Hallo,
habe eine Frage an die juristisch gebildeten Forumsmitglieder.
In unserem Verein ( nördliches Rheinland-Pfalz ) haben wir es nach langen Mühen geschafft, von der Stadt ein Gelände für einen kleinen Bikepark zu bekommen. Das Gelände wurde mittels Muskel, Bagger- und sonstigen Kräften umgebaut, einige Sprunghügel angelegt, Holzrampen gebaut und was man sonst so braucht, um zu springen und zu hüpfen. Unsere Vereinsjugend ist auch ganz begeistert und nutzt den Park gut.
Und dann:
Es ist heute der Treffpunkt für die Jungs mit "Sattel unten". Bei gutem Wetter tummeln sich da immer 20-30 Leute. Das sind aber alles Nicht-Vereinsmitglieder.
Prinzipiell ist das ertsmal sehr gut, aber was passiert, wenn sich einer mal bös ablegt. Wie sieht es mit der Haftung aus ?
Das Gelände ist frei zugänglich. Das Schild: Betreten nur für Vereinsmitglieder hat auch nur 3 Wochen überlebt.
Wer kennt sich mit der Problematik aus und welche Maßnahmen sollten wir ergreifen, um rechtlich nicht angreifbar zu sein? Gibt es dasselbe auch wonanders?
Gruß
Weizenbiker ( der zum Springen viel zu alt ist )
habe eine Frage an die juristisch gebildeten Forumsmitglieder.
In unserem Verein ( nördliches Rheinland-Pfalz ) haben wir es nach langen Mühen geschafft, von der Stadt ein Gelände für einen kleinen Bikepark zu bekommen. Das Gelände wurde mittels Muskel, Bagger- und sonstigen Kräften umgebaut, einige Sprunghügel angelegt, Holzrampen gebaut und was man sonst so braucht, um zu springen und zu hüpfen. Unsere Vereinsjugend ist auch ganz begeistert und nutzt den Park gut.
Und dann:
Es ist heute der Treffpunkt für die Jungs mit "Sattel unten". Bei gutem Wetter tummeln sich da immer 20-30 Leute. Das sind aber alles Nicht-Vereinsmitglieder.
Prinzipiell ist das ertsmal sehr gut, aber was passiert, wenn sich einer mal bös ablegt. Wie sieht es mit der Haftung aus ?
Das Gelände ist frei zugänglich. Das Schild: Betreten nur für Vereinsmitglieder hat auch nur 3 Wochen überlebt.
Wer kennt sich mit der Problematik aus und welche Maßnahmen sollten wir ergreifen, um rechtlich nicht angreifbar zu sein? Gibt es dasselbe auch wonanders?
Gruß
Weizenbiker ( der zum Springen viel zu alt ist )