Unfall / Rechtslage

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Hallo alle zusammen.

Vielleicht sind hier einige im Forum die mir bei einer Rechtsfrage helfen können.
Folgendes: Letzten Sonntag hatte ich einen Zusammenstoß mit einem Porsche. Ich fuhr auf dem Radweg, gemäß meiner Erinnerung hatte ich Grün, ein Rechtsabbieger bogab , hielt an um mich auf der Radüberführung durchzulassen, na ja ich trat an, dann hat es nur gekracht. Neben dem stehenden Fahrzeug fuhr die Porsche Fahrerin vorbei und ich in die Seite des Fahrzeuges.
Mein schönes Rennrad (Coppi, gelb) Totalschaden, ich Platzwunde und Schlüsselbeinbruch.

Jetzt die Frage: Die Fahrerin behauptet, dass Sie einen grünen Linksabbiegerpfeil gehabt hat (Ampel). Es gibt wahrscheinlich keine Zeugen, die das bezeugen können, aber auch keine die bezeugen können, daß ich grün hatte. Das rechtsabbiegende Fahrzeug ist nicht an der Unfallstelle geblieben und ich war nicht in der Lage mir auch nur das Nummernschild zu merken. Die Unfallgegnerin auch nicht.

Wie ist jetzt die Rechtslage falls die Richter beim Prozeß zu der Meinung kommen, daß Sie grün hatte?

Ich denke einfach so an dem wartenden Auto vorbeifahren ist auch nich koscher.

Wie ist die neue Rechtslage dazu (seit 01.08) geändertes Unfallrecht bezüglich Schmerzengeld etc.

Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen.

Bis dann Schüni
 
Also das was ich schreibe, ist in keiner Weise juristisch fundiert, weil ich Computerfuzzi bin und kein Rechtsverdreher.

Seit dem 1.8. hat der Autofahrer in jedem Fall eine Mitschuld - meiner Meinung zwar nicht unbedingt gerecht, weil so jeder Radfahrer oder Fussgänger machen kann, was er will und sich im Prinzip nicht mehr an die StVo halten muss - aber bitte.

Ich verstehe Deine Schilderung nicht ganz. Ist Sie rechts abbiegenderweise mit Dir kollidiert ? Du schreibst, daß ein Rechtsabbieger Dich gesehen hat und gewartet hat, so wie er es tun muss. Sie sagt was von Linksabbiegerpfeil ?

Schilder das mal genauer. Wenn Sie rechts abgebogen ist und Dich umgenietet hat, dürfte der Fall relativ klar sein.

Ansonsten steht Aussage gegen Aussage und da musst Du Glück mit dem Richter haben - tendenziell würde ich aber erwarten, daß Du als "schwächerer" Verkehrsteilnehmer und zudem auf dem Radweg fahrend glaubwürdiger daherkommst.
 
Hi!

Wenn der Rechtsabbieger auch grün hatte (und das hatte er wohl, sonst hätte er nicht auf dich gewartet), dann kann die Tussi gar kein Linksabbieger-Grün gehabt haben, denn das geht nur dann, wenn der Gegenverkehr rot hat!!!

Damit hätte sie nicht nur dir die Vorfahrt genommen, sondern auch dreisterweise dem Rechtsabbieger. Vielleicht war sie aber auch nur der Meinung, der Rechtsabbieger findet sie und ihren Porsche so toll und will sie nur vorlassen...

Es gibt bei uns eine Kreuzung, da hat die Fußgänger-Ampel trotz Linksabbieger-Grün auch immer grün, d.h. ich muß als Linksabbieger immer auch Fußgänger und Radfahrer achten!

Also hat sie trotz Links-Grün nicht zwangsläufig Vorfahrt (und es gilt auch immer noch "Augen auf im Straßenverkehr!"). Ich denke, du hast in einem Prozeß nicht die schlechtesten Chancen.

Gruß, Holli

:)
 
Danke erstmal für die Antworten.

Hallo Strunzow,

genauer geschildert, laut Aussage der Porsche Fahrerin ist Sie links abgebogen, hat den PkW auch gesehen der auf mich gewartet hat. Hat den aber nicht als Rechtsabbiegend erkannt bzw. eingeordnet und ist um den herumgefahren, langsam, wie sie sagt.

Hallo Holly,

mit der Ampel ist das so eine Sache, es ist richtig, wenn der Rechtsabbieger grün hatte, kann die Porsche Fahrerin kein Links Grün gehabt haben. Aber wie das ist in Berlin, viele Autofahrer rutschen noch bei Rot durch. Dann hat die Radfahrerampel 3 sec vor den Autos rot. Kurz nach dem Unfall hatte ich auch gedacht, das ist eigentlich klar. Dazu kommt, das der Rechtsabbieger nicht an der Unfallstelle geblieben ist.

Ich denke, wenn ich einen Fahrrad freundlichen Richter erwische ist alles O.K.

Habe aber schon mal vor Gericht gestanden (als Zeuge), da habe ich gedacht ich wäre auf der Hauptversammlung des ADAC. Ein PKW Fahrer hätte mich fast zweimal vom Rad geholt, einmal eher schon vorsätzlich , dann mir Schläge angedroht, mich als grüner Spinner beschimpft etc. Na ja Anzeige erstattet, Gerichtstermin... Als ersters fragte mich der Richter warum ich ihn denn damit belästige, das war nur eine kleine Streiterei im Straßenverkehr, das war es dann. Da noch was zu sagen hat gar keinen Sinn. Das Urteil (Freispruch) für den PKW Fahrer stand vorher schon fest.

Also bis dann
 
ist es ja noch einfacher. Als Linksabbiegerin hat Sie auf jeden Fall auf Dich zu warten und darf sich nicht auf Ihren grünen Pfeil verlassen. Könnte ja auch sein, daß da noch ein Fussgänger auf der Strasse unterwegs ist, weil er bei grün losgelaufen ist und es nicht vor Ablauf der Grünphase geschafft hat, drüberzugehen.

Den darf Sie auch nicht umnieten.

Und wenn Sie langsam gefahren wäre, hätte Sie Dich sehen und anhalten müssen.

Alles höchst unglaubwürdig, was die gute Dame da zu Protokoll gegeben hat. Und der Rechtsabbieger hat in jedem Fall noch vor Ihr Vorfahrt gehabt.

Klag Sie in Grund und Boden.

Das kannst Du eigentlich nicht verlieren.

Ich hab einen guten (extrem guten) Rechtsanwalt in Berlin zum Thema Verkehrsrecht - wenn Du willst geb ich Dir die Telefonnummer.
 
#Schüni

Leg doch mal eine Lageplanskizze in den Thread.

Lief der Radweg unmittelbar am Straßenrand oder verdeckt?

Ich halte es auf jeden Fall für merkwürdig, daß auf einer mir Richtungsampeln versehenen Kreuzung in einer Richtung ein Linksabbiegerpfeil (Phase grün) sein könnte und auf der Gegenrichtung gleichzeitig ein Rechtsabbiegen möglich sein sollte. Denn bei Grünphasen von Richtungsampeln kann man idR schon davon ausgehen, daß die Gegenrichtung frei ist, also "rot" hat.

Da die Ampeln mit Richtungspfeilen so geschaltet sein müssen, daß ein betroffener Fußgängerüberweg in der Regel geräumt ist (sonst gilt selbstverständlich wie ohnehin immer §1 StVO), halte ich für selbstverstöndlich, weil nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Verwaltungsvorschriften (hier zu 39 StVO) Verkehrszeichen (dazu gehören auch Ampeln) keine widersprüchlichen Informationen vermitteln dürfen.
 
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