Also das Rad wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht einfach verloren gegangen sein. Wer verliert denn schon sein Rad, wenn es ordnungsgemäß gesichert ist ?! Entweder ist es wertlos, weil Schrott (eher nicht anzunehmen) oder es ist ganz klar mal geklaut worden und halt nur als Fahrgelegenheit mißbraucht worden.
Wenn das Rad nun beim Fundamt landet, konnte der Eigentümer bislang nicht ermittelt bzw. das Rad dem rechtmäßigen Eigentümer nicht zugeordnet werden.
Das liegt z.B. daran, dass die Rahmennummer nicht im Fahndungsbestand war. Das wiederum kann daran liegen, dass der rechtmäßige Eigentümer seine Unterlagen zum Rad nicht mehr hatte (und somit auch keine Rahmennummer). Es kann auch sein, dass der Eigentümer keine Anzeige mit Rahmennummer gemacht hat, weil er es nicht für nötig befand (z.B. weil das Rad nicht sehr hochwertig war und der Eigentümer den Aufwand der Anzeige scheute).
Ist die Sache, also das Fahrrad nicht als gestohlen gemeldet (fahndungsmäßig nicht im Bestand) gilt es als Fundsache. Fundsachen werden ein halbes Jahr lang verwahrt und es findet ein öffentlicher Aushang des Fundes statt. Das kann (muss aber nicht) über das Internetportal der Gemeinde geschehen. Auf jeden Fall wird der Fund aber z.B. an Bekanntmachungstafeln der Gemeinde oder auch im örtlichen Amtsblatt bekannt gemacht. Dieser Aushang ist aber allgemein gehalten (also z.B. Herren-Fahrrad, Größe X, Farbe Y, Fundort irgendwo) um natürlich Mißbrauch vorzubeugen.
Der "verlierer" bzw. rechtmäßige Eigentümer muss sich also um sein Eigentum selbst kümmern (Eigentum verpflichtet). Daher ist es wichtig gerade dann das Fundbüro in Abständen mal abzuklappern (kann ja auch telefonisch sein), wenn keine Unterlagen mehr zum Rad vorhanden waren. Es kann ja durchaus sein, dass es gefunden wurde, nur eben wegen der fehlenden Rahmennummer im Fahndungsbestand niemanden zugeordnet werden konnte. Dann helfen eine detaillierte Beschreibung und natürlich Zeugen.
Wurde die Rahmennummer bei der polizeilichen Anzeige mit angegeben, wird das Rad bundesweit im INPOL-Fahndungsbestand notiert. D.h., dass auch andere Polizeidienststellen in anderen Bundesländern das Rad anhand der Rahmennummer als gestohlen identifizieren können. Wird das Rad also in einem anderen Bundesland beim Fundbüro abgegeben, sollte spätestens beim Abgleich der Rahmennummer mit der Polizei klar werden, dass es gestohlen wurde. Dann ist nicht mehr das Fundbüro zuständig, da es sich bei dem Rad um Diebesgut handelt. Es kann allerdings sein, dass es in Absprache der Polizeibehörde trotzdem im Fundbüro verwahrt wird. Allerdings gilt dann nicht mehr das Fundrecht sondern das Straf- bzw. Strafprozeßrecht, nachdem das Rad 1. als Beweismittel und 2. zur Sicherung des Eigentumes des rechtmäßigen Eigentümers sichergestellt wird.
Um nochmal beim Ausgangsfall der Fundsache zu bleiben - zunächst gelten die §§965 ff. BGB.
Der Finder kann Eigentumsrechte anmelden. Das heisst, wenn die Verwahrungsfrist von einem halben Jahr abgelaufen ist und sich der rechtmäßige Eigentümer nicht gemeldet hat bzw. nicht ermittelt werden konnte, geht das Eigentumsrecht an den Finder über. Es erlöschen dabei alle alten Eigentumsrechte.
Verzichtet der Finder auf die Anmeldung von Eigentum, geht das Eigentumsrecht an die Gemeinde über.
Die Gemeinde kann nun die Sache (das Rad) z.B. öffentlich versteigen. Sie muss es aber nicht. Sie kann z.B. die Sache (das Rad) auch einer öffentlichen Einrichtung stiften - z.B. einem Jugendclub, Kinderheim o.ä. In Zeiten klammer Kassen ist das allerdings die Ausnahme. Es sei denn das Rad lässt sich nicht versteigern (weil es z.B. nur einen sehr geringen Wert hat) und wird dann zu Bastelzwecken quasi verschenkt oder eben notfalls verschrottet.