Unfall: Warum muss der Unfallverursacher zwingend angezeigt werden?

wookie

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Albtal / Nord Schwarzwald
ich hatte heute früh einen dummen unfall.
gekracht hat es in ettlingen (albtal)

ich (blau - nein nur die farbe) bin auf dem radweg (grün) ins geschäft gefahren. da kam ein transporter (rot) einer fahrzeugfirma auf den radweg gefahren und hielt vor der straße an. er stand so plötzlich auf dem radweg.



ich hatte ca 8 - 12 meter vor ihm das malör bemerkt und dachte erst, ich könnte hinter ihm vorbeifahren. doch dann ging alles ganz schnell und ich bin ihm auf der beifahrerseite hinten reingerauscht. der aufschlag war kaum der rede wert, ich hatte schon gut abgebremst.

der lieferwagen erkannte die situation aber nicht und fuhr los. mein fahrrad verkeilte sich unter seinem hinteren reifen und er fuhr einfach drüber. ich wurde dadurch zu boden gedrückt. - habe mir aber keine verletzungen zugezogen.

der fahrer guggte ganz entsetzt und meinte das ich ihn ja gesehen hätte und er aus diesem grund ja auf den fahrradweg fahren könne. - :rolleyes:

nach dem unfall tauschten wir nummern und ich merkte mir sein kennzeichen. eigentlich war nur der schaden an meinem rad entstanden. ich hatte von ihm auch seinen nummer, unter welcher der wagen in seiner firma angemeldet war.

ich bin den restlichen weg ins geschäft gelaufen.

mein geschäft meinte dann: "das ist ein unfall auf dem weg zur arbeit, das muss von einem unfallarzt versorgt werden, kein hausarzt bitte" zudem müsse der unfall polizeilich aufgenommen werden, sonst könne die versicherung keine rückschlüsse auf das geschehene ziehen.

bin dan natürlich zur polizei und hatte alles mit dem beamten durchgekaut und das ganze unterschrieben. beim arzt stellte man ein schleudertrauma fest.

so jetzt kommt nach dem ganzen gelaber meine erste frage:

der polizist meinte das er den unfallverursacher umbedingt anzeigen muss, weil er mich fahrlässig verletzt hatte. wenn ich nicht wollte das er eine anzeige bekommt, dann hätte ich es ohne polizei regeln müssen.

einerseits musste ich zur polizei, das die versicherung meinem geschäft den betriebsausfall bezahlt, anderseits finde ich es total doof den unfallverursacher anzuzeigen, da er erst geschätzte 18 war, seine lehre neu begonnen hat, evtl noch in der probezeit stekt und dann vom cheff fette probleme bekommt.

Also, muss der Unfallverursacher umbedingt angezeigt werden, nur weil die polente den unfallbericht aufgenommen hat?

Meine zweite frage:

ich bin ein DIMBo und habe da ja eine zusatzversicherung.
als unfallopfer übernimmt die gegnerische versicherung ja die kosten, also muss ich meiner zusatzversicherung nicht bescheid sagen?
 
Im Strafverfahren gibt es das sog. Akkusationsprinzip. Danach müssen bestimmte Delikte von Amts wegen angezeigt werden. Allerdings wird diese Maxime an manchen Stellen im StGB durchbrochen. Unter anderem auch bei der fahrlässigen Körperverletzung gemäß § 229 StGB. Diese wird gemäß § 230 StGB nur auf Antrag des Verletzten verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde ein besonderes öffentliches Interesse annimmt. Das könnte hier der Fall sein, weil ein KFZ mit im Spiel war.

Wenn Du denn Verursacher nicht anzeigen willst, würde ich das der Polizei auch so sagen und darauf bestehen. Wenn die Polizei meint ihn von Amts wegen anzeigen zu müssen, kannst Du aber auch nichts machen. Ob die Polizei statt dessen ein Bußgeldverfahren eröffnet oder eine Verwarnung ausspricht liegt dann auch nicht mehr in Deiner Hand.
 
Hallo,

grundsätzlich kann jeder Unfall zwischen den Unfallbeteiligten geregelt werden. Dazu ist neben der Feststellung von Schäden und Verletzungen der Austausch der Personalien der Beteiligten nötig, sowie bei Kraftfahrzeugen die Haftpflichtversicherung.
Wichtig: wenn anwesend unbedingt Namen und Anschriften von Zeugen notieren!
Durch den Unfall ist eine Körperverletzung begangen worden. Eine Bestrafung des "Täters" erfolgt bei einfacher KV nur auf Antrag des Verletzten. Stellt der Verletzte keinen Strafantrag entscheidet später der Staatsanwalt ob aufgrund der Unfallsituation und der entstandenen Schäden die Öffentlichkeit ein Interesse an der Bestrafung hat. I. d. R. wird das bei einfachen Körperverletzungen verneint und der verursachende Fahrer kommt mit einem Bußgeld davon. Der Verletzte muss ausdrücklich seinen Verzicht auf einen Strafantrag erklären. Darüber ist er bei der Anzeigenerstattung zu belehren.


