Trailpflege im Landschaftsschutzgebiet in Niedersachsen?

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38319 Remlingen
Hey liebe Radfahrgemeinde,

ich hatte am Samstag ein recht lustiges Erlebnis:
Ich war zusammen mit nem Kumpel einen Teil unseres Hometrails herrichten (frei schneiden etc.) und plötzlich kam eine ältere Dame samt (nicht angeleinten) Hund und paulte uns Naturschänder an das wir im Landschaftsschutzgebiet nichts verloren hätten.
Nachdem ich sie darauf hingewiesen habe das wir uns hier in unserem Eigenwald befinden und sie mich ja bei meinem Vater anzeigen könnte hat sie dann doch Ruhe gegeben...

Jetzt bin ich jedoch neugierig geworden:
Was darf man denn alles in einem Landschaftsschutzgebiet?

und ja die Stelle ist tatsächlich eins, wenn man dem Schild am Waldanfang glauben schenken darf.

Wenn man Rechtsfragen bezüglich Waldrecht googelt kommen leider nur dumme Jagdhetzen ala 'die meisten Lodengrünen geben schnell mal Warnschüsse ab um ihre Autorität zu untermauern' also bitte derartige Beiträge verkneifen, die braucht eh kein Mensch und nutzlos sind sie noch dazu :) (töhö.. Pleonasmus.. und ich dachte ich bin schlecht in deutsch xD)


mfg, Ritchi
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hätte jetzt tatsächlich gesagt, wenn es Naturschutzgebiet o.ä. ist, hilft auch "Eigenwald" nichts, da trotzdem noch höhere Auflagen seitens des Gesetzgebers bestehen, oder?

Reine Wegpflege (bestehende Wege oder Bauten) sollte aber so oder so erlaubt sein, ihr habt ja nichts Neues geschaffen...
 
Was darf man denn alles in einem Landschaftsschutzgebiet?

und ja die Stelle ist tatsächlich eins, wenn man dem Schild am Waldanfang glauben schenken darf.

Warum das Landschaftsschutzgebiet exisistiert und was damit konkret geschützt werden soll, muss Du für jedes Landschaftsschutzgebiet individuell herausfinden. Ebenso muss Du dann individuell prüfen, ob und was dort erlaubt/verboten ist bzw. was mit dem Schutzzweck vereinbar/unvereinbar wäre. Zum Einstieg:

http://de.wikipedia.org/wiki/Landschaftsschutzgebiet

Danach musst Du die betreffende LSG-Verordnung finden. Viele LSG-Verordnungen sind mittlerweile auch online zugänglich, manche (insbesondere ältere) muss man bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung anfordern. Das unterscheidet sich leider von Bundesland zu Bundesland und ist häufig mit ein wenig Detektivarbeit verbunden.
 
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