In den meisten Fällen wird der Gutachter (für die Versicherung) teurer als der Schaden, bzw. zumindest teurer als der Unterschied zwischen dem, was du als Schaden angibst, und dem, was dur Gutachter eventuell an geringerem Schaden feststellt.
Daher wird, wie auch bei mir, die Versicherung nach einem KVA für die Reparatur fragen, und diesen auch bekommen und nicht weiter beanstanden. Jedenfalls, wenn es nicht gerade um ein 2000 Rad geht, das aus zusammengekauften Teilen selbst aufgebaut wurde, sprich: Wenn der Schaden einigermaßen glaubhaft durch einen Radhändler beziffert werden kann, dann ist das auch der Versicherung am liebsten. Wie im Tour-Thread schon gesagt wurde: Im Zweifelsfall bei der Versicherung anrufen, und die fragen ob sie den KVA aktzeptieren, oder ob du lieber nen Gutachter hinzuziehen sollst. Dein Anwalt wird das im Zweifelsfall auch tun, bzw. abschätzen können, was nötig ist.
Mit diesem "Gutachter wird bezahlt" sollte man sowieso vorsichtig sein, denn soweit ich weiss passiert das nur, wenn kein Bagatellschaden mehr vorliegt. Du bist auch als Anspruchstellender verpflichtet, den Schaden nicht unnötig in die Höhe zu treiben, daher könnte sich die Versicherung bei 200 Sachschaden zu Recht weigern, ein 300 Gutachten zu bezahlen.