Frage: der Radweg ist als solcher durch ein blaues Schild gekennzeichnet und für die Gegenrichtung freigegeben? Wenn nur in Fahrtrichtung rechts frei, dann gibt es eventuell Probleme.
Allein auf die Äußerungen des Kraftfahrers hin ist schon eine polizeiliche Unfallaufnahme angeraten. Spätere Unstimmigkeiten sind schon programmiert.
Für Wegeunfälle zur und von der Arbeitsstelle sind tatsächlich der Unfall- oder Durchgangsarzt zuständig.

Gute Besserung

Gruß Frank
 
Danke für eure Antworten!

... Wenn Du denn Verursacher nicht anzeigen willst, würde ich das der Polizei auch so sagen und darauf bestehen. Wenn die Polizei meint ihn von Amts wegen anzeigen zu müssen, kannst Du aber auch nichts machen...
ja, der unfallbericht wurde aufgenommen und dann hatte die polente gesagt das sie jetzt den unfallhergang kennen und sie so handeln müssen.

...
Frage: der Radweg ist als solcher durch ein blaues Schild gekennzeichnet und für die Gegenrichtung freigegeben?...
der radweg ist mit einem blauen schild gekennzeichnet, auf dem der radfahrer und der fußgänger durch eine horizontale linie getrennt sind. eine linie ist nicht auf dem weg eingezeichnet
 
Dadurch das es ein Unfall auf dem Arbeitsweg war und du bei dem D- (Durchgangs) Arzt warst, ist die BG (Berufsgenossenschaft) mit im Boot und deine Firma hat einen Wegeunfall.

Wenn du nach dem Unfall für den Rest deines Lebens nur noch hättest krücken können, hätten die BG auch zahlen müssen. Deshalb mach dich schlau, ob du von deren Seite eine Anzeige stellen musst. Meines Ermessens wird die BG nämlich versuchen, den Schaden sich wiederzuholen bei der Versicherung deines Unfallgegeners. Das sollten die bei dir im Geschäft wissen.

Gruss,
Schrauber
 
ich finde der unfallverursacher hat grob fahrlässig gehandelt.
eine anzeige hat bei ihm wahrscheinlich eine erzieherische wirkung, ansonsten wird er weiter so sorglos rumfahren.
wenn mir etwas ins auto fährt, das merkt man , er wollte wahrscheinlich nur schnell weg
ich würde ihn anzeigen, das nächste mal sitzt eventuell ein kind mit auf dem bike, was dann?
und dein festgestelltes schleudertrauma ist schon körperverletzung

letzten endes musst du es entscheiden, aber nur das er grade 18 is , is keine entschuldigung
 
wenn das ein lieferwagen mit abgetrennter fahrerkabine war o.ä. hörst du da überhaupt nichts. er schreibt ja selbst, dass der aufschlag "Nicht der rede wert war".
 
Durch die Unfallaufnahme bei der Polizei, auch als Protokollanzeige, ist der Unfall registriert und a u f g e n o m m e n ! Die Beteiligten werden angehört und der Vorgang geht an die Staatsanwaltschaft. Dort wird entschieden ob Strafe oder einfaches Bußgeld von der Bußgeldstelle wie bei einem Sachschadenunfall. Straf-/Bußgeldsache und Schadensersatz sind 2 Paar Schuhe. Für den Geschädigten ist die Haftpflichtversicherung des Kfz-Halters Ansprechpartner. Die leistet Ersatz für Personen- und Sachschäden. Gegenüber dem Geschädigen selbst, sowie dessen Krankenversicherung und anderen Leistungsträgern. Das Polizeiprotokoll wird von den Versicherer erst im Streitfall zur Hilfe genommen. Jeder muss den Versicherungen selbst den Unfallhergang schildern. Dann entscheiden die Schadenssachbearbeiter über die Entschädigungen.

Gruß Frank
 
Was der Polizist erzählt hat ist Quark. Wenn er es so gesagt hat. Vielleicht meinte er auch nur dass das Einschalten der Polizei in dem Fall aus seiner Sicht unnötig ist, da er auch so genug Arbeit hat.

Ich habe mal gelernt, dass man nich bei jedem Blechschaden die Polizei braucht, aber dass man sie in jedem Fall rufen sollte wenn es um Miet- oder Firmenwagen geht und/oder wenn jemand verletzt wurde.

Hier war es also aus gleich zwei Gründen wichtig, zur Polizei zu gehen.
 
