Was KONKRET will das Volksbegehren Wald???

]:->

hauptsach' draußen
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HI,
also jetzt bekomme ich auch noch von der DIMB eine Mail, die dazu aufruft beim Volksbegehren zu unterschreiben.

Alles schön und gut, aber ich versuche schon seit Tagen mal herauszufinden WELCHE KONKRETEN FORDERUNGEN die denn nun stellen (bzw. welche Änderungen sie vorschlagen). IN zahlreichen INfos und der www. des VOlksbegehrens steht immer nur so mehr oder weniger allgemein...dass neue Forstgesetz würde eine Kommerzialisierung usw. unseres Waldes bedeuten, ...alles schön und gut, ABER was sind die FOrderungen, für was unterschreibe ich denn überhaupt?

Also ich unterschreibe solange nicht, bis ich nicht genau weiß was die Fordern (ihre Forerung lautert doch sicher nicht nur...wir sind gegen Kommerzialisierung...aber wie/was geschehen soll können sich dann andere ausdenken)

also
ich bin mal auf eure Anteorten gespannt...
ciao
 
Hier das Kleingedruckte - lesen mußte selbst :D

http://www.volksbegehren-wald.de/do...eaendert_durch_Volksbegehren_Wald__080904.pdf

und hier nochmal was das VG bewirken will im Gesetzestest:

http://www.volksbegehren-wald.de/do...hren_Waldgesetz_Vgl_310304-VB_Text_160704.pdf

und hier die Pläne der Landesregierung:
http://www.forst.bayern.de/pdf/forstreform-0409-baywaldg-entwurf.pdf
und noch viel wichtiger - das Gesetz für den neuen Staatsbetrieb "Bayerische Staatsforsten" - kuck mal auf Art. 15 :D

http://www.forst.bayern.de/pdf/forstreform-0409-stfog-entwurf.pdf

Und was man selten liest - ein Blick von einem Fachmann der immerhin bis zu seinem Ruhestand 18 Jahre Forstdirektor in Bad Steben war.
http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/resyart.phtm?id=712449
 
Von Mountainbikern können wenn die Forstreform so durchgeht problemlos Gebühren für den Unterhalt der Radwege verlangt werden. In der Erklärung zum Art 15 des Anstalterrichtungsgesetz heißt dies wörtlich: „Soweit der Bayerischen Staatsforsten durch derartige Beanspruchung [Freizeitnutzung] Kosten etwa durch zusätzliche Bewirtschaftungsnotwendigkeiten entstehen, ist deren Erstattung ebenfalls in den Vereinbarungen [zwischen Staat und Unternehmen] zu regeln.“ Das heißt im Klartext: alle Maßnahmen (Verkehrssicherungsmaßnahmen, Instandhaltung der Waldwege etc.) die notwendig werden können auf die Nutzer abgewälzt werden.

In Niedersachsen wurde eine ähnlich strukturierte Forstreform wie sie in Bayern geplant wird, bereits durchgeführt. Dort verlangt die Forstverwaltung im Harz von den Fremdenverkehrsgemeinden 20.000 Euro pro Jahr für die Bereitstellung des Mountainbike-Wegenetzes. Auch der Alpenverein soll für „Ausübung des Klettersports“ im Gebirgszug des Ith zahlen. Ein Hotelier im Harz wurde aufgefordert, 400 Euro für Nachtwanderungen mit Gästen zu entrichten. Auch die 60 Waldkindergärten werden künftig jährlich mit jeweils 250 Euro zur Kasse gebeten.

Um es nochmal auf den Punkt zu bringen: die normale Waldnutzung wie zum Pilze sammeln, spazieren gehen etc. wird auch nach wie vor möglich sein (ist auch durch die bayerische Verfassung und das Bayerische Naturschutzgesetz gewährleistet). Aber: sobald organisierte Gruppen in den Wald gehen (Kindergärten, Mountainbiker, Wanderer etc.) kann von denen ein Entgelt verlangt werden. Im Anstaltserrichtungsgesetz wird das „Leistungsaustausch“ genannt...

Durch die starke betriebswirtschaftliche Gewinnorientierung können wir darüber hinaus in Zukunft statt lebendiger und abwechslungsreicher Wälder wieder langweilige Reinbestände erwarten, statt Wanderwegen, Langlaufloipen und Fahrradstrecken nur noch Schlammpisten für die Maschinen zur Holzernte...

Deshalb: ab sofort in der Gemeinde/ Rathaus unterschreiben ! Und freunde, Bekannte, Nachbarn unbedingt mitnehmen, da bayernweit 920.000 Unterzeichner benötigt werden. Motiviert und aktiviert alles was zwei Beine hat und die bayerische Staatsangehörigkeit !
Siehe auch Beitrag von Tom vom 11.11. im eigentlichen Folder des Volksbegehrens.
jens
 
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