Garantie/gewährleistungsfrage

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26. Februar 2012
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hallo,
also ich habe mir vor kurzem die halo supa drive gekauft über einen bekannten der wiederrum hat sie von einem teamfahrer von halo(die nabe war zu der zeit in deutschland noch nicht käuflich). das heißt ich habe keine rechnung..mein problem ist, das die nabe jetzt beschädigt, die funktion beeinträchtigt ist und nicht mehr vernüntig läuft. habe den hänlder angeschrieben und die meinten ohne rechnung können die nichts machen... habe mich aber mal informiert und für eine gewährleistung müsste im prinzip ein kaufnachweis ausreichen.. nun die frage was kann ich als kaufnachweis nutzen? vielleicht die quittung wo halt der name der nabe drauf steht und die summe die ich meinem bekannten geschickt habe damit der mir die nabe schickt? oder was meint ihr?
ich weiß auch gar nicht warum das so wichtig ist.. ich mein die nabe kann ja nur von denen also Halo-bikes kommen..
ich hoffe ihr versteht was ich meine und danke im vorraus schonmal!
 
gekauft über einen bekannten der wiederrum hat sie von einem teamfahrer von halo



sagt doch schon alles. der bekannte soll dir den nachweis besorgen vom teamfahrer. nur der wird keinen haben, weil sponsoring. soll der die reklammieren.



nur, wer gebrauchte ware kauft, muss bei problemen mit sowas rechnen......
 
Der Händler ist dir gegenüber nur verpflichtet, wenn DU auch mit IHM einen Vertrag, sprich Rechnung, hast.
Da hilft dir keine Rechnung von irgend einem anderen.
Es könnte nur helfen, wenn du die Originalrechnung von dem Erstkäufer bei dem Händler hast.
 
das problem ist das sich mein super toller bekannter sich voll anstellt und das nicht macht! der fragt nich mal den fahrer für halo von dem er die hat, den namen sagt er mir auch nicht, das ist ja der mist! ..
 
Du hast höchstens Ansprüche gegen Deinen Bekannten. Inwieweit bedürfte genauerer Sachverhaltsaufklärung. Ob Du die dann gegen ihn durchsetzen willst, ist Deine Entscheidung.

Von Halo oder sonstwem kannst Du nichts verlangen.
 
Da klingeln bei mir aber alle Alarmglocken...

Als Lehrgeld für 139,90 verbuchen und

Supa Drive Disc Hinterradnabe von Halo, kaufen. 24h Lieferung.


:D

bike-mailorder schrieb:
Von den Halo 4x Team Fahrern 9 Monate lang getestet... und sie hält immer noch! Und das trotzt dem Federgewicht von nur 310g.



Wenn dein Bekannter dir die Kontaktaufnahme ohne Grund verweigert,
würde ich ihm mit einer Betrugsanzeige drohen,
denn du musst nun ja von Hehlerware ausgehen.
 
:D

...würde ich ihm mit einer Betrugsanzeige drohen...


Betrugsanzeige? Dazu müsste der TE den Nachweis führen, dass der Veräufer den mangelhaften Zustand der Nabe bewusst verschwiegen hat. Wenn ich den TE richtig verstehe, ist aber der Mangel erst nachträglich während des Gebrauchs aufgetreten ("...nicht mehr vernünftig läuft...").
Das ganze ist eine windige Angelegenheit.
Fazit: Als Lehrgeld verbuchen.
 
:confused:

Liegt denn kein Betrug vor, wenn der Verkäufer vorgibt,
dass die Sache ihm gehört und er sie rechtmäßig verkauft?
Bitte nochmal meinen letzten Satz lesen.
 
In dem fall ist das einfach Pech für dich. Beim nächsten mal nach Rechnungen fragen.
Und deinen Freund wegen Betruganzeigen oder des gleichen. Was wärst du den für ein Freund? Musst dir doch selbst an die Nase greifen und überlegen ob das eine gute Idee war! Immerhin ist das ein Teamfahrer, da ist der Gebrauch/Verschleiß immens hoch. Ich würde von nem Teamfahrer 2 mal überlegen gebrauchteteile zu kaufen. Sie's als Lehrgeld an!
Gruß Chris
 
Und deinen Freund wegen Betruganzeigen oder des gleichen. Was wärst du den für ein Freund? Musst dir doch selbst an die Nase greifen und überlegen ob das eine gute Idee war!

Alles klar...

das problem ist das sich mein super toller bekannter sich voll anstellt und das nicht macht! der fragt nich mal den fahrer für halo von dem er die hat, den namen sagt er mir auch nicht, das ist ja der mist! ..
 
:confused:

Liegt denn kein Betrug vor, wenn der Verkäufer vorgibt,
dass die Sache ihm gehört und er sie rechtmäßig verkauft?
Bitte nochmal meinen letzten Satz lesen.

Wenn sie ihm nicht gehört, schon. Aber dass das hier der Fall ist, ist reine Spekulation.

Eine Betrugsanzeige bringt nichts, wenn keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen. Aufgrund bloßer Mutmaßungen wird kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, Umkehrschluss aus Abs. 2.


Dass er seine Quelle nicht nennen will, kann durchaus auch andere Gründe haben als dass die Nabe Hehlerware ist:
Oftmals wird seitens der Sponsoren nicht gewünscht, dass Teamfahrer neues Material weiterverticken, sondern sie sollen es selbst fahren. Insofern ist durchaus denkbar, dass die Eigentumsverhältnisse unbedenklich sind, aber trotzdem ein Interesse vorliegt, den Namen des Fahrers geheimzuhalten, weil er sonst Zoff mit seinem Sponsor bekommt.

Das hier ist im Moment lediglich eine zivilrechtliche Streitigkeit.
 
Klar ist das Spekulation!
Danke für deine Erläuterungen, das war mir so nicht bekannt! :daumen:

Da kann man also generell nur vom Kauf komplexer Komponenten abraten,
die von Teamfahrern stammen.
 
Also, rechtlich ist in dem ganzen Grauzonen-Getümmel mal gar nichts machbar, und das ist auch gut so.

Kram' Dein bestes Englisch raus und schreib' dem Hersteller direkt (mit Fotos, Begründung: Gebrauchtkauf, etc..), oft sind die auch dem Endkunden gegenüber recht kulant. Ich würd's übrigens auch unmöglich finden, wenn ich als Profi 'ne Nabe, die ich mal einem A für Lau in die Hand gedrückt habe, von einem unbekannten B wiederbekomme, mit der Bitte, mich zu kümmern..

.
 
Der Händler ist dir gegenüber nur verpflichtet, wenn DU auch mit IHM einen Vertrag, sprich Rechnung, hast.
Da hilft dir keine Rechnung von irgend einem anderen.
Es könnte nur helfen, wenn du die Originalrechnung von dem Erstkäufer bei dem Händler hast.

Das ist Quatsch.
Der Händler ist ja nicht derjenige, der die Garantie- oder Gewährleistungsansprüche befriedigen muss, sondern der Hersteller.
Deswegen ist es dem Händler völlig egal, wo das Teil gekauft wurde, solange eine ordentliche Rechnung über den artikel vorliegt.
Das ist hier nicht der Fall und deswegen man nur auf Kulanz des Herstellers hoffen, indem man sich an ihn direkt wendet.
Der müsste widerum anhand der Seriennummer rausfinden könne wie alt die Nabe ist. In diesem fall wird der Hersteller müde lächeln, weil der Teamfahrer die Nabe nicht zum Verkaufen sondern zum Benutzen bekommen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bevor du etwas Quatsch nennst, solltest du dich erstmal schlau machen.
Der Händler ist ja nicht derjenige, der die Garantie- oder Gewährleistungsansprüche befriedigen muss, sondern der Hersteller.
Gewährleistungsansprüche hat man immer nur gegenüber dem Verkäufer nicht dem Hersteller!
Deswegen ist es dem Händler völlig egal, wo das Teil gekauft wurde, solange eine ordentliche Rechnung über den artikel vorliegt.
Warum soll sich ein Händler um ein Teil kümmern, dass nicht bei ihm gekauft wurde? Er hat nur Arbeit und bei Garantiefällen keinen Gewinn.
 
@NobbyRalph: leider nein. der Händler bei dem du gekauft hast, muss dir die 2 Jahre Gewährleistung leisten. 6 Monate lang muss er beweisen das der Mangel nicht bei Kauf bestand, die restlichen 18 Monate bist du in der Beweis Pflicht.

Trotzdem schließt du den Vertrag nur mit dem einen Händler. Gewährleistungsanspruche ziehen hier also nicht. Und Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Da muss man also auf Kulanz hoffen.
 
@NobbyRalph: leider nein. der Händler bei dem du gekauft hast, muss dir die 2 Jahre Gewährleistung leisten. 6 Monate lang muss er beweisen das der Mangel nicht bei Kauf bestand, die restlichen 18 Monate bist du in der Beweis Pflicht.
Warum LEIDER. OK in dem Fall, aber im Allgemeinen ist das gut so. Man hat einen Vertragspartner in D, den man im Ernstfall auch rechtlich belangen kann oder willst du dich mit Shimano in Japan oder SRAM in den USA auseinandersetzen wenn z.B. mal was an einem neuen Schaltungsteil kaputt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Da muss man also auf Kulanz hoffen.

Bist Du sicher, dass das so zutreffend ist?

Richtig ist, dass eine Garantie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Damit ist sie also freiwillig.

Falsch ist die pauschale Aussage, dass es sich um eine Leistung des Herstellers handelt. Meist ist es zwar so, aber auch ein Händler kann eine Garantie anbieten. Zum Beispiel einen kostenlosen Vor-Ort-Service.

Falsch ist ebenfalls, dass man auf Kulanz hoffen muss. Bietet mir jemand zu einem Produkt eine Garantie an und ich nehme mit dem Kauf des Produkts das Angebot an, dann ist der Garantiegeber auch zur Garantie verpflichtet. Das hat mit Kulanz überhaupt nichts zu tun.

Ich bin kein Jurist, aber alles andere wäre ja wohl unsinnig.
 
Is aber immer wieder interessant, was zu dem Thema an Halbwissen kursiert, liegt aber wohl auch an der gängigen Praxis, dass man etwas Kaputtes zum Händler bringt, und der sagt „jo, schicken wir mal ein, und dann gucken wir mal..“. Der wiederum beruft sich dann auf alles, was ihm der Hersteller/Großhändler so schreibt. Dass man aber auch mal dem Händler nach dem dritten Felgenbruch sagen kann „Entweder wandelst Du das Ding mal wieder in Geld zurück, oder ich klag‘ Dich bis nach Karlsruhe!“, wissen nur die Wenigsten.

Daher aber nochmal zum aktuellen Fall (und immer schön von oben an lesen!): da hier kein Händler verfügbar: Nett beim Hersteller fragen, vielleicht geht ja was. Dass er die Seriennummern (Vorserie..?!) abgleicht, kann sein, muss aber nicht. Ich hab mich schon öfter an Hersteller gewandt, und oft geht da wirklich was..
 
Verstehe die Situation nicht ganz.
Die Nabe wurde vom Hersteller an den Teamfahrer gegeben, der diese an den guten Bekannten und dieser dann am Ende die Nabe an den TE verkauft hat?

Da kann man echt nur auf Kulanz des Herstellers hoffen, aber es könnte zu Problemen für den Teamfahrer (abhängig vom Vertrag) kommen, wenn tatsächlich Seriennummern gecheckt werden.

Rechtliche Ansprüche bestehen wenn dann nur gegen den guten Bekannten des TE. Da könnte man dann eventuell mal mit dem Anwalt plaudern, ob Gewährleistung geltend gemacht werden kann, aber ob sich das wirklich lohnt (Problem ist auch kein Kaufvertrag)?!
 
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Rechtliche Ansprüche bestehen wenn dann nur gegen den guten Bekannten des TE. Da könnte man dann eventuell mal mit dem Anwalt plaudern, ob Gewährleistung geltend gemacht werden kann, aber ob sich das wirklich lohnt (Problem ist auch kein Kaufvertrag)?!

Gewährleistung entfällt, weil Privatverkauf. Weist das gekaufte Produkt einen Mangel auf (hier ist nicht ganz klar, wann der Mangel aufgetreten ist), muss dem Verkäufer nachgewiesen werden, dass ihm der Mangel bekannt war, nur dann kann Verkäufer Aufhebung des Vertrages verlangen. Kaufvertrag wurde abgeschlossen, muss entgegen verbreitetem Halbwissen nicht in Schriftform vorliegen. Ist der Handel in beiderseitigem Einverständnis zustande bekommen, besteht ein Vertragsverhältnis.
 
Ich meinte mit Kaufvertrag = Rechnung, da steht dann im Zweifelsfall Wort gegen Wort. "Ist nicht von mir" etc... Irgendwas schriftliches ist immer besser als das Wort oder das "vertragen".
Die Gewährleistung entfällt nicht, wenn nicht ausdrücklich ausgeschlossen, auch nicht bei Privatverkauf. Bei Übergabe mit Sachmangel oder anders als beschrieben, dann wäre der Ausschluss der Gewährleistung nichtig.
 
...
Die Gewährleistung entfällt nicht, wenn nicht ausdrücklich ausgeschlossen, auch nicht bei Privatverkauf. Bei Übergabe mit Sachmangel oder anders als beschrieben, dann wäre der Ausschluss der Gewährleistung nichtig.

Genau da liegt der Hund begraben. Nur, wenn der Verkäufer die Ware falsch und irreführend beschrieben hat, der Sachmangel ihm also bekannt war, gilt laut BGH-Urteil (Aktenzeichen: VIII ZR 96/12) der Gewährleistungsausschluss nicht. Das ist aber in dem vom TE beschriebenen Fall völlig unklar. Konnte der Verkäufer wissen, dass die Nabe möglicherweise einen Defekt hat? Das müsste ihm dann nachgewiesen werden. Oder ist der Defekt beim Käufer erst nach einigem Gebrauch aufgetreten? Wenn ja, hat der Käufer keinen Anspruch auf Rückabwicklung, kann höchstens eine gütliche Einigung anstreben.
 
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