wookie
I love my MTB
ich hatte heute früh einen dummen unfall.
gekracht hat es in ettlingen (albtal)
ich (blau - nein nur die farbe) bin auf dem radweg (grün) ins geschäft gefahren. da kam ein transporter (rot) einer fahrzeugfirma auf den radweg gefahren und hielt vor der straße an. er stand so plötzlich auf dem radweg.

ich hatte ca 8 - 12 meter vor ihm das malör bemerkt und dachte erst, ich könnte hinter ihm vorbeifahren. doch dann ging alles ganz schnell und ich bin ihm auf der beifahrerseite hinten reingerauscht. der aufschlag war kaum der rede wert, ich hatte schon gut abgebremst.
der lieferwagen erkannte die situation aber nicht und fuhr los. mein fahrrad verkeilte sich unter seinem hinteren reifen und er fuhr einfach drüber. ich wurde dadurch zu boden gedrückt. - habe mir aber keine verletzungen zugezogen.
der fahrer guggte ganz entsetzt und meinte das ich ihn ja gesehen hätte und er aus diesem grund ja auf den fahrradweg fahren könne. -
nach dem unfall tauschten wir nummern und ich merkte mir sein kennzeichen. eigentlich war nur der schaden an meinem rad entstanden. ich hatte von ihm auch seinen nummer, unter welcher der wagen in seiner firma angemeldet war.
ich bin den restlichen weg ins geschäft gelaufen.
mein geschäft meinte dann: "das ist ein unfall auf dem weg zur arbeit, das muss von einem unfallarzt versorgt werden, kein hausarzt bitte" zudem müsse der unfall polizeilich aufgenommen werden, sonst könne die versicherung keine rückschlüsse auf das geschehene ziehen.
bin dan natürlich zur polizei und hatte alles mit dem beamten durchgekaut und das ganze unterschrieben. beim arzt stellte man ein schleudertrauma fest.
so jetzt kommt nach dem ganzen gelaber meine erste frage:
der polizist meinte das er den unfallverursacher umbedingt anzeigen muss, weil er mich fahrlässig verletzt hatte. wenn ich nicht wollte das er eine anzeige bekommt, dann hätte ich es ohne polizei regeln müssen.
einerseits musste ich zur polizei, das die versicherung meinem geschäft den betriebsausfall bezahlt, anderseits finde ich es total doof den unfallverursacher anzuzeigen, da er erst geschätzte 18 war, seine lehre neu begonnen hat, evtl noch in der probezeit stekt und dann vom cheff fette probleme bekommt.
Also, muss der Unfallverursacher umbedingt angezeigt werden, nur weil die polente den unfallbericht aufgenommen hat?
Meine zweite frage:
ich bin ein DIMBo und habe da ja eine zusatzversicherung.
als unfallopfer übernimmt die gegnerische versicherung ja die kosten, also muss ich meiner zusatzversicherung nicht bescheid sagen?
gekracht hat es in ettlingen (albtal)
ich (blau - nein nur die farbe) bin auf dem radweg (grün) ins geschäft gefahren. da kam ein transporter (rot) einer fahrzeugfirma auf den radweg gefahren und hielt vor der straße an. er stand so plötzlich auf dem radweg.

ich hatte ca 8 - 12 meter vor ihm das malör bemerkt und dachte erst, ich könnte hinter ihm vorbeifahren. doch dann ging alles ganz schnell und ich bin ihm auf der beifahrerseite hinten reingerauscht. der aufschlag war kaum der rede wert, ich hatte schon gut abgebremst.
der lieferwagen erkannte die situation aber nicht und fuhr los. mein fahrrad verkeilte sich unter seinem hinteren reifen und er fuhr einfach drüber. ich wurde dadurch zu boden gedrückt. - habe mir aber keine verletzungen zugezogen.
der fahrer guggte ganz entsetzt und meinte das ich ihn ja gesehen hätte und er aus diesem grund ja auf den fahrradweg fahren könne. -

nach dem unfall tauschten wir nummern und ich merkte mir sein kennzeichen. eigentlich war nur der schaden an meinem rad entstanden. ich hatte von ihm auch seinen nummer, unter welcher der wagen in seiner firma angemeldet war.
ich bin den restlichen weg ins geschäft gelaufen.
mein geschäft meinte dann: "das ist ein unfall auf dem weg zur arbeit, das muss von einem unfallarzt versorgt werden, kein hausarzt bitte" zudem müsse der unfall polizeilich aufgenommen werden, sonst könne die versicherung keine rückschlüsse auf das geschehene ziehen.
bin dan natürlich zur polizei und hatte alles mit dem beamten durchgekaut und das ganze unterschrieben. beim arzt stellte man ein schleudertrauma fest.
so jetzt kommt nach dem ganzen gelaber meine erste frage:
der polizist meinte das er den unfallverursacher umbedingt anzeigen muss, weil er mich fahrlässig verletzt hatte. wenn ich nicht wollte das er eine anzeige bekommt, dann hätte ich es ohne polizei regeln müssen.
einerseits musste ich zur polizei, das die versicherung meinem geschäft den betriebsausfall bezahlt, anderseits finde ich es total doof den unfallverursacher anzuzeigen, da er erst geschätzte 18 war, seine lehre neu begonnen hat, evtl noch in der probezeit stekt und dann vom cheff fette probleme bekommt.
Also, muss der Unfallverursacher umbedingt angezeigt werden, nur weil die polente den unfallbericht aufgenommen hat?
Meine zweite frage:
ich bin ein DIMBo und habe da ja eine zusatzversicherung.
als unfallopfer übernimmt die gegnerische versicherung ja die kosten, also muss ich meiner zusatzversicherung nicht bescheid sagen?