garantiefälle annehmen - pflicht??

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es geht um den laden s-tec in schermbeck von dem ich bis jetzt schlechtes im bezug auf garantie-rücknahme fälle gehört habe.

aber ist der händler nicht dazu verpflichtet, einen garantiefall anzunehmen??
womit kann er mir drohen? wird er soweit gehen das unsere rechtsanwälte alles weitere klären und würde er dann bei einem wahren garantiefall vielleicht sogar eine chance haben, zu gewinnen?

oder kann ich z.B. eine rs gabel einfach zum werk schicken??


mfg schramy
 
nein, würde ich auf keinen Fall tun!

Schau mal:
Jetzt Gesetz: zwei Jahre Garantie

Schon heute gewähren viele Händler eine längere Garantie als die bisher vorgeschriebenen sechs Monate. Jetzt werden zwei Jahre Pflicht - mit Einschränkungen.

Sechs Monate, ein Jahr, zwei Jahre, drei Jahre, fünf Jahre, zehn Jahre, lebenslang - die Garantiezeiten, mit denen Produkte in Deutschland verkauft werden, schwanken erheblich. Bei Monitoren sind drei Jahre fast schon Standard. Der Versandhandel Lands' End verspricht eine lebenslange Rücknahme. Pflicht sind bisher nur sechs Monate, ab dem 1. Januar 2002 aber zwei Jahre, wenn das Produkt beim Kauf fehlerhaft war.

Großzügige Verbesserungen: Jetzt Gesetz: zwei Jahre Garantie


Das Gewährleistungsrecht besagt zunächst, dass der Verbraucher beim Kauf gegenüber dem Händler Anspruch auf eine mängelfreie Sache hat. Die neue Verjährungsfrist dieser Gewährleistung von zwei Jahren beruht auf einer EU-Richtlinie, die in Deutschland über das Schuldrecht umgesetzt wurde. Zeitweise hatte man sogar über eine europaweite Verlängerung auf drei Jahre nachgedacht. In England sind fünf Jahre üblich. Ganz so großzügig sind die zwei Jahre also nicht.
Das Recht auf eine mängelfreie Sache hat zunächst der Verbraucher gegenüber dem Händler, festgeschrieben im Kaufvertrag. Darüber hinaus gewähren einige Hersteller freiwillig eine Garantie, die schon über die bisherige gesetzliche Gewährleistungsfrist hinausgeht. Sie bleibt von der veränderten Rechtslage unberührt. Im Unterschied zum Gewährleistungsanspruch ist die Garantie in der Regel nicht an Bedingungen geknüpft: Alle fehlerhaften Produkte werden innerhalb der Garantiezeit vom Hersteller repariert oder umgetauscht. Ansprechpartner des Kunden ist hier aber auch der Händler.
Auch pauschale Aussagen über Leistungen und Funktionen des Produkts sind Bestandteil der Gewährleistung. Sie müssen also erfüllt werden. Das betrifft zum Beispiel Werbesprüche ("hohe Geschwindigkeit", "für Ausdrucke in Premium-Qualität", "exzellente Farben"). Maßgeblich ist, was der Kunde aufgrund der Produktbeschreibungen erwarten darf. Wofür wiederum entscheidend ist, welche Eigenschaften definitiv, zum Beispiel vom Verkäufer, zugesichert werden.
Auch für Reparaturen, so genannte Werkverträge, wurde die Gewährleistungsfrist von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert. Der Händler haftet für die durchgeführten Arbeiten und das verwendete Material (ausgenommen sind Verschleißteile). Das gilt aber nur für Reparaturen, die nach Ablauf der neuen, zweijährigen Gewährleistungsfrist vorgenommen werden. Reparaturen innerhalb der Gewährleistungsfrist führen nicht zu deren Verlängerung.
Dieses Verbraucherrecht darf vertraglich nicht eingeschränkt werden. Geschäftsbedingungen, die die Gewährleistung verkürzen, sind also ungültig. Lediglich bei Gebrauchtwaren ist eine Gewährleistung von nur einem Jahr zulässig.
Im Online-Handel gilt zusätzlich etwas anderes: Hier haben Sie laut neuem Fernabsatzgesetz ein generelles Rückgaberecht von vierzehn Tagen. In dieser Zeit können Sie bestellte Waren ohne Begründung zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet. Ansonsten gilt auch für online bestellte Waren die neue Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
Der Händler hat in Garantiefällen einen Regressanspruch gegenüber seinem Lieferanten. Er muss seine Kosten durch Gewährleistungsfälle also in Form von Pauschalen oder Einzelnachweisen vom Hersteller erstattet bekommen.
 
jo vielen dank erstmal
also jetzt noch mal für die nicht ganz so intelligenten:(

der händler ist dazu verpflichtet im garantiefall die sachen wieder zurück zu nehmen und zwar für 2 jahre.

und was ist wenn z.B. bei einem komplett bike die scheibenbremsen nach einem jahr anfangen zu schleifen?
das wäre dann nähmlich bei verkauf eine mangelfreie ware, die dann erst später ihre funktion aufgegeben hat.

könnte er dann bei garantieanspruch sagen, das ich sie wegen unrechtmäßiger handhabung oder wie auch immer kaputt gemacht habe, und deswegen die garantie verweigern??
 
