Naja, ich glaub so einfach ist das nicht mit dem Blatt Papier.
Man kann (und sollte als Verkäufer) in einem Kaufvertrag die Haftung noch weitgehend beschränken, hab aber die genauen Bestimmungen nicht im Kopf.
Was es mit den Disclaimern bei eB** auf sich hat weiß ich auch nicht, aber da scheint ja auch was im Busch zu sein mit Gewährleistung bei Privatverkäufen. Ich würde einfach einen aktuellen (!!!) Kfz-Kaufvertrag nehmen und den aufs Bike ummünzen. Vielleicht mal beim ADAC gucken.
Gruß,
The Brad
PS: Ich nehm mal an, Du willst verkaufen, oder? Wenn Du (beim Händler) kaufst kannst Du Dir den Stress sparen.