Trailfpflege - Was darf ich, was darf ich nicht?

Es ging doch nur um die Frage, OB es eine Regelung gibt. Hätte ja sein können. Man kann nicht alles wissen.
Aber offensichtlich gibt es die nicht.
 
Wenn es dir rein um die rechtliche Seite geht, dann wurde es ja bereits beantwortet..
zusammengefasst:
Es gibt eben nix auf der Welt, was keinen Eigentümer hätte, bzw. wo sich niemand als Eigentümer sieht.. entsprechend ist es abhängig vom Willen des Eigentümers. Kannst du den Eigentümer nicht ermitteln, dann entsteht dadurch nicht automatisch ein Recht für dich. Es sei denn, dies wird in irgendeinem Gesetzestext extra so ausgewiesen.

Da "öffentliche Grünflächen" aber in aller Regel durch die Kommune verwaltet werden, gelten auch in jeder Kommune die eigenen Regeln. Darüber hinaus gibt es auch landes- und bundesweite Regelungen.

Es wird sicherlich irgendwo lokal recht freizügige Regelungen geben, bei denen man sich nicht zwingend eine Genehmigung einholen muss. Dies ist aber leider nicht allgemeingültig. Du wirst dich für eine rechtliche Absicherung tatsächlich bemühen müssen den Eigentümer zu ermitteln und dann dessen Regelungen herauszufinden.

Einige Anhaltspunkte findet man hier: http://www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage

man kann wohl davon ausgehen, dass die Pflege auf Trails, auf denen man eh nicht fahren darf, irrelevant ist?

EDIT:
ach.. und hier noch ein Link: http://www.dimb.de/aktuelles/news-a-presse/845-trailpflege-wochenende-vom-23-2442016
 
Zuletzt bearbeitet:
Da "öffentliche Grünflächen" aber in aller Regel durch die Kommune verwaltet werden, gelten auch in jeder Kommune die eigenen Regeln. Darüber hinaus gibt es auch landes- und bundesweite Regelungen.

Dann nenn doch mal bitte Regelungen zur Wegpflege. Genau darum ging es doch. Das eine Stadt/Kommune/Land diese Regelungen abändern kann, ist klar. Ich kann aber an Hand der bisherigen Beiträge nicht erkennen, dass es eine Regelung gibt.

man kann wohl davon ausgehen, dass die Pflege auf Trails, auf denen man eh nicht fahren darf, irrelevant ist?

Wieso?

- Außer in BW wegen 2m Regel und Naturschutzgebieten gibt es kaum Wege, die man nicht fahren darf.
- Dass man Wege nicht fahren darf, heißt noch nicht, dass man sie nicht pflegen darf.
 
Damit war Irrelevanz in dieser Diskussion/für dich gemeint..
Ich bin einfach mal davon ausgegangen, dass wir uns nicht weiter über Recht und Unrecht unterhalten müssen, auf wegen die eh nicht befahren werden dürfen..

Ich kann mich da auch verlesen haben.. oder mir fehlt schlicht das richtige Verständnis von Gesetzestexten.. aber soweit mir bekannt ist, sind selbst-angelegte Wanderwege/Trails/etc.. nicht legal. Unabhängig von der tatsächlichen Breite.
Nur weil solche Wege dann regelmäßig genutzt werden, werden daraus noch lange keine legalen Wege.
 
Damit war Irrelevanz in dieser Diskussion/für dich gemeint..
Ich bin einfach mal davon ausgegangen, dass wir uns nicht weiter über Recht und Unrecht unterhalten müssen, auf wegen die eh nicht befahren werden dürfen..

Ich kann mich da auch verlesen haben.. oder mir fehlt schlicht das richtige Verständnis von Gesetzestexten.. aber soweit mir bekannt ist, sind selbst-angelegte Wanderwege/Trails/etc.. nicht legal. Unabhängig von der tatsächlichen Breite.
Nur weil solche Wege dann regelmäßig genutzt werden, werden daraus noch lange keine legalen Wege.

