Musik beim CC-Fahren erlaubt?

…aber was ist denn, wenn der anrufer so ein gedudel laufen lässt? darf ich das beim fahren hören?

Da legt man prinzipiell sofort auf; so eine Zumutung läßt man sich doch nicht bieten, schon gar nicht vom Anrufer

Mal ne Frage an Dich.

Wenn einer in ein Restaurant kommt, seine Jacke im Klo aufhängt, hinter die Bar pis$t und dann an der Garderobe rumpöbelt wo denn sein Bier bleibt, meinste nicht der hätte eine Tracht Prügel verdient?

:rolleyes:

Wahrscheinlich wurde er vom Thema ("Musik") angelockt.

Ich erlebe bei U- und S-Bahnfahrten inzwischen zusehends, dass die einschlägigen Teenies ihre Musik ja eh schon lange gar nicht mehr über Kopfhörer hören, sondern vorzugsweise über die eingebauten Mini-Plastiklautsprecher ihrer Handies (Lautstärkeregler bis zum Anschlag aufgedreht, damit auch alle anderen etwas von der krächzenden Musik haben). Von daher wäre es doch am besten, das Handy einfach mit Silvertape oder neonpinkfarbigen Bändchen vorne am Lenker zu befestigen, und darüber die Musik zu hören. Dann wäre der StVO genüge getan, und wir hätten in den Wäldern endlich nicht mehr nur die stupiden Balzgeräusche niederer Tiere zu ertragen.
 
@ praktica: Für deine nächste blöde Frage hier schon mal präventiv die Antwort:

Das Musikhören während der Fahrt ist überhaupt kein Problem für Dich, weil bei Euch in ja das Steirische Landrecht in seiner zweiten Fassung von 1815 gilt, wonach Nicht-Edelleute beim herannahen eines Herrenreiters die Straße räumen und aufs Trottoir ausweichen müssen. In seiner dritten Fassung (ich glaube 1904 oder 1906, da bin ich mir jetzt nicht so ganz sicher) ist die Regelung wegen der aufkommenden Automobile auch auf damals moderne Fahrzeuge erweitert worden (Herrenreiter=Herrenfahrer, gemeines Volk=Radfahrer, Bauergespanne etc.). In den Ostgebieten des KuK-Reiches (Galizien, heute Ukraine oder so.) galten wegen der Primitivität der Bevölkerung drastischere Gesetze: So konnte bei Nichtbeachtung dieser Regelung sogar die Todesstrafe verhängt werden. Diese wurde meist an Ort und Stelle durch "Richtmänner" mit einem Handkantenschlag (heute sagt man wohl Karate) ins Genick, so dass ein hereingedrückter Rückenwirbel das Rückenmark durchtrennt, vollstreckt.
In seiner letzten Revision als Ergänzung zur österreichischen Strassenverkehrsordung vom 1. 1. 1961 (es war, wenn mich nicht alles täuscht, unter Kreisky in den 70er-Jahren) wurde beim Radfahren auf Gehwegen die "Laufklingel" Vorschrift (eine Fahrradklingel mit Dauerton, die mit einem Rädchen am Reifen, ähnlich einem Dynamo, angetrieben wird). Weiterhin besteht zwar keine Helmpflicht, aber man muss einen Gebiß-Schutz (ähnlich wie die Dinger, die sich Boxer ins Maul stecken) tragen. Diese gibt es aber in ansprechenden Farben (meistens Neon-Warnfarben) im Fachhandel.
Somit sei Dir viel Spaß auf den Bürgersteigen Deiner Heimatstadt gegönnt.
 
Von daher wäre es doch am besten, das Handy einfach mit Silvertape oder neonpinkfarbigen Bändchen vorne am Lenker zu befestigen, und darüber die Musik zu hören. Dann wäre der StVO genüge getan, und wir hätten in den Wäldern endlich nicht mehr nur die stupiden Balzgeräusche niederer Tiere zu ertragen.
Man trifft so auch besser! :daumen:

Waidmannsheil! :lol:

Mischiman
 
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