Wie würde man das anstellen? Ich denke, in Zeiten von Firmendeals und Pedelecs könnte sich die Rechtssprechung da ändern. Denn immer mehr benutzen regelmäßig ihr Pedelec für die Fahrt zur Arbeit. Sicherlich sind dann eher so Sachen wie kaputter Akku Thema.
Is' klar.
Was ist mit der Komplettradthese? Der Händler kann dir doch nicht einfach nen neuen Rahmen vor die Füße schmeißen und sagen: "Guck, wie du klar kommst!", oder? Also innerhalb der Gewährleistung.
Der Luchs bekommt ja seine Streben, aber interessant isses trotzdem ...
Ich würde meinen Arbeitgeber o. ä. als Zeugen benennen, dass ich täglich mit dem Rad zur Arbeit komme und ein Familienmitglied, dass ich gar kein Auto habe oder dass meine Frau/Lebenspartner/wer auch immer die einzige Familienkutsche braucht, um seinerseits/ihrerseits täglich zur Arbeit zu fahren. Alternativ die Mehrkosten eines alternativen Beförderungsmittels - etwa der S-Bahn - durch Vorlage der Fahrscheine belegen. Die ersparten Aufwendungen am Fahrrad sind davon halt abzuziehen.
Dass die bloße Nutzungsmöglichkeit eines Fahrrades, genauso wie beim Auto, als Schadensposten anerkannt wird - nicht so einfach. Vielleicht erst einmal einen bikeaffinen Amtsrichter finden, der im eigenen Sinne entscheidet. Oder mal einen Artikel in ner Fachzeitschrift veröffentlichen.
Aber das ist m. E. ein längerfristiger Prozess...
Komplettrad: M. E. muss ihm der Verkäufer das Rad wieder zusammenbauen. Der Käufer hat ja nicht einen Teilehaufen gekauft, sondern ein Fahrrad. Und wenn ein Teil davon kaputt ist, ist das gesamte Rad mangelhaft. Zur Nachbesserung gehört daher m. E. nicht nur, das defekte Teil neu zu beschaffen, sondern auch, alles zusammenzuschrauben.
Auf's Auto übertragen: Wenn ein Zahnriemen frühzeitig reißt, weil er von Anfang an nichts getaugt hat, dann reicht es ja auch nicht, dass das Autohaus einen neuen Zahnriemen beschafft, den der Kunde dann einbauen darf.