Tilman
Mitgl. Bundesvorstand DIMB
Aus einer Meldung des Hessischen Rundfunks (07.3.2004)
Radeln fernab von Wegen soll bald extra kosten
Der Mountainbike-Ritt über unbefestigte Waldwege soll nicht länger kostenlos sein - das fordert der Landesbetrieb Hessen-Forst.
Das soll für Veranstalter gelten, die Routen in Hessens Staatswald anbieten. Vier Cent pro laufendem Meter will der Landesbetrieb Hessen-Forst künftig als jährliches Gestattungsgeld von Fremdenverkehrsverbänden oder Gemeinden haben. Das geht aus einer Antwort von Umweltminister Wilhelm Dietzel (CDU) auf eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Manfred Schaub hervor.
Schäden durch Fahrrad-Touren ausgleichen
Derzeit liefen entsprechende Verhandlungen mit Gemeinden im Werra-Meißner-Kreis, berichtete der zuständige Abteilungsleiter von Hessen-Forst, Detlev Stys. Die Gestattungsgelder summieren sich pro Gemeinde auf 300 bis 1000 Euro pro Jahr, so Stys. Damit sollen die Kosten beglichen werden für Schäden, die bei Fahrrad-Touren durch Waldgebiete entstehen.
Befestigte Wege ausgenommen
Geld kann jeder Forstbesitzer aber nur für die Nutzung unbefestigter Wege fordern, heißt in der Antwort des Ministeriums. Nach dem Forstgesetz darf jeder den Wald zum Zweck der Erholung betreten. Das gilt auch für Mountainbiker.
Nähers in Kürze
Siehe auch Anschreiben an HessenForst und HR-Meldung (Dateianhang 2 zum Anschreiben).
Radeln fernab von Wegen soll bald extra kosten
Der Mountainbike-Ritt über unbefestigte Waldwege soll nicht länger kostenlos sein - das fordert der Landesbetrieb Hessen-Forst.
Das soll für Veranstalter gelten, die Routen in Hessens Staatswald anbieten. Vier Cent pro laufendem Meter will der Landesbetrieb Hessen-Forst künftig als jährliches Gestattungsgeld von Fremdenverkehrsverbänden oder Gemeinden haben. Das geht aus einer Antwort von Umweltminister Wilhelm Dietzel (CDU) auf eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Manfred Schaub hervor.
Schäden durch Fahrrad-Touren ausgleichen
Derzeit liefen entsprechende Verhandlungen mit Gemeinden im Werra-Meißner-Kreis, berichtete der zuständige Abteilungsleiter von Hessen-Forst, Detlev Stys. Die Gestattungsgelder summieren sich pro Gemeinde auf 300 bis 1000 Euro pro Jahr, so Stys. Damit sollen die Kosten beglichen werden für Schäden, die bei Fahrrad-Touren durch Waldgebiete entstehen.
Befestigte Wege ausgenommen
Geld kann jeder Forstbesitzer aber nur für die Nutzung unbefestigter Wege fordern, heißt in der Antwort des Ministeriums. Nach dem Forstgesetz darf jeder den Wald zum Zweck der Erholung betreten. Das gilt auch für Mountainbiker.
Nähers in Kürze
Siehe auch Anschreiben an HessenForst und HR-Meldung (Dateianhang 2 zum Anschreiben).