Tilman
Mitgl. Bundesvorstand DIMB
Die UEFA EM zeigt, wie man beim Fussball aus der illegalität nicht 'rauskommt.
Deshalb ist es jetzt früh genug, darauf zu bestehen, daß es keine Unterstützung des Staates für das Event (Entschließung, dort auch Links zu weiterführenden Materialien u. Dokumenten) geben darf.
Gerade weil 2024 noch eine Weile hin ist, gilt umsomehr, daß frühes Handeln geboten ist statt späterer Beteuerungen von Verantwortlichen, zweifellos im Sinne des Rechtsstaates gehandelt zu haben, hätte man das alles rechtzeitig gewußt. Denn „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras“ (Ovid | Remedia amoris 94, ~4 p.Chr.n.).
Es gibt Akteure (EM-Austragungskommunen, DFB,....), die meinen, man müsse sich an rechtwidrige Verträge nicht halten, aber dabei wahrheitsverfälschend weglassen, zuvor unter möglicherweise ungewollter mißverständlicher Referenz auf machiavellistischer Prinzipien ("Il fine giustifica i mezzi" als oberflächliche Essenz von "Il Principe" (De principatibus), Kap. XVIII | 1513/1532) genau diese rechtsstaatlich untragbaren Verträge unterzeichnet zu haben. Als exemplarischer Kontrast dahingehend streikend und folgerichtig bei der Vergabe erfolglos: Bremen, das Anhängern von Werder Bremen ein positives Bild tatsächlicher Glaubwürdigkeit "ihres" Senates beschert. Anderen Hanseaten (HH, K) wird eher ein Trugbild vorgeblicher Glaubwürdigkeit des Senates bzw. der Stadtverwaltung (Dezernatsebene) aufgrund deren unhanseatischer Inkonsequenz kredenzt.
Selbst wenn Vergleiche nie völlig deckungsgleich mit hierdurch zu erklärenden Zusammenhängen sein werden, diene dies als Beispiel: Wer schreibt, er/sie wolle und werde den Papst ermorden, wird von Staates wegen festgesetzt werden, egal, ob er/sie ex ante beteuerte, zu wissen, daß Morden illegal sei. Eine derartige Argumentation würde darüberhinaus Vermutungen über gegebene Unzurechnungsfähigkeiten des/der Festgesetzten eher bestärken als ausschließen.
Deshalb ist es jetzt früh genug, darauf zu bestehen, daß es keine Unterstützung des Staates für das Event (Entschließung, dort auch Links zu weiterführenden Materialien u. Dokumenten) geben darf.
Gerade weil 2024 noch eine Weile hin ist, gilt umsomehr, daß frühes Handeln geboten ist statt späterer Beteuerungen von Verantwortlichen, zweifellos im Sinne des Rechtsstaates gehandelt zu haben, hätte man das alles rechtzeitig gewußt. Denn „Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras“ (Ovid | Remedia amoris 94, ~4 p.Chr.n.).
Es gibt Akteure (EM-Austragungskommunen, DFB,....), die meinen, man müsse sich an rechtwidrige Verträge nicht halten, aber dabei wahrheitsverfälschend weglassen, zuvor unter möglicherweise ungewollter mißverständlicher Referenz auf machiavellistischer Prinzipien ("Il fine giustifica i mezzi" als oberflächliche Essenz von "Il Principe" (De principatibus), Kap. XVIII | 1513/1532) genau diese rechtsstaatlich untragbaren Verträge unterzeichnet zu haben. Als exemplarischer Kontrast dahingehend streikend und folgerichtig bei der Vergabe erfolglos: Bremen, das Anhängern von Werder Bremen ein positives Bild tatsächlicher Glaubwürdigkeit "ihres" Senates beschert. Anderen Hanseaten (HH, K) wird eher ein Trugbild vorgeblicher Glaubwürdigkeit des Senates bzw. der Stadtverwaltung (Dezernatsebene) aufgrund deren unhanseatischer Inkonsequenz kredenzt.
Selbst wenn Vergleiche nie völlig deckungsgleich mit hierdurch zu erklärenden Zusammenhängen sein werden, diene dies als Beispiel: Wer schreibt, er/sie wolle und werde den Papst ermorden, wird von Staates wegen festgesetzt werden, egal, ob er/sie ex ante beteuerte, zu wissen, daß Morden illegal sei. Eine derartige Argumentation würde darüberhinaus Vermutungen über gegebene Unzurechnungsfähigkeiten des/der Festgesetzten eher bestärken als ausschließen.