Endlich - Dynamo-Pflicht fällt weg

Registriert
29. Dezember 2008
Reaktionspunkte
17
Ort
Ostschweiz (TG)
http://www.berliner-zeitung.de/berl...batterielampen-erlaubt,10809148,23637504.html

Vielleicht irgendwo sonst im Forum schon drin - sind einfach zu viele Beiträge um alle zu kennen ;)

Wieso grad im Kinderbike-Forum? Weil die Kinderbikes schon sonst ewig schwer sind, die Schul-Boliden in der Regel (auch wegen der Fahrrad-Prüfung) mit Schutzblechen und eben ordnungsgemässen Lichtern ausgestattet sind und deshalb die Kids gleich doppelt und dreifach leiden müssen. Wer nur Gelände fährt, dem wird's in der Regel sowieso egal sein (wobei: wenn man's genau nimmt, dürften auch ein paar Gelände-Bikes voll ausgestattet leicht bis massiv über 11 Kilo wiegen und müssten deshalb auch die gesetzlichen Vorschriften betreffend Beleuchtung erfüllen :eek:).

Wie auch immer: endlich wird legalisiert, was ja sowieso schon jeder macht. Bleibt zu hoffen, dass das die Schulen auch mitbekommen und die Ausstattungs-Richtlinien für die Fahrradprüfungen entsprechend überarbeiten (gibt ja noch genug Reklamations-Potenzial - bei mir waren es fehlende Reflektoren am Bike welche bei der Überprüfung der IG Velo bemängelt wurden :rolleyes:

Marc
 
Ich finde das auch überfällig. Bei meinem ehemaligen Stadtrad fiel ständig der Seitenläufer aus, dann fuhr ich halt mit Steckleuchten.

Allerdings habe ich an meinem jetzigen Stadtrad einen SON, und auch Philipp bekommt an sein kommenden 20"-Rad einen SP-Nabendynamo. Einfach weil mir lieber ist, wenn man, und besonders er, immer mit Licht fährt und da nicht mehr drüber nachzudenken braucht. Er wird zunehmend allein unterwegs sein, da ist mir das einfach lieber. Sein Rad versuche ich dennoch so leicht wie möglich zu halten.

Aber die Wahlfreiheit war wirklich überfällig!

Oliver
 
Ist schon was älter das Thema. Ist die richtige Richtung, aber es gibt immer noch (unverständliche) Haken und Ösen. Muss also nochmal nachgebessert werden. Da hätte man lieber gleich Experten rangelassen.

Warum z.B. müssen Batterien zwangsweise 6V haben? Vollkommen praxisfremd, die Rücklichter kommen (wegen LED-Technik) normal mit 2 Rundzellen a 1,5V aus.

Mir deucht fast, die Regelung is vor allem für Pedelecs und E-Bikes auch auf Hersteller-Druck angepasst worden. Die sparen jetzt nämlich den Dynamo. Der ist bei billigen Bikes mit Nabenmotor im Vorderrad eh schlecht unterzubringen. Nun darf die Beleuchtung aus dem Fahrakku gespeist werden. Weil: für Akkus sind keine 6V vorgeschrieben. Aber was ist eigentlich, wenn der Akku leergefahren ist? Alles klar? :rolleyes:
 
Achtung:

bis jetzt ist es nur ein Vorschlag, der weitergereicht wurde!!
Bis es in die STVZO aufgenommen wird dauert es noch.
Solange gelten die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben.
Rennräder bis 11kg sind davon ausgenommen, alle anderen müssen (auch am Tage) mit Licht ausgerüstet werden!!!
Ob die Planung vorteilhaft ist mag ich zu bezweifeln.
Gruss M
 
Achtung:

bis jetzt ist es nur ein Vorschlag, der weitergereicht wurde!!
Bis es in die STVZO aufgenommen wird dauert es noch.
Wie das? Immer noch nicht??? :D

PS: Wenn man nur den Schwachfug hier liest
4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit
1. einer Schlussleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,

2. mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und

3. einem mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler
Punk 3 meiner ist leider mit "S", bin ich jetzt wieder mal illegal im Straßenverkehr unterwegs. :lol:
 
Zuletzt bearbeitet:
Von den geschätzen knapp 20 Rädern in unserem Haushalt entspricht nicht ein einziges der Regelung. Es gibt zwar einige Räder Sub11, aber ich führe doch auf einer Trainingsfahrt die tagsüber 3-5h dauert keine Batterielampen in der Trikottasche mit :confused: Ausnahme: Pässe in den Alpen. Da gibts Tunnel und es kann mal später werden...

Also letztlich reicht doch der gesunde Menschenverstandzu entscheiden, wann ich was mitführe, montiert habe oder einschalte. Im Zweifel bin ich als Radler der schwächere und werde eher übersehen, es liegt also im Eigeninteresse, vernünftiges Licht zu haben, wenn es die Situation verlangt. Und die Rennleitung ist froh, wenn ich am Stadtrad überhaupt Licht habe. Egal ob da ein Dynamo, Bakterien oder ein Akku fürs Leuchten sorgt. So zumindest bisherige Erfahrung.
 
Von den geschätzen knapp 20 Rädern in unserem Haushalt entspricht nicht ein einziges der Regelung.
Wie auch? Man kann doch keinen Schwachfug 1zu1 umsetzen. :D

(6) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig
Meine sind aber ORANGE und WEISS. :eek: Man hab ich jetzt schlechtes Gewissen und werde mein Fahrrad nach Hause schieben.
 
Also letztlich reicht doch der gesunde Menschenverstandzu entscheiden, wann ich was mitführe, montiert habe oder einschalte. Im Zweifel bin ich als Radler der schwächere und werde eher übersehen, es liegt also im Eigeninteresse, vernünftiges Licht zu haben, wenn es die Situation verlangt. Und die Rennleitung ist froh, wenn ich am Stadtrad überhaupt Licht habe. Egal ob da ein Dynamo, Bakterien oder ein Akku fürs Leuchten sorgt. So zumindest bisherige Erfahrung.
Sollte man annehmen. Allerdings finde ich eine Regelung, die eine Ahndung nach sich ziehen kann, schon richtig. Wenn ich in Oldenburg (Fahrradstadt!) abends durch die Straßen fahre, haben mindestens 50% der Radler kein Licht. Davon fährt noch einmal die Hälfte auf der falschen Straßenseite, aber das ist ein anderes Thema.

Und es ist keineswegs immer so, daß diejenigen, die kein Licht haben, reine Radfahrer sind. Meine Einstellung dazu änderte sich radikal, seit ich den Führerschein habe, doch meine eine Schwester kümmert sich um so etwas einfach nicht.

In den Bergen hatte ich auch immer Stirnlampe und Minirücklicht dabei. Das waren noch Zeiten....
 
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_68.php

Ist immer noch Ländersache!
Bayern hat ja auch ein eigenen Bußgeldkatalog!

der link sagt aber gar nichts aus bzgl. licht und fahrrad, oder :confused: es kann eigentlich auch keine ländersache mehr sein, denn die Dynamo-Pflicht wurde vom bundesrat gekippt. zwar wie immer, jahrelange rumgeeiert und doch nur halbsachen rausgebraucht, aber mal ein anfängchen...

Folgende Neufassung des § 67 Abs. 1 StVZO wurde vom Bundesrat beschlossen:

Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.

Als Begründung wird angeführt, die Energieversorgung durch Batterien oder Akkus gewährleiste grundsätzlich das gleiche Sicherheitsniveau wie die Verwendung eines Dynamos. Batterien und Akkus hätten eine hohe Akzeptanz, weil sie keinen zusätzlichen Fahrwiderstand mit sich brächten und auch bei schlechtem Wetter zuverlässig funktionierten. In der Praxis werde die Fahrradbeleuchtung oft schon jetzt mit Batterien oder Akkus betrieben. Deshalb sollte die Dynamopflicht entfallen und Akku- oder Batteriestrom alternativ erlaubt werden.

Quelle: ADFC

strittig ist anscheinend noch, ob die lichter fest angebracht werden müssen, oder auch steckbare gehen. das depperte 6v sollte wohl noch verbessert werden!
 
§ 68 sagt was aus über die Zuständigkeiten, und da sind nun mal die Länder gemeint.
Da gibt´s halt unterschiede in der STVZO
Gruss M
 
Strittig ist nicht, ob sie fest angebracht werden-- sie müssen fest angebracht und dürfen nicht verdeckt werden.
Ausnahme an RR unter 11kg, da dürfen sie steck bar sein oder werden mitgeführt!
Gruss
 
§ 68 sagt was aus über die Zuständigkeiten, und da sind nun mal die Länder gemeint.
Da gibt´s halt unterschiede in der STVZO
aber doch nicht mehr, wenn der bundesrat eine gesetzesänderung verabschiedet hat, die gilt dann für alle bundesländer.

Strittig ist nicht, ob sie fest angebracht werden-- sie müssen fest angebracht und dürfen nicht verdeckt werden.

so sieht es jetzt aus - stimmt. mit strittig meinte ich, daß das verkehrsministerium angeregt hat, dem abschnitt eine auslegungshilfe beizulegen. dann soll der passus so interpretiert werden, daß die lampen nur „während der fahrt“ fest montiert sein müssen. damit wären die aufstecklampen mit eingeschlossen.

Ausnahme an RR unter 11kg, da dürfen sie steck bar sein oder werden mitgeführt!
da das war ja schon vorher so.
 
Hi,
auch wenn die BR eine Gesetzesänderung beschlossen hat, müssen die Länder dieses umsetzen, ob die Umsetzung 1:1 passiert, ist fraglich. Wie sie umsetzen ist abzuwarten, denn da gibt es immer eine enge Anlehnung an das Gesetz.
Bitte mir auch mal was glauben, habe es schließlich gelernt ( Fahrlehrer aller Klassen):daumen:
Gruss M
 
Zurück