Fusion Bonebreaker

Scary

Master of Disaster
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7. März 2008
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Ingolstadt
Hi Leute,

arbeite bei der Stadtverwaltung und hab heute bei uns im Fundamt ein Fusion Bonebreaker gesehen. Kenn jetz halt die Marke Fusion und weiß das das jetz keine billigbikes sind. Was hat denn das mal neu gekostet? Die werden in nen halben Jahr wenn keiner kommt dems gehört versteigert und die gehen meistens pro bike für max nen hunnie weg.
 
die rahmennummer und all das zeug weiß ich doch nicht. habs ja nur rumstehen sehen. Um sowas kümmeret sich da keiner im fundamt. das wird auf der internetseite der stadt online gestellt und das wars. der wos verloren hat muß sich halt selber beim fundamt melden und wenn nicht wirds nach nem halben jahr versteigert.

ich weiß nicht was da an meinen absichten falsch seins soll es mir zu "krallen" wenn ein halbes jahr keiner kommt uns es abholt.

das fundamt ist immer die erste anlaufstelle für leute denen was fehlt. polizei und fundamt machen sogar einen abgleich mit der rahmennummer wenn das bike als gestohlen gemeldet wird.
 
Gibts da eingendlich eine landesweite Datenbank wo gestolenen Rahmennummern ersichtlich sind?
Durch die Internetverkaufsplattformen wird man hochwertige, geklaute Räder wohl kaum in der Stadt wiederfinden, in der sie geklaut wurden.
 
Landesweite Datenbank ist ein Traum.
Das klappt nicht mal Bundeslandweit.
Liegt irgendwie an der örtlichen Polizeidienstelle ob die eine Datenbank aufbauen oder nicht.
Hab vor Jahren (ca 15) mal ein Rad in Weißenburg registrieren lassen (das bot damals der Händler beim Kauf mit an). Das Rad wurde mir letztes Jahr gestohlen. Geholfen hat mir das nur, da ich noch genau wußte wo ich das Rad habe registrieren lassen. Über einen Anruf bei der dortigen Polizeidienststelle konnte ich die Rahmennummer nachvollziehen. Die hiesige Dienststelle hatte keinen Zugriff auf die Datenbank in Weißenburg.
Eigentlich schade! Zumal so auch der Aufkleber der Polizei auf dem Rad nichts mehr nützt wenn das Rad in einem anderen Polizeibezirk auftaucht.
 
Also das Rad wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht einfach verloren gegangen sein. Wer verliert denn schon sein Rad, wenn es ordnungsgemäß gesichert ist ?! Entweder ist es wertlos, weil Schrott (eher nicht anzunehmen) oder es ist ganz klar mal geklaut worden und halt nur als Fahrgelegenheit mißbraucht worden.
Wenn das Rad nun beim Fundamt landet, konnte der Eigentümer bislang nicht ermittelt bzw. das Rad dem rechtmäßigen Eigentümer nicht zugeordnet werden.
Das liegt z.B. daran, dass die Rahmennummer nicht im Fahndungsbestand war. Das wiederum kann daran liegen, dass der rechtmäßige Eigentümer seine Unterlagen zum Rad nicht mehr hatte (und somit auch keine Rahmennummer). Es kann auch sein, dass der Eigentümer keine Anzeige mit Rahmennummer gemacht hat, weil er es nicht für nötig befand (z.B. weil das Rad nicht sehr hochwertig war und der Eigentümer den Aufwand der Anzeige scheute).
Ist die Sache, also das Fahrrad nicht als gestohlen gemeldet (fahndungsmäßig nicht im Bestand) gilt es als Fundsache. Fundsachen werden ein halbes Jahr lang verwahrt und es findet ein öffentlicher Aushang des Fundes statt. Das kann (muss aber nicht) über das Internetportal der Gemeinde geschehen. Auf jeden Fall wird der Fund aber z.B. an Bekanntmachungstafeln der Gemeinde oder auch im örtlichen Amtsblatt bekannt gemacht. Dieser Aushang ist aber allgemein gehalten (also z.B. Herren-Fahrrad, Größe X, Farbe Y, Fundort irgendwo) um natürlich Mißbrauch vorzubeugen.
Der "verlierer" bzw. rechtmäßige Eigentümer muss sich also um sein Eigentum selbst kümmern (Eigentum verpflichtet). Daher ist es wichtig gerade dann das Fundbüro in Abständen mal abzuklappern (kann ja auch telefonisch sein), wenn keine Unterlagen mehr zum Rad vorhanden waren. Es kann ja durchaus sein, dass es gefunden wurde, nur eben wegen der fehlenden Rahmennummer im Fahndungsbestand niemanden zugeordnet werden konnte. Dann helfen eine detaillierte Beschreibung und natürlich Zeugen.
Wurde die Rahmennummer bei der polizeilichen Anzeige mit angegeben, wird das Rad bundesweit im INPOL-Fahndungsbestand notiert. D.h., dass auch andere Polizeidienststellen in anderen Bundesländern das Rad anhand der Rahmennummer als gestohlen identifizieren können. Wird das Rad also in einem anderen Bundesland beim Fundbüro abgegeben, sollte spätestens beim Abgleich der Rahmennummer mit der Polizei klar werden, dass es gestohlen wurde. Dann ist nicht mehr das Fundbüro zuständig, da es sich bei dem Rad um Diebesgut handelt. Es kann allerdings sein, dass es in Absprache der Polizeibehörde trotzdem im Fundbüro verwahrt wird. Allerdings gilt dann nicht mehr das Fundrecht sondern das Straf- bzw. Strafprozeßrecht, nachdem das Rad 1. als Beweismittel und 2. zur Sicherung des Eigentumes des rechtmäßigen Eigentümers sichergestellt wird.