Aus jüngster Erfahrung rate ich dringend dazu:

1. Strafanzeige erstatten
2. Den Unfall Deiner Krankenversicherung mitteilen
3. Den Unfall Deiner Haftpflicht Versicherung mitzuteilen
4. Wenn Du ne Rechtsschutz Versicherung hast, nen Anwalt zu nehmen, ansonsten selber Deine Ansprüche gegenüber der gegenerischen Haftpflichtversicherung zu stellen

Die Folgen:
zu 1.: Staatsanwaltschaft prüft den Fall und entscheidet wer welche Schuld hat. Je nach Urteil hast Du dann was in der Hand.

zu 2. und 3.: Du wirst von Deiner KK einen Fragebogen erhalten zu dem Unfall
und evtl. stellt die Gegenseite Ansprüche an Dich/Deine Haftpflicht. So hast Du noch doppelte Sachkraft im Rücken durch deren Anwälte in deren Sache.

zu 4.: Der Fall wird dauern... ;o)

Viel Glück !

Und ein Rat an alle: Immer und wirklich immer die Polizei dazu rufen !!! Vor allem wenn ihr Zeugen habt.
 
Grundsätzlich ist richtig, dass bei Verletzten die Polizei zur Aufnahme gerufen werden soll. Das erleichtert in vielen Fällen den späteren Ablauf bei der "Strafverfolgung " und bei der Schadensabwicklung.
Es ist aber auch möglich, sich untereinander zu einigen. Das gibt dann aber Probleme bei Folgeschäden. Deshalb besser mit Polizei. Der Durchgangsarzt ist wegen Arbeitsunfall auch dabei.
Will ich kein Strafverfahren einleiten, muss ich nicht die große Keule schwingen. Geht es mir nur um die Aufnahme (=Registrierung) dann verzichte ich auf die "Stellung eines Strafantrags". Bei leichten Verletzungen gibt die Staatsanwaltschaft dann das Verfahren an die Bußgeldstelle ab. Der Knollen ist dann in Höhe eines einfachen Sachschadenunfalls. Darunter geht da aber nichts. Für den 18-jährigen Fahranfänger heißt es aber Nachschulung für ca. 350 €. Das ist vielleicht auch Strafe genug.

Gruß Frank
 
rechtlich ist glaub ich alles gesagt.
daß du dem Fahrer weiter unannehmlichkeiten ersparen willst finde ich voll anständig! :daumen: kann ja jedem mal passieren....
aber du solltest auf jeden fall schaun die formalien einzuhalten. sonst bist du am ende der, der ärger bekommt.
 
im grunde ist ja schon alles gesagt.

ich frage mich allerdings: warum bist du auf dem radweg in die falsche richtung gefahren?
 
...daß du dem Fahrer weiter unannehmlichkeiten ersparen willst finde ich voll anständig! :daumen: kann ja jedem mal passieren...

Kann ja jedem mal passieren, dass man jemanden tot fährt... :rolleyes:

Stell Dir vor, du bist vor Gericht, weil du jemanden zu tode gefahren hast und wirst vom Richter angehört, während die Angehörigen des tödlich verunglückten mit im Saal sitzen und zu allerletzt lässt du den Satz ab: Kann ja jedem mal passieren...:(

Ich tu das gerade mega überdramatisieren, aber so solls halt nicht sein! Sollte nicht jedem mal passieren etc... Bei einem Blechschaden oder bei einem umgefahrenen Poller passt der Satz eher!

Im übrigen würde ich auf die gegnerische Seite "k4cken", wie die nun dran ist, denn schließlich ist die eigene Gesundheit und auch die eigenen Rechte etc. erstmal im Vordergrund. Der Unfallgegner wird ja schließlich auch alles in der Welt unternehmen, dass er so glimpflich wie möglich davonkommt. Und wenn man am Ende als geschädigter selbst der "4rsch" ist, genau da hört halt das Entgegenkommen auf... Schalte die Polizei ein, mach alles, was nötig ist und möglich, damit Du entschädigt wirst!
 
Jeder Mensch macht Fehler, leider manchmal auch am Steuer eines Autos. Die Einstellung von Wookie finde ich super. Ich hoffe, dass im Falle eines Falles auch für ihn mal jemand soviel Verständnis hat. Der Fahrer kommt sicher mit einem Bußgeld davon, nachdem nichts schlimmes passiert ist (leichte Körperverletzung) und er ja auch nicht abgehauen ist.
 
Unfall mit Sachschaden ~ 100 € einschließlich Gebühren + 3 Punkte.
Wenn der junge Autofahrer in der Probezeit war dann kommen noch Gebühren für eine Nachschulung dazu. Die liegen bei rund 300 €. Wenn er sich wie beschrieben verhalten hat, zu seinem Fehler steht und alles getan hat, die Schadensabwicklung zu ermöglichen, braucht man nicht mit dem "Knüppel" drauf schlagen. Mit den genannten Folgen sind sicher die meisten von uns genug geprügelt. Für 100 € gibt es schöne Sachen für's Bike.
Es ist alles getan für die Schadensabwicklung. Der Schadensersatz richtet sich nicht nach der ausgesprochenen Strafe oder dem Bußgeld.

Gruß Frank
 
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