Hallo alle zusammen.
Vielleicht sind hier einige im Forum die mir bei einer Rechtsfrage helfen können.
Folgendes: Letzten Sonntag hatte ich einen Zusammenstoß mit einem Porsche. Ich fuhr auf dem Radweg, gemäß meiner Erinnerung hatte ich Grün, ein Rechtsabbieger bogab , hielt an um mich auf der Radüberführung durchzulassen, na ja ich trat an, dann hat es nur gekracht. Neben dem stehenden Fahrzeug fuhr die Porsche Fahrerin vorbei und ich in die Seite des Fahrzeuges.
Mein schönes Rennrad (Coppi, gelb) Totalschaden, ich Platzwunde und Schlüsselbeinbruch.
Jetzt die Frage: Die Fahrerin behauptet, dass Sie einen grünen Linksabbiegerpfeil gehabt hat (Ampel). Es gibt wahrscheinlich keine Zeugen, die das bezeugen können, aber auch keine die bezeugen können, daß ich grün hatte. Das rechtsabbiegende Fahrzeug ist nicht an der Unfallstelle geblieben und ich war nicht in der Lage mir auch nur das Nummernschild zu merken. Die Unfallgegnerin auch nicht.
Wie ist jetzt die Rechtslage falls die Richter beim Prozeß zu der Meinung kommen, daß Sie grün hatte?
Ich denke einfach so an dem wartenden Auto vorbeifahren ist auch nich koscher.
Wie ist die neue Rechtslage dazu (seit 01.08) geändertes Unfallrecht bezüglich Schmerzengeld etc.
Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen.
Bis dann Schüni
Vielleicht sind hier einige im Forum die mir bei einer Rechtsfrage helfen können.
Folgendes: Letzten Sonntag hatte ich einen Zusammenstoß mit einem Porsche. Ich fuhr auf dem Radweg, gemäß meiner Erinnerung hatte ich Grün, ein Rechtsabbieger bogab , hielt an um mich auf der Radüberführung durchzulassen, na ja ich trat an, dann hat es nur gekracht. Neben dem stehenden Fahrzeug fuhr die Porsche Fahrerin vorbei und ich in die Seite des Fahrzeuges.
Mein schönes Rennrad (Coppi, gelb) Totalschaden, ich Platzwunde und Schlüsselbeinbruch.
Jetzt die Frage: Die Fahrerin behauptet, dass Sie einen grünen Linksabbiegerpfeil gehabt hat (Ampel). Es gibt wahrscheinlich keine Zeugen, die das bezeugen können, aber auch keine die bezeugen können, daß ich grün hatte. Das rechtsabbiegende Fahrzeug ist nicht an der Unfallstelle geblieben und ich war nicht in der Lage mir auch nur das Nummernschild zu merken. Die Unfallgegnerin auch nicht.
Wie ist jetzt die Rechtslage falls die Richter beim Prozeß zu der Meinung kommen, daß Sie grün hatte?
Ich denke einfach so an dem wartenden Auto vorbeifahren ist auch nich koscher.
Wie ist die neue Rechtslage dazu (seit 01.08) geändertes Unfallrecht bezüglich Schmerzengeld etc.
Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen.
Bis dann Schüni