Um nochmal beim Ausgangsfall der Fundsache zu bleiben - zunächst gelten die §§965 ff. BGB.
Der Finder kann Eigentumsrechte anmelden. Das heisst, wenn die Verwahrungsfrist von einem halben Jahr abgelaufen ist und sich der rechtmäßige Eigentümer nicht gemeldet hat bzw. nicht ermittelt werden konnte, geht das Eigentumsrecht an den Finder über. Es erlöschen dabei alle alten Eigentumsrechte.
Verzichtet der Finder auf die Anmeldung von Eigentum, geht das Eigentumsrecht an die Gemeinde über.
Die Gemeinde kann nun die Sache (das Rad) z.B. öffentlich versteigen. Sie muss es aber nicht. Sie kann z.B. die Sache (das Rad) auch einer öffentlichen Einrichtung stiften - z.B. einem Jugendclub, Kinderheim o.ä. In Zeiten klammer Kassen ist das allerdings die Ausnahme. Es sei denn das Rad lässt sich nicht versteigern (weil es z.B. nur einen sehr geringen Wert hat) und wird dann zu Bastelzwecken quasi verschenkt oder eben notfalls verschrottet.
 
Landesweite Datenbank ist ein Traum.
Das klappt nicht mal Bundeslandweit.
Liegt irgendwie an der örtlichen Polizeidienstelle ob die eine Datenbank aufbauen oder nicht.

Das ist aber schlichtweg falsch. Fahrräder und andere Sachen sowie Autos etc. können sehr wohl bundes- u. z.T. schengen-weit (Schengener Abkommen) zur Fahndung ausgeschrieben und natürlich auch abgerufen werden. Die Datenbank der Polizei (welche bundesweit abrufbar ist) nennt sich INPOL. Das ist ein geschlossenes Netzwerk, auf das nur Polizeibehörden Zugriff haben.
 
@Scary: ich hab mal den 2003er Bike Workshop vorgekramt. Hier ist der Bonebreaker ab 399,- € NP gelistet. Kommt wohl auf den Zustand und die Komponenten an, wieviel das Bike so etwa wert ist. Bei nem guten Zustand sollten 100,- € aufwärts durchaus realistisch sein. Schau Dir Ebay ne Weile an. Ich habe festgestellt, dass für brauchbare Bikes durchaus auch gute Preise erreicht werden. Selbst wenn das Bike schon etwas älter ist - wenn der Zustand gut ist, sind Preise im oberen 2-stelligen bis in den 3-stelligen Bereich möglich. Dann gibt's natürlich noch Bikes die Kult-Status haben oder Klassiker sind. Für die werden Liebhaber- bzw. Sammlerpreise bezahlt, die durchaus hoch sein können.
Nun das Bonebreaker wird nicht unbedingt Klassik- oder Kult-Status erreichen. Aber der Kenner wird sicherlich einen angemessenen Preis bezahlen.
 
Das ist schon richtig. Das trifft aber doch imho nur auf als gestohlen gemeldete Sachen zu. Wenn Dein Rad bei der örtlichen Polizeidienststelle registriert ist und z.B. gefunden wird, kann der Besitzer nicht ohne weiteres ermittelt werden.
Erst wenn der den Diebstahl angezeigt hat und das Fahrrad zur Fahndung ausgeschrieben ist kann es bei INPOL auftauchen.
 
Das ist schon richtig. Das trifft aber doch imho nur auf als gestohlen gemeldete Sachen zu. Wenn Dein Rad bei der örtlichen Polizeidienststelle registriert ist und z.B. gefunden wird, kann der Besitzer nicht ohne weiteres ermittelt werden.
Erst wenn der den Diebstahl angezeigt hat und das Fahrrad zur Fahndung ausgeschrieben ist kann es bei INPOL auftauchen.

