Mal ganz einfach gefasst:
Dein Angebot stellt eine "invitatio ad offerendum" dar, also nur eine Aufforderung ein Angebot, eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Käufers mit Rechtsbindungswillen an dich voraussetzt. Diese kannst du dann ablehnen und annehmen, praktisch gesehen i.d.R. durch den "Verkauf-Button".
Eine Annahme deinerseits könnte aber auch konkludent erfolgen, was mit dem Satz "also ich verkaufe ihn dir gerne für 49€..." allerdings nicht erfolgt ist, was lediglich ein weiteres Abgeben eines Angebots ist, da die sog. essentialia negotii (Kaufpreis in dem Fall) völlig verschieden ist.
Übrigens "sein" §454 BGB betrifft den Kauf auf Probe. Aber die Logik verstehe ich nicht.
Edit... wegen Satzbau unter Alkohol!