistens per Anwalt laufen wird,was teuer ist. (Relation der Kosten und des Geldes,was der Anwalt kostet,würde ich mir überlegen)


Was ich an deiner Stelle machen würde ist:

Dem Käufer den Fall ein zweites mal schildern,falls er darauf nicht eingehen will,keine Bankverbindung angeben,damit er kein geld überweisen kann. Falls er das schon getan hat,das Geld zurücküberweisen und die garantiert negativ ausfallende Bewertung bei Ebay einfach kommentieren.

Denke bei 650 positiven,sollte eine ngeative mit nen Kommentar nicht unbedimgt die Welt sein.

Mehr kann ich dir leider auch net sagen.

Weiß auch net obs wirklich so gehen wird,bin schon gut angetrunken.

GoodN8

Matthes

sorry, aber da hast du wohl zuviel getrunken...du brauchst dafür keinen anwalt. du fichst den vertrag an und dann ist der rechtlich nicht mehr existent. musst ihn also auch nicht erfüllen.
 
also ihr meint einfach den artikel nicht zusenden und es dabei belassen.keinen anwalt einschalten und sonst irgendetwas unternehmen. ist doch richtig so.aber meint ihr ,dass erdas durch bekommen kann ,das ich von ebay ausgeschlossen werde???
hier mal de mail von dem typen::....................................................................................................hi, bitte geben sie mir ihre bankdaten, sollten sie denn weitern verlauf des verkaufes verweigern werde ich mich massivst bei ebay beschweren(dass kann dazu führen dass sie bei ebay ausgeschlossen werden, auch schon bei der ersten beschwerde ), es ist mir klar dass sie denn artikel nicht als sofort kauf anbieten wollten, nur kann ich absolut nichts für diesen fehler,,
gruss c.reiner


da bin ich ja an den richtigen geraten so ne *******
:mad:
 
eine negative bewertung macht nix.

sach dem typ pech gehabt. soll er doch den fall bei ebay schildern, dann musst du das nicht machen ;)
 
Wenn es um Artikel geht die für 1€ als Sofortkauf weggehen, logisch aber mehr wert haben, versteht sich das von alleine, der Käufer will die Sache ausnutzen weil er sieht das du Panik bekommst, melde es so schnell es geht ebay und schildere den fall, halte den Käufer etwas auf und schau was dir dann ebay sagt!

Die haben solche "Tippfehler" fälle jeden tag, und bei so was kannst du vom vertrag abtreten, kenne einen fall da war das genau so, auf jeden sag das ebay durch! Sag was es wert ist und dass du einen Fehler gemacht hast den du nicht sofort gesehen hast! Im Idealfall kann er dir kurz gesagt NIX! Wenn es zu krass kommt, sagst du das der Artikel beim putzen kaputt gegangen ist... lol oder sag du hast jemand gefunden der 2€ gibt *handheb* :p
 
nochmal: schreib ne email, richte ne lesebestätigung ein. in die mail schreibst du, dass du dich geirrt (verschrieben) hast und deswegen den kaufvertrag anfichst. sonst nichts. kein anwalt, vor ebay brauchst du auch keine angst haben. der macht nur theater. das wars. wenn er geld überweist, zurücküberweisen. auch wenn er mit anwalt droht, locker bleiben. da kann nix passieren.
 
Der will Dich doch nur einschüchtern dass Du den Artikel hergibst für 1,- Euro. Aber locker bleiben, mehr als ne negative Bewertung kann der nich machen, den Fall schilderst Du so Ebay und fertig. Auf den Käufer würde ich nich mehr reagieren.
 
klar - mach das so - geb dem keine bankverbindung und keine ware -

bei ebay wird so viel geschummelt und betrogen - mach dir keine sorgen - du hast halt einen kleinen fehler gemacht - krigste halt eine negative von dem typ - kannst ja aber kommentieren !


Beobachte mal die die z.B. sram X.O schaltwerke - oder XTR Kurbeln oder sonstwas verkaufen !! Beobachte wer verkauft & wer bietet !!!!! Beobachte die gebote und deren bewertungen & wer bei wem kauf - sehr sehr interessant!!!!!!! dann geht dir ein licht auf was da abgeht !!!!!!!!!!!!

das ist aber nicht nur bei fahrradteilen so - auch neue werkzeuge usw.
 
du kannst es auch so machen:

-Der Sofortkauf war 1€
-Dann berechnest du einfach 40€ Portokosten :D

Und damit haste deinen Preis wieder raus.
 
Original geschrieben von PrimeX
du kannst es auch so machen:

-Der Sofortkauf war 1€
-Dann berechnest du einfach 40€ Portokosten :D

Und damit haste deinen Preis wieder raus.

Keine schlechte Idee, aber wenn er dann entdeckt das das nur 7€ versandwert sind kackt er dich wegen abzocke bein Bullen an :D
 
hast ja ne email von mir erhalten, mach dir nicht so ein stress, der will dir erstmal druck machen, sprech da aus eigener erfahrung, es gab schon ein gerichtsurteil zu deinen (unseren) gunsten..also locker bleiben :cool:
 
Vertrag anfechtbar wegen Irrtum.

Kündig dem Typ gleich an, dass du eine negative Beurteilung aufgrund von Rufmord strafrechtlich und aufgrund von entgehenden Gewinnchancen zivilrechtlich verfolgen wirst.

Und wenn er dann Humor hat, bekommst du ein

LOB: SO MACHT EBAY SPAß!!!
 
alles klar,aber meint ihr wenn ich ebay den fall schildere ,die sagen da nix da ,du bist einen kaufvertrag eingegangen und musst die abwicklung in angriff nehmen??
naja ,ich warte jetzt erstmal auf seine antwort auf meine 2. mail.
aber nochmal@ phil.mein fehler ist ja ein bisschen ander als deiner. ich habe ja zum festpreis verkauft,wollte aber die auktion über 7 tage laufen lassen.
 
1. Ebay bist Du Sch....egal! Die machen nix, schick denen eine Mail und Du bekommst eine aus Texbausteinen automatisch generierte Antwort zurück mit dem Tenor: "Alle Menschen sind gut, Friede Freude Sonnenschein, erst mal probieren mit der gütlichen Einigung.....usw..."

2. Wenn er Dich verwarnt kannst Du nix machen, das läuft automatisch und die negative Bewertung kassierst Du auch.

3. Anfechten kannst Du wohl. Schau mal hier:
http://www.wortfilter.de/tipps.html#t24
 
Original geschrieben von bastian.w
alles klar,aber meint ihr wenn ich ebay den fall schildere ,die sagen da nix da ,du bist einen kaufvertrag eingegangen und musst die abwicklung in angriff nehmen??
naja ,ich warte jetzt erstmal auf seine antwort auf meine 2. mail.
aber nochmal@ phil.mein fehler ist ja ein bisschen ander als deiner. ich habe ja zum festpreis verkauft,wollte aber die auktion über 7 tage laufen lassen.

junge junge...red ich hier chinesich? du hast den vertrag angefochten, und das bedeutet, dass er so behandelt wird, als wäre er nie zustande gekommen. ich hoffe, du hast mittlerweile die email an den typen geschrieben und ihm nochmal gesagt, dass du dich geirrt hast und den vertrag anfichst. du hast übrigens durch seine email noch bessere karten, das er sagt, dass er gesehen hat, dass du dich geirrt hast. also bleib locker, da kann nix passieren. da bracuhst du auch keine gerichtsentscheidung für, das steht so im gesetz...
 
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