Hallo,
ich musste leider am eigenen Leib erfahren, dass es bei Ebay häufig Bikeshops mit unseriösen Angeboten gibt.
Man ersteigert Ware, bezahlt diese und dann kommt eine Email: Tut uns leid der Artikel ist derzeit nicht lieferbar! Man wird vertröstet und vertröstet und so vergehen Wochen, bis man seine Ware erhält. Das muss nicht sein! Mit ein bischn juristischem Grundwissen kann man den Händlern schnell Paroli bieten:
Sollte der Händler nun keine der beiden Varianten akzeptieren, hilft nur der Mahnbescheid. Dieser sollte mit Hilfe eines Anwaltes aufgesetzt werden. In Ihm kann man den Händler zur Rückersattung des Kaufbetrages ober bei Schadensersatzforderung die Zahlung des Differenzbetrages einfordern.
Danach folgt dann der Klageweg, dieser ist aufwendig und mit Auslagen verbunden! Gefahr dabei ist auch, dass der Händler zwischenzeitlich insolvenz anmeldet.
Aus meiner Erfahrung bemühen sich die meisten Händler auf einmal, sobald sie das Wort Schadensersatz in Verbindung mir Paragraphen hören.
Gerichtsurteile zu diesem Thema gibt es unzählige.
Ich hoffe ich konnte dem ein oder Anderen helfen.
Gruss Da_KillerK
ich musste leider am eigenen Leib erfahren, dass es bei Ebay häufig Bikeshops mit unseriösen Angeboten gibt.
Man ersteigert Ware, bezahlt diese und dann kommt eine Email: Tut uns leid der Artikel ist derzeit nicht lieferbar! Man wird vertröstet und vertröstet und so vergehen Wochen, bis man seine Ware erhält. Das muss nicht sein! Mit ein bischn juristischem Grundwissen kann man den Händlern schnell Paroli bieten:
- Daten sichern. Ebay Auktion,Emails und Schriftverkehr ausdrucken!
- Den Händler auffordern, seiner Verpflichtung nachzukommen und die Ware zu liefern!
- Dem Händler eine Frist setzten um die Ware zu liefern. Auf diesem Weg droht man dem Händler mit einer Schadensersatzforderung nach §§ 280 Abs.1, 3, 281 Abs.1 Satz 1, Abs.2 BGB wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages.
Sollte der Händler nun keine der beiden Varianten akzeptieren, hilft nur der Mahnbescheid. Dieser sollte mit Hilfe eines Anwaltes aufgesetzt werden. In Ihm kann man den Händler zur Rückersattung des Kaufbetrages ober bei Schadensersatzforderung die Zahlung des Differenzbetrages einfordern.
Danach folgt dann der Klageweg, dieser ist aufwendig und mit Auslagen verbunden! Gefahr dabei ist auch, dass der Händler zwischenzeitlich insolvenz anmeldet.
Aus meiner Erfahrung bemühen sich die meisten Händler auf einmal, sobald sie das Wort Schadensersatz in Verbindung mir Paragraphen hören.
Gerichtsurteile zu diesem Thema gibt es unzählige.
Ich hoffe ich konnte dem ein oder Anderen helfen.
Gruss Da_KillerK