Gibt es wirklich ein Kopfhörerverbot beim Fahrradfahren?

Registriert
4. Juni 2003
Reaktionspunkte
0
Ort
Karlsruhe
Mich hat es nicht los gelassen und ich habe nachgeforscht ob es dieses Verbot Kopfhörer beim Fahrradfahren gibt oder nicht.

Bisherigers Stand: Es gibt kein explizites Verbot
StVO §23.1 schreibt zwar was von Sicht und Gehör soll nicht behindert werden.
Tatsächlich ist es aber so, dass offene Kopfhörer eine minimale Dämpfung haben. Wenn nun dezent Musik läuft, dann ist das auch nicht lauter als ein Autoradio.
Beim Auto dämpft die Karosse ganz erheblich ca 20 dB.
Ein Kopfhörer (offen) dämpft ca 2 dB (das ist gerade noch wahrnembar)

Mehr dazu auch hier
http://www.mystrobl.de/ws/fahrrad/walkm.htm

So lange also die Musik nicht so laut wie in der Disco gespielt wird sondern vergleichbare Lautstärke wie ein Autoradio hat, kann ich ein Verbot nicht nachvollziehen.

Im Gegenteil eigentlich müssten die Autofahrer mit heruntergekurbelten Scheiben fahren, damit sie überhaupt noch eine Fahrradklingel hören.

S-Klasse Limousinen müssten komplett verboten sein, da sie engegen der StVO 23.1 durch Superschalldämmung den Fahrer nahezu komplett von Aussengeräuschen abschirmen.


Hat irgend jemand von Euch schon Ärger mit der Polizei wg Kopfhörer gehabt?

gruss namlit
 
Also ich denke mal, dass der Kopfhörer unter den § 23.1 fällt. Mir ist aufgefallen, daß wenn ich Kopfhörer auf hab höre ich (so gut wie) nix von dem, was hinter mir passiert, egal wie laut die Musik ist. Im Auto hat man immernoch die Spiegel um mitzubekommen was hinter einem passiert, da braucht man nicht wirklich seine Ohren, sonst müßten ja auch 2 kW Car-Hifi Anlagen verboten werden :).

Deswegen hab ich auch wenn ich auf der Straße oder im Ort fahr die Kopfhörer unten und setz sie erst auf, wenn ich am Wald bzw Feldweg bin.

Gruß

Paddie
 
hmm ich denke da gibt es aber immer noch eine kleine luecke :>

wenn die kopfhoerer jetzt teil eines headsets vom handy sind muessten sie ja theorethisch sogar regelrecht erlaubt sein oder nicht ?

mir koennen die bullen auf jedenfall nichts falls sie mich ma deswegen anhalten sollten, da beim sl45 ja das headset zum mp3 hoeren und zum telefonieren genutzt wird :>
 
Original geschrieben von Paddie
sonst müßten ja auch 2 kW Car-Hifi Anlagen verboten werden :).

Gruß

Paddie

sind sie auch. zumindest aufgedreht. Du darfst die Musik immer nur so laut haben, dass Du noch hören kannst, was abgeht. wenn du zB für einen Krankenwagen nicht platz machst, weil Du das Martinshorn nicht gehört hast bist du reif. Gleiches gelt, wenn du nach nem kleinen Rämpler weiterfährst und dann sagst, du hättest es nciht gemerkt, weil die Musik so laut war.
Ansonsten gibts ja immernoch die Ruhestörung usw.
 
Zurück