Beim kauf einer federgabel habe ich direkt in der Werkstatt den Schaft kürzen und die Kralle einschlagen lassen.ich sagte auf nicht um 19 cm und zeigte ihn auch mein Rad . . .live,wo auch nebst vorbau noch 3 cm spacer verbaut waren.
zu hause habe ich dann bemerkt (vorher habe ich die Gabel gekürzt ja nur in ihrem Karton von einer seite gesehen),dass er den Schaft im tapered Bereich also wenige cm von der Krone entfernt angesägt hatte.offensichtlich wollte die leuchte als erst 19 cm absägen.er ist nicht komplett durchgesägt,aber auch nicht nur die eloxalschicht angekratzt.ca 1mm tief,5mm lang.
senkt das den wiederverkaufswert,weil es die stabilität beeinflusst und viel wichtiger:ist das ein reklamationsgrund,sodass ich eine neue Gabel bzw.wenigstens ne neue standrohreinheit fordern kann?
Außerdem hat er den Schaft im stehen entgratet und spähne haben sich auch in den spalt an der dichtung verabschiedet.diese konnte ich nicht mehr entfernen.was meint ihr zu dem sachverhalt bzw.kann jemand faktisch sagen,was ich da rechtmäßig machen kann? absagen
zu hause habe ich dann bemerkt (vorher habe ich die Gabel gekürzt ja nur in ihrem Karton von einer seite gesehen),dass er den Schaft im tapered Bereich also wenige cm von der Krone entfernt angesägt hatte.offensichtlich wollte die leuchte als erst 19 cm absägen.er ist nicht komplett durchgesägt,aber auch nicht nur die eloxalschicht angekratzt.ca 1mm tief,5mm lang.
senkt das den wiederverkaufswert,weil es die stabilität beeinflusst und viel wichtiger:ist das ein reklamationsgrund,sodass ich eine neue Gabel bzw.wenigstens ne neue standrohreinheit fordern kann?
Außerdem hat er den Schaft im stehen entgratet und spähne haben sich auch in den spalt an der dichtung verabschiedet.diese konnte ich nicht mehr entfernen.was meint ihr zu dem sachverhalt bzw.kann jemand faktisch sagen,was ich da rechtmäßig machen kann? absagen