Verkehrssicher?

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rene1879

Guest
Hallo Leute,

kurze Frage:

Was zeichnet ein verkehrssicheres Bike aus, mit dem ich am Tag auf der Strasse fahren darf?

Schutzbleche?
Licht (auch bei Tag)?
Reflektoren?

Wie siehts mit Musik hören aus beim biken?

gruß
rene
 
Zum Thema musik kann ich sagen:
das sehen die nich gern
auch freihändig fahren kommt nich gut bei den grünen

beides kostet dich 10 €

Licht ist auch am Tag Pflicht..
und Reflektoren natürlich auch.

Hoffe ich konnte helfen



Edit:
"Von der Vorschrift ausgenommen sind Rennräder bis 11 kg"
was soll daS ? hat das einen sinn .. ?
 
Batteriegestützte Systeme dürfen nur zusätzlich angebracht werden

Wusste ich bis jetzt noch garnicht das Stecklampen nur erlaubt sind wenn man einen Dynamo dran hat. Hmm. Ok, habe nicht mal Stecklampen aber echt komische Regelung.

Das mit den Rennrädern will ich auch nicht ganz verstehen. Zählt es unter 11 Kilo nicht mehr als Fahhrad? Gebe es einen aus dem Leichtbauforum der die Regeln aufstellte? Rennrad unter 11 Kilo = Sportgerät = Sonderegelungen?
 
unter 11 Kilo ist es ein sportgerät, für das Sonderregelungen gelten. Aber imho muss man dazu auch ne (Rennradrennenfahr)lizenz haben. Die Regelung ist daurch begründet, dass es den Sportlern nicht zuzumuten ist, an ihr Sportgerät nen Dynamo zu schrauben, Stecklichter aber machbar sind.
Stecklichter sind desshalb nicht für alle einfach so erlaubt, weil ja die Batterien leer werden könnten.
MTBs zählen nicht als Sportgerät, weil die Regelung einfach älter ist, als MTBs und man ein MTB sowieso im Wald fährt und nicht auf der Strasse...
Und dass Batterielampen meistens deutlich besser leuchten, als alte Dynamofunseln ist halt auch wegen der alten Regelung nicht beachtet.
 
zum thema musik

ein kumpel hat den grünen freunden mal eine mail geschrieben ;)

Sehr geehrter Fahrradfahrer,

ich hoffe, dass die nachfolgenden Ausführungen Ihre Fragen ausreichend beantworten können.




§ 23 StVO – Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers:

Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass u.a. das Gehör nicht durch u.a. Geräte beeinträchtigt wird.


Erläuterung:
Mit Datum vom 21.07.1980 kam es zu einer Änderung dieser Norm, die wie folgt begründet wurde:
Im öffentlichen Straßenverkehr kam es vermehrt zur Verwendung von Kopfhörern und lautstarken Tonübertragungsgeräten bei Kraftfahrern.
Im Falle des Einsatzes solcher Geräte waren die Fahrzeugführer nicht mehr in der Lage, die akustischen Eindrücke des Verkehrsumfeldes wahrzunehmen. Hierdurch kommt es zu nicht unerheblichen Gefahren für die Verkehrssicherheit.
Nicht nur Sondersignale (Martinshorn) und Warnsignale (Hupe, Klingel etc.), sondern auch wichtige Geräusche (Motorenlärm, Fahrgeräusche, Warnrufe, Geräuschkulisse von spielenden Kindern etc.), die für das eigene Verhalten bei der Betrachtung der Gesamtsituation notwendig sind, um eine Verkehrssituation schadensfrei zu meistern, können nicht mehr wahrgenommen werden, wenn diese Geräusche von einer anderen Schallquelle überlagert werden.

Das überlaute Benutzen eines Tonübertragungsgerätes im Kfz schafft eine „künstliche Schwerhörigkeit“.
Die Verkehrssicherheit wird dadurch beeinträchtigt, weil der Gehörsinn nahezu ausgeschaltet wird und die Wahrnehmung von geräuschverursachenden Abläufen nicht mehr stattfindet.

Ein Fahrradfahrer mit z.B. einem Kopfhörer verstößt dann gegen § 23 Abs. 1 Satz 1 StVO, wenn die Lautstärke des Tonübertragungsgerätes (MP 3- Player, Walkman etc.) so laut ist, dass die akustische Wahrnehmung nicht ganz unwesentlich beeinträchtigt wird.



Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Batz
Kreispolizeibehörde Neuss
Dezernat VL 2
Öffentlichkeitsarbeit

ich für meinen teil fahr mit einem kopfhörer, der andere is abgeschnitten :D
 
Bei uns in Augsburg, wurde neulich ein 15 jähriger Bube von der Straßenbahn, mal kräftig weggekickt. Grund? Er fuhr mit Kopfhörer in einem Kreuzungsbereich auf die Schienen und bekam von dem Gebimmel und der Notbremsung der Tram nichts mit. Grund: Kopfhörer und Mucke!
Zum Glück ist dem Buben fast nichts passiert und auch den Fahrgästen in der Tram. Sonst hätte es echt teuer werden können.
Aber eigentlich muss jeder mit sich selber da ins Reine kommen.
 
Hellspawn schrieb:
unter 11 Kilo ist es ein sportgerät, für das Sonderregelungen gelten. Aber imho muss man dazu auch ne (Rennradrennenfahr)lizenz haben. Die Regelung ist daurch begründet, dass es den Sportlern nicht zuzumuten ist, an ihr Sportgerät nen Dynamo zu schrauben, Stecklichter aber machbar sind.
Stecklichter sind desshalb nicht für alle einfach so erlaubt, weil ja die Batterien leer werden könnten.
MTBs zählen nicht als Sportgerät, weil die Regelung einfach älter ist, als MTBs und man ein MTB sowieso im Wald fährt und nicht auf der Strasse...
Und dass Batterielampen meistens deutlich besser leuchten, als alte Dynamofunseln ist halt auch wegen der alten Regelung nicht beachtet.

so weit ich micht an die immer wiederkehrenden threads zum thema erinnern kann ist der begriff rennrad juristisch nicht definiert, eine lizenz braucht man mit sicherheit nicht. damals hat sich auch ein polizist aus dem forum geäußert.
 
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