Radarfallen und der rote Blitz »

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Es war glaube ich letzen Sommer, da bin ich mit einem Freund morgens zur Schule gefahren. Wir wollten einen neuen, wie wir dachten, schnelleren Weg ausprobieren, und sind zur Abwechslung mal nicht um sondern über den lokalen Berg gefahren. Hochzuss ists ne Qual runterzuss ein geiles Gefühl.

Wir hatten gut 60 Sachen drauf und fuhren nebeneinander, als plötzlich was rechts aus dem Kasten aufblitzte - rot und schwach, aber wir wussten, was das war - uups, wieder ein Schnappschuss mehr.


Was könnte das eigentlich kosten, wenn man da von der Polizei angehalten oder identifiziert wird? Kostet das so viel wie wenn man mit dem Auto zu schnell fährt?

Würde die Entschuldigung »Ich hab doch gar keinen Tacho dran, da ists schwer nicht mehr als 50 zu fahren« überhaupt etwas bringen?

Wer hat damit erfahrung, oder von solchen Dingen eine Ahnung? :)

Vielen Dank,
Joey
 
Also, da fällt mir 'ne lustige Geschichte zu ein: Als wir auf dem Gymnasium mal auf Klassenfahrt waren, sind wir Abends von irgend so einer Keipe wieder zur Herberge getorkelt. Da kamen wir auf der Straße (Tempo 30) an einem Starrenkasten vorbei. Besoffen wie wir waren, haben wir versucht das Ding zum blitzen zu kriegen................... RICHTIG - indem wir dran vorbei gerannt sind. Sah' echt voll lustig aus!!!
:hüpf: :hüpf: :hüpf:
Findet ihr nicht lustig :confused: :D??? Na, ja - ich schon....

@Joey
Zu deiner Frage: Generell gelten für Radfahrer im Straßenverkehr die gleichen Beschränkungen und Pflichten wie für jeden anderen Verkehrsteilnehmer auch. Das heißt, dass du dich folglich auch an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten hast.
Allerdings glaube ich, dass bei einem "überhöhten" Tempo von ca. 10 km/h kaum ein Polizist etwas sagen würde. Die Ausrede mit dem Tacho würd' wahrscheinlich ziehen. Höchstens wird dich der Polizist mit einem Grinsen im Gesicht verwarnen und sich dann Fragen, wie zum Teufel du so schnell da runter gekommen bist (wir wissen alles, wie das geht :D)!!!
 
Ich würd sogar zur Polizei gehen und mir das Foto besorgen! Das ist doch mal was - son Foto hat doch nicht jeder - mit eingeblendeter Geschwindigkeit und so...:D
 
:D Joey wenn ich dein Profil richtig lese bist du 15 Jahre alt - also ich denke nicht, daß man dir da ne Strafe aufbrummt :D
Joerkys idee mit dem Foto abholen find ich auch net schlecht - macht sich bestimmt gut :lol:
Jetzt müsstest eigentlich nur noch mal runterfahren und vor dem Ding nen gescheiten Bunny Hop mit megabreitem Grinsen machen :lol:
Wenn du das Ding wirklich abholst: He.... wir wollen Beweise!!! Also einscannen und hier reinposten :daumen:
:bier:
Bye
www.blueicedragon.de
 
@BlueIceDragon: Zu dem Zeitpunkt war ich noch 14, also hätten meine Eltern wahrscheinlich das ganze bezahlen müssen.

@Allgemein:

Das mitdem Bild abholen wäre echt das beste, aber ich schätze, ich würde dann erstmal 30€ hinblättern müssen, um das Bild zu bekommen. Aber das nächste mal versuche ich das mal zu machen :)))

Zur Zeit versuche ich hier im Dorf diese blöden "Sie fahren XX kmh" Schilder zu toppen - bis 60 hab ichs schon gepackt - muss mal meinen Nachbar nach nem Rennrad fragen :) *lol*
 
Original geschrieben von Joey

Zur Zeit versuche ich hier im Dorf diese blöden "Sie fahren XX kmh" Schilder zu toppen - bis 60 hab ichs schon gepackt - muss mal meinen Nachbar nach nem Rennrad fragen :) *lol*


bei uns sind auch so dinger im dorf!! aber die stehn leider auf kopfsteinpflaster des is bled zum fohrn!!
 
Kannst die Bilder ruhig abholen.

Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nur für

"Motorgetriebene(Kraft)Fahrzeuge" ;) ;) ;)
 
Die Geschwindigkeitsbeschränkung eines Ortseingangsschildes gilt nur für Motorgetriebene Fahrzeuge, die eines normalen Temposchildes (30/50...) gilt für alle Fahrzeuge...

Gruß

Oliver
(Nucleon #1)
 
Stellt euch vor einer mit so einem richtigen Atom grinsen knallt mit 130 kmH
wie dieser typ aus new world disorder durch eine radar falle das bild würde ich ihn meinen zimmer aufhängen oh witz.
 
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