Naturschutzrecht in Hessen

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Heute morgen habe ich mehrmals versucht zu verstehen, welches Ziel die Aktion mit den Verbotschildern, die heute im Newsletter Januar angekündigt wurde haben soll.

Habe ich richtig verstanden, das Land Hessen sagt, Radfahren sei Betreten?
Um was für Verbotsschilder geht es? Das allgemeine Fahrverbot (roter Kreis auf weißem Grund)?

Und folgender Abschnitt bedarf evt. auch der Erklärung:
Tilmann Kluge schrieb:
Ich gehe davon aus, dass wir, würden wir die Beschilderung mit dem "grundgesetzlichen Hinweis" des Landes Hessen (und den haben wir schriftlich!) angreifen, im Falle eines Rechtsstreites diesen verlieren. Denn die Sache mit dem Grundgesetz ist Unfug. Hauptverlierer aber wäre das Land, denn auf dessen schriftliche Ausführungen hatten wir uns ja absichtlich verlassen.

Vermutlich kann den nur jemand verstehen, der so tief in der Materie darin ist wie Ihr...
 
Ja, es geht um die von Dir genannten Verbotsschilder mit dem roten Kreis.

Wenn ich den Newsletter richtig verstanden, wurde bei der Neuregelung des Naturschutzgesetzes das Radfahren in Feld und Flur nicht berücksichtigt, d.h. es wird gar nicht erst erwähnt.

Nun verstehe ich nicht, was an der ganzen Sache „schlecht“ für uns ist. Denn ich glaube nicht, daß die Verbotsschilder auf Wirtschaftswegen unser großes Problem darstellen. So ärgerlich die Dinger auch sind.

Was ich für das Entscheidende halte: Das Fachministerium hat schriftlich bestätigt, daß das Radfahren zum Betreten gehört. Das ergebe sich warum auch immer aus dem Grundgesetz.

Damit dürfte es doch keine Grundlage für die Trailsperrungen im Taunus oder anderswo in Hessen mehr geben. Und Diskussionen, welcher ein Weg ein Weg und naturfest oder sonstwas ist, sind vollkommen überflüssig. Wo gewandert werden darf, darf auch geradelt werden…

Oder sehe ich hier etwas vollkommen falsch?
 
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