mtb wegschmeissen??

cct8

cct8
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:confused: hallo bin am samstag seitlich von einem pkw erfasst worden. gott sei dank ausser prellungen und einem ordentlichen schrecken soweit alles ok. mein fully hat auf den ersten blick am hinterrad eine unwucht (reparabel). mein schrauber meinte, dass es sein könnte, dass der rahmen eine nicht sichtbare beschädigung haben könnte und es besser sei im zweifel einen totalschaden anzumelden.... da ich mit meinem bike auch regelmäßig bergtouren unternehme und die beanspruchung im gelände nicht zu unterschätzen ist, komme ich z.zt. wircklich ins grübeln. wie kann man das mtb auf verstäkte beschädigungen überprüfen? (will den unfallgegener auf keinen fall über den tisch ziehen). für ein paar anregungen wäre ich dankbar.

gruss

cct8
 
Grundsätzlich kann da ziemlich viel beschädigt sein, neben dem Rahmen auch Sachen wie Vorbau, Lenker, Sattelstütze... da ist es schwierig abzuwägen wieviel man vom Unfallgegner ersetzen lässt. Allzu zurückhaltend würde ich aber nicht sein, wenn dir später dein Bike unterm Hintern wegbricht und du im Krankenhaus landest könntest du es schon bereuen. Über den Tisch ziehen würde bedeuten, dass du das gesamte Bike berechnen lässt.
 
Genau das gleiche ist mir letztes Jahr auch passiert!
Es gibt genau wie für Autos auch für Bikes Gutachter, welche im Schadensfall die Gegenpartei ( Versicherung des Schuldigen ) bezahlen muß.
Laß ein Gutachten erstellen. Wenn der Rahmen verzogen ist, bekommst Du ( jedenfalls war es bei mir so ) ein komplettes neues Bike, da der Neuaufbau meist teurer ist als das Bike zu ersetzen.
Desweiteren rate ich Dir zum Arzt zu gehen und Deine Prellungen und sonstiges diagnostizieren zu lassen => Schmerzensgeld.
Mit ein bißchen Verhandlungsgeschick kannst Du sogar noch Ausfallgeld bekommen. Ich habe z.B. angegeben, dass ich mit dem Rad zur Arbeit fahre, da ich kein Auto habe. So habe ich pro Tag noch 5,- Euro Ausfallgeld bekommen. Die kaputtne Kleidung mußt Du natürlich auch angeben, die wird ebenfalls mit Zeitwert ersetzt.

Bei Rädern wie sie hier im Forum vorhanden sind, tritt sowieso die Versicherung ein, da diese Schäden niemand aus der Tasche zahlt. Und der Versicherung ist es egal ob der Schaden 300,- Euro ist oder 3000,- Euro. Die Versicherung nimmt sich das Geld über Prämienerhöhungen zurück.
Gruß
 
so (ähnlich) sehe ich das auch. Das mit dem "Ich will den Unfallgegner nicht übern Tisch ziehen" ist ein Trugschluss:
Nicht er zahlt, sondern seine Haftpflicht. Und die wird im Zweifelsfall eher DICH über den Tisch ziehen als andersrum. Viele Versicherungen verbieten ihren Kunden, mit dem Unfallgegner überhaupt direkt zu handeln - falls du es machst, wird sich die Versicherung eventuell weigern, zu zahlen.
Und DANN ist der Unfallgegner wirklich der Dumme - weil er nur nett sein wollte, und auf einmal unversichert auf dem Schaden sitzt.

Im Tour-Magazin Forum gab es neulich eine gute Diskussion zu dem Thema, mit verschiedenen Ansätzen. Da stehen unter anderem meine Erfahrungen drin, und noch ein Ansatz, wie das ganze bei Bagatellschäden eventuell recht leicht lösbar ist, aber lies selbst, das lohnt sich:

http://forum.tour-magazin.de/showthread.php?t=44045
 
Würde auch vorschlagen Gutachter. Die Frage ist nur, wie das mit der Kostenübernahme aussieht. Ich habe vor nicht allzu langer Zeit mal ein Gutachten (allerdings nicht Bike) machen lassen. Die Versicherungen haben sich da manchmal etwas komisch. Im KFZ-Sektor sollte man darauf achten, dass der Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt ist (hat sicher was mit eventueller Beweiskraft vor Gericht zu tun). Mußte das Gutachten zunächst auslegen (Beweissicherungsgutachten - Kosten: 439,29 €) und bekam die Kosten später von meiner Rechtsschutz wieder (die das dann ihrerseits vom Gegner einfordert). Aber da meine Versicherung erst nicht den Stempel "...öffentlich bestellt und vereidigt..." fand (war auf der Kopie schlecht zu lesen), wollte sie erst nicht zahlen.
Achso, solange Du keine Entschädigung hast, Bike unverändert lassen und natürlich aufheben.
 
In den meisten Fällen wird der Gutachter (für die Versicherung) teurer als der Schaden, bzw. zumindest teurer als der Unterschied zwischen dem, was du als Schaden angibst, und dem, was dur Gutachter eventuell an geringerem Schaden feststellt.
Daher wird, wie auch bei mir, die Versicherung nach einem KVA für die Reparatur fragen, und diesen auch bekommen und nicht weiter beanstanden. Jedenfalls, wenn es nicht gerade um ein 2000€ Rad geht, das aus zusammengekauften Teilen selbst aufgebaut wurde, sprich: Wenn der Schaden einigermaßen glaubhaft durch einen Radhändler beziffert werden kann, dann ist das auch der Versicherung am liebsten. Wie im Tour-Thread schon gesagt wurde: Im Zweifelsfall bei der Versicherung anrufen, und die fragen ob sie den KVA aktzeptieren, oder ob du lieber nen Gutachter hinzuziehen sollst. Dein Anwalt wird das im Zweifelsfall auch tun, bzw. abschätzen können, was nötig ist.

Mit diesem "Gutachter wird bezahlt" sollte man sowieso vorsichtig sein, denn soweit ich weiss passiert das nur, wenn kein Bagatellschaden mehr vorliegt. Du bist auch als Anspruchstellender verpflichtet, den Schaden nicht unnötig in die Höhe zu treiben, daher könnte sich die Versicherung bei 200€ Sachschaden zu Recht weigern, ein 300€ Gutachten zu bezahlen.
 
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