Was wiegt ein MTB?

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So dumm es klingt, aber ein Polizeibeamter, der mich im Februar am hellichten Tag ohne Licht "stellte" behauptet das ein MTB generell mehr als 11 Kg wiegt. So seine Aussage im Widerspruchsverfahren