Kein Themenwechsel bitte - es geht um die Pflege und nicht welcher Weg legal/illegal ist.
 
Doch.. darum geht es leider... denn du redest von Trails.. und die Gesetze reden von Wegen... und entsprechend gibt es Regelungen für das, was als Weg auch definiert ist.. und das alles, was nicht Weg ist, auch nicht befahren werden darf.. jedoch gibt es halt überall unterschiedliche Regelungen, was noch als Weg gilt und was nicht.

Da du dich abseits von Wegen nicht mal aufhalten darfst, spielt die Pflege eben auch keine Rolle..

Und je nach Weg gibt es nun mal Unterschiede für z.B. Autos, Wanderer und Radfahrer.

Als Radfahrer kann/darf/muss mir auch die Begrünung am Rand einer Autobahn vollkommen egal sein..
Und so ist es auch für andere Wege, die ich nicht befahren darf.
Die Frage stellt sich daher dort einfach nicht.

Es ist schlichtweg unlogisch nach Recht oder Unrecht zu fragen, wenn die darauf folgende Handlung per se Unrecht ist.

Sorry.. aber mal ehrlich.. was bringt es denn in einem Bikeforum darüber zu philosophieren, ob du den Ast abschnibbelt darfst.. aber dann doch nicht dort fahren darfst?

das nur zum "Themenwechsel"..
ich hatte aber oben extra ein Fragezeichen an die Relevanz gestellt =)

Aber ich will gar nicht irgendwas aus den Fingern saugen.. es bleibt bei der Aussage, dass dir da rechtlich sicher nur eine Behörde vor Ort Auskunft geben kann.
 
Doch.. darum geht es leider... denn du redest von Trails.. und die Gesetze reden von Wegen... und entsprechend gibt es Regelungen für das, was als Weg auch definiert ist.. und das alles, was nicht Weg ist, auch nicht befahren werden darf.. jedoch gibt es halt überall unterschiedliche Regelungen, was noch als Weg gilt und was nicht.

Da du dich abseits von Wegen nicht mal aufhalten darfst, spielt die Pflege eben auch keine Rolle.

Sorry - wenn du hier Erbsenzähler betreiben willst tu das in einem eigenen Thread. Wir reden hier nun mal im Allgemeinen von Trails.
Und Trails sind im Allgemeinen >98% auch Wege.
Wir fahren zu 98% Wege die nicht von uns erstellt wurden.
 
neeee... ich will keine Erbsen zählen.. sondern aufzeigen, dass die Gesetze dies tun =)

Aha - dann nenn doch mal eine Gesetzestext oder Gemeindeordnung die zwischen Trails und Wegen unterscheidet. Stellt hier mal nicht immer nur Behauptungen auf. Belege!!!!
Trails ist ein Begriff aus dem Englischen und von u.a. von Moutainbikern annektiert. Völlig unsinnig über diese Begrifflichkeit zu diskutieren.
Für den Gesetzgeber gibt es nur Wege, er unterscheidet da nicht, weil es für ihn diesen Begriff nicht gibt.

Immer noch - nenn Beispiele einer Regelung in einer Gemeindeordnung Gesetz zum Thema Wegpflege und behaupte nicht einfach, dass da was geregelt ist. Der freundliche Hinweis, sich an seine Gemeinde zu wenden ist sinnlos bzw. wenig praktikabel.
Eine Behörde reagiert nur adäquat, wenn sie was von dir will. Wenn man etwas von einer Behörde will wird erst mal Zuständigkeiten-Karussel gespielt.

Und genau deswegen meine Frage. Es hätte ja sein können, dass jemand schon Erfahrung ggf. auch Negative gemacht hat und ihm deswegen entsprechende Regelungen bekannt sind.
 
Wir scheinen aneinander Vorbei-zureden.. ich sehe das doch genauso wie du.. auch ich bin mit den langsamen und wirren Mühlen von Behörden unzufrieden (bei mir allerdings in vollkommen anderen Bereichen).

ich halte mich hier besser raus..
 
Zurück