Nun frage ich Dich, mit welchem Ziel möchtest Du das Rad registrieren ?! Mal eben um mitzuteilen, dass Dir das Rad gehört ?! Diese Vermutung wird Dir per Gesetz auch so bescheinigt, sonst müsste jeder Radfahrer angehalten werden und würde sein Rad erst dann wieder zurückbekommen, wenn ein Eigentumsnachweis erbracht wird. Oder meinst Du damit diese individuelle Gravur ?! Wenn ja, die ist selbst erklärend und besteht aus Landkreis-Kürzel, Gemeindeschlüssel, Strassenschlüssel, Hausnummer sowie den persönlichen Initialen des Eigentümers. Wofür brauchst Du denn überhaupt diese Gravur ? Wenn das Rad eine werksseitige Rahmennummer hat, ist sie überflüssig. Die Rahmennummer alleine reicht doch für Fahndungszwecke aus. Man sollte sie sich nur irgendwo notieren und sicher aufbewahren. Fahrradhändler tragen die Nummer entweder auf der Rechnung oder in einem Fahrradpass ein. Einzig bei Rädern vom Discounter muss der Käufer selbst Hand anlegen und die Nummer notieren.
Das das Rad im Diebstahlsfall bei der Polizei zur Anzeige gebracht wird, verlangen eh die meisten (wenn nicht gar alle) Versicherungen. Und dafür hast Du dann die Rahmennummer.
 
Ich denke ich weiß wem das Rad gehört. Er hat mir vor einiger Zeit gesagt dass es ihm geklaut worden ist. Hab grad versucht ihn anzurufen aber er geht net hin....

Ja, wie schon geschrieben - Eigentum verpflichtet. Er muss sich schon selbst darum kümmern, wenn er der rechtmäßige Eigentümer sein sollte und es zurückhaben möchte. Derjenige welcher hat sicherlich ne Bestätigung der Anzeige, nen Eigentumsnachweis und evtl. auch ein Foto.
 
@kettenbeißer

das bonebreaker ist komplett schwarz und hat nur ein xt schaltwerk. vorne keinen umwerfer nur ein ritzel und ne schwarze bomber federgabel vorne. sollte deinem freund vielleicht weiterhelfen. soll halt dann mal im einwohnermeldeamt gleich unten beim eingang nachfragen.
 
@kettenbeißer

das bonebreaker ist komplett schwarz und hat nur ein xt schaltwerk. vorne keinen umwerfer nur ein ritzel und ne schwarze bomber federgabel vorne. sollte deinem freund vielleicht weiterhelfen. soll halt dann mal im einwohnermeldeamt gleich unten beim eingang nachfragen.

Ähm, ich sag das ja nicht gerne, aber behalte Dein Wissen bitte für Dich. Sonst kommt morgen jeder dahergelaufen und beschreibt Dir mit Detailwissen, welches Du hier teilweise offenbarst, das Rad. Wie willst Du denn jemals rausfinden, wer der rechtmäßige Eigentümer ist ?!
Kommissar X gibt vor der Presse auch niemals Täterwissen preis.
Soll jetzt keine Kritik sein, aber bedenke, dass der rechtmäßige Eigentümer vielleicht keine Rahmennummer mehr hat und es nur gut beschreiben kann.
 
Über die Registratur wurden damals eben die Eckdaten des Rades und der Eigentümer festgehalten. Zur Abschreckung gab es damals einen Aufkleber für das Bike mit dem Hinweis: "Mein Rad ist registriert".
Sollte damals 1. Diebe abschrecken und 2. der Polizei ermöglichen Eigentümer von Fahrrädern zu ermitteln. Sei es bei Diebstahlverdacht oder eben auch bei gefundenen Fahrrädern. Im Ansatz eigentlich keine schlechte Idee. Nur wenn es halt nur lokal registriert ist und sonst keiner Zugriff auf die Datenbank hat bringt es nicht viel.
 
Über die Registratur wurden damals eben die Eckdaten des Rades und der Eigentümer festgehalten. Zur Abschreckung gab es damals einen Aufkleber für das Bike mit dem Hinweis: "Mein Rad ist registriert".
Sollte damals 1. Diebe abschrecken und 2. der Polizei ermöglichen Eigentümer von Fahrrädern zu ermitteln. Sei es bei Diebstahlverdacht oder eben auch bei gefundenen Fahrrädern. Im Ansatz eigentlich keine schlechte Idee. Nur wenn es halt nur lokal registriert ist und sonst keiner Zugriff auf die Datenbank hat bringt es nicht viel.

Das macht nur Sinn, wenn das Rad auch entsprechend graviert wird. Ansonsten sehen Serienfahrräder sich schon mehr als sehr ähnlich :lol: . Die Polizei hat zudem keine Zeit stundenlang in irgendwelchen Merkmalskatalogen zu blättern. Stell Dir mal vor Du wirst angehalten und musst 2 Stunden warten, weil Kommissario erst mal alle Ordner durchwälzen muss und hinterher feststellt, dass Dein Rad nicht gesucht wird :spinner: . Dazu gibt es ja Individualisierungen mittels alphanumerischen Zeichen, wie eben eine Rahmennummer. Mit der kann man in Sekunden feststellen, ob ein Rad gestohlen ist oder nicht. Diese von mir oben beschriebene Gravur kann natürlich auch als Individualisierungsmerkmal genutzt werden. Sie ist anhand der Schlüsselziffern selbsterklärend. Das Problem ist allerdings, dass diese Gravur quasi wertlos wird, wenn man z.B. umzieht. Zudem eignet sich eine Nachträgliche Gravur nicht für alle Materialien. Carbon z.B. kann nur während des Fertigungsprozesses individualisiert werden. Nachträgliche Gravuren würden den Rahmen zerstören.
 
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