homerjay
Live fast - die old
http://www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/rundschau/Allgaeu-Rundschau-run-georgi;art2757,328720
Mich würde mal interessieren, wie der Herr Polizist dazu kommt, so einen Schwachsinn zu verbreiten. Art. 13 Abs.3 Satz 1 im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2005 lautet:
Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig.
Von einer Wegebreitenregelung ist hier nicht die Rede.
Ich hoffe, daß sich diese Theorie nicht durchsetzt. Aber Leserbriefe o.ä. dürften wohl eher kontraproduktiv sein.
Was meint Ihr?
Grüße

Mich würde mal interessieren, wie der Herr Polizist dazu kommt, so einen Schwachsinn zu verbreiten. Art. 13 Abs.3 Satz 1 im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2005 lautet:
Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig.
Von einer Wegebreitenregelung ist hier nicht die Rede.
Ich hoffe, daß sich diese Theorie nicht durchsetzt. Aber Leserbriefe o.ä. dürften wohl eher kontraproduktiv sein.
Was meint Ihr?
Grüße