kon
twowheelfanatic
Hi,
ich suche eine Antwort auf die Frage ob/wann die Mitnahme von Fahrrädern im IC kostenlos ist. Eine definitive Aussage konnte ich leider nicht finden.
Die allgemeine Meinung ging in die Richtung das die Mitnahme kostenlos ist, wenn das Rad verpackt ist (Tasche oder Karton). Es gab auch die Aussage das man das Vorderrad rausbauen muss, damit das Fahrrad nicht mehr als Fahrrad sondern als Gepäck gilt. Einige Erfahrungsberichten zufolge scheint es auch von der Tagesform des Schaffners abzuhängen.
Kennt sich da jemand genauer aus. die Beförderungsbedingungen der bahn hab ich mir auch mal zu gemüte geführt, aber ganz sicher bin ich mir nun immer noch nicht. es gibt einmal einen passus über Traglast
klingt erstmal nach kostenloser mitnahme eines fahrrades (verpackt).
Später kommt dann der Abschnitt über Fahrräder.
Die Frage ist nun wann zählt mein Fahrrad nicht mehr als Fahrrad und fällt somit unter "Traglast"

ich meine, wenn ich mein rad in ner transporttasche habe sieht der schaffner ja nicht was es ist. er kann es maximal erahnen. kann ich dem schaffner verbieten in die tasche zu schauen? oder lässt er mich dann gar nicht erst mitfahren?
soviele fragen. ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
gruss
kon
ich suche eine Antwort auf die Frage ob/wann die Mitnahme von Fahrrädern im IC kostenlos ist. Eine definitive Aussage konnte ich leider nicht finden.
Die allgemeine Meinung ging in die Richtung das die Mitnahme kostenlos ist, wenn das Rad verpackt ist (Tasche oder Karton). Es gab auch die Aussage das man das Vorderrad rausbauen muss, damit das Fahrrad nicht mehr als Fahrrad sondern als Gepäck gilt. Einige Erfahrungsberichten zufolge scheint es auch von der Tagesform des Schaffners abzuhängen.
Kennt sich da jemand genauer aus. die Beförderungsbedingungen der bahn hab ich mir auch mal zu gemüte geführt, aber ganz sicher bin ich mir nun immer noch nicht. es gibt einmal einen passus über Traglast
7. Mitnahme von Handgepäck, Traglasten und Tieren
7.1 Traglast
Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen. Traglasten sind Gegenstände,
die ohne Handgepäck zu sein von einer Person getragen werden können. Im
Übrigen kann der Reisende Gepäck als Reisegepäck gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen
aufgeben.
klingt erstmal nach kostenloser mitnahme eines fahrrades (verpackt).
Später kommt dann der Abschnitt über Fahrräder.
8. Mitnahme von Fahrrädern
8.1 Mitnahmemöglichkeit
Die Mitnahme von Fahrrädern ist in Zügen der Produktklasse C und in Zügen, die mit oder
gekennzeichnet sind, möglich. Die Beförderung kann bei Platzmangel abgelehnt werden. In
Zügen der Produktklasse IC/EC mit dem Symbol ist die Mitnahme von Fahrrädern reservierungspflichtig.
In Zügen der Produktklasse ICE ist die Mitnahme von Fahrrädern ausgeschlossen.
8.2 Beschränkungen
Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf zweirädrige, einsitzige,
nicht- oder elektrohilfsmotorisierte Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt.
In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch nichtmotorisierte
Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden.
8.3 Unterbringung
In Zügen, die mit gekennzeichnet sind und in Zügen der Produktklasse C ohne besondere
Kennzeichnung, dürfen Fahrräder nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbereichen
mit Klappsitzen, Fahrradabteilen und Gepäckwagen untergebracht werden.
8.4 Beförderungs- und Reservierungsentgelt
8.4.1 Der Reisende hat durch den Erwerb von Fahrradkarten vor Fahrtantritt den für die Beförderung
von Fahrrädern festgesetzten Beförderungspreis zu zahlen. Der Beförderungspreis beträgt
für Fahrten in den reservierungspflichtigen Zügen der Produktklasse IC/EC 9 , bei Vorlage
einer BahnCard 25/BahnCard 50 6 . Ein Verkauf im Zug erfolgt nicht, es sei denn, dass auf
dem Abgangsbahnhof eine Verkaufsmöglichkeit vor Fahrtantritt nicht vorhanden war. Die Geltungsdauer
der Fahrradkarte entspricht der Geltungsdauer einer Fahrkarte für eine einfache
Fahrt.
8.4.2 Für die ausschließliche Beförderung in den Zügen der Produktklasse C ist eine Fahrradtageskarte
für 4,50 zu erwerben. Die Fahrradtageskarte gilt für beliebig viele Fahrten an dem
auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag.
8.4.3 Die Reservierung eines Stellplatzes ist bei gleichzeitigem Lösen einer Fahrradkarte oder
bei gleichzeitiger Reservierung eines Sitzplatzes entgeltfrei. Im Übrigen beträgt das Reservierungsentgelt
4,00 . Ergänzend gelten die Regelungen in Nr. 5.3.
Die Frage ist nun wann zählt mein Fahrrad nicht mehr als Fahrrad und fällt somit unter "Traglast"



ich meine, wenn ich mein rad in ner transporttasche habe sieht der schaffner ja nicht was es ist. er kann es maximal erahnen. kann ich dem schaffner verbieten in die tasche zu schauen? oder lässt er mich dann gar nicht erst mitfahren?
soviele fragen. ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
gruss
kon