Der Sach- oder Rechtsmangel muss im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestanden haben - sonst geht da gar nix. Schleifen bei Scheibenbremsen NACH EINEM JAHR fällt wohl eher unter "Abnutzungserscheinung".

Unterscheiden musst du übrigens zwischen Garantie und Gewährleistung. Einen Anspruch auf Gewährleistung hast du "aufgrund Gesetz"; Garantie ist eine freiwillige Leistung, die jeder Verkäufer frei gestalten kann.

Du hast übrigens keinen Anspruch auf Leistung von Rock Shox - das würde einem Vertrag zu Lasten Dritter (also du + s-tec gegen RS) entsprechen. Ist ähnlich, wie wenn du die Gabel MIR schicken würdest...
 
Hallo,

ohne das wir jetzt groß über das Gewährleistungsgesetz diskutieren:

Du hast eine Gewährleistung beim Händler. Das ist vom Gesetz festgelegt. Schade ist nur das die Firma S-Tec das nicht weiß. Ich selber und auch einige meiner Kollegen mussten das schon feststellen. Ich dachte ja auch erst, daß wir vielleicht mal Pech hatten. Doch leider habe ich hier im Forum und auch durch ganz unterschiedliche Leute in der Bike Zsene immer wieder das Gleiche gehört. Das ist schade.

Eine Kollege von mir der auch eine Rekla Problem mit der Firma S-Tec hatte, hat seine Gabel dann selber zu Sport Import (RS Impoteur Germany) geschickt. Das war keine Problem.

Gruß

Christian
 
Der Autohändler meines (mittleweile) größten Mißtrauens - nein kein kleiner Hinterhofhändler, sondern der größte VW-Händler hier in der Umgebung... :( wußte davon scheinbar auch nichts.

Zitat:

Herr Verkäufer, haben Sie eigentlich schon einmal ihre Verkaufsbedingungen gelesen?
Verkäufer: Nein

Erst auf massiven Druck (Drohung mit Rechtsanwalt) wurden die bemängelten Schäden beseitigt.
Ich habe den Eindruck, daß die meißten Kunden auch nicht wissen, welche Gewährleistungsansprüche sie eigentlich haben, und sich von den Händlern dementsprechend abwimmeln lassen.

Rein rechlich gesehen darf S-Tec den Kunden bei der Bemängelung eines Schadens, der auf Gewährleistung (nicht mit Garantie verwechseln!!!) behoben werden muß nicht an den Hersteller verweisen. Er muß die Reklamation annehmen, und selbst in einer angemessenen Zeit in Ordnung bringen.
Gerade in Fällen, in denen der Händler als wenig servicefreundlich bekannt ist, würde ich das Produkt aber trotzdem nach Genehmigung durch den Händler direkt zum Hersteller schicken.
Generell rate ich jedoch davon ab, bei Firmen zu kaufen, die für schlechten Service bekannt sind. Man kann als Kunde nichts gewinnen. Wegen weniger wertvollen Artikeln lohnt sich der Gang vor Gericht nicht, und bei wirklich hochwertigen und teuren Artikeln ist der Ärger, der Zeitaufwand und der Ausfall des Produktes die paar gesparten Taler nicht wert.
Wenn jeder diese Händler beukottiert, werden sie ihr Geschäftsgebahren ganz schnell ändern.
 
WENN das nicht normale Abnutzung ist und auch nicht aufgrund von unsachgemäßem Verbrauch so ist, dann...


Beginn der Gewährleistungsfristen:
Bei beweglichen Sachen beginnt die Verjährung mit der Ablieferung der Kaufsache, bei Grundstücken mit der Übergabe. Für den Beginn der Verjährungsfrist und deren Verlauf kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Käufer seine Gewährleistungsansprüche kennt oder nicht. Wichtig ist dies bei sogenannten „verdeckten Mängeln“ die zwar schon bei Übergabe der Kaufsache vorhanden sind, die man aber zunächst nicht erkennen kann. Zeigt sich solch ein verdeckter Mangel erst nach mehr als 2 Jahren, ist die Gewährleistungsfrist unabhängig von der Kenntnis des Käufers abgelaufen.
Beispiel:
Der am 02.04.2002 gekaufte Laptop funktioniert zunächst tadellos. Allerdings ist eine Platine ungenügend gelötet, was der Käufer weder bemerkt noch bemerken kann. Am 04.06.2004 fällt der Computer genau wegen gerade dieses Fehlers aus. Zu diesem Zeitpunkt sind die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjährt.

Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen über die Gewährleistung
So lange die Parteien über die Gewährleistung verhandeln, braucht sich der Käufer nicht darum sorgen, dass seine Rechte verjähren. Die Verjährung ist so lange gehemmt, bis eine der Parteien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. :)

Vielleicht sollte man mal die Firma darauf hinweisen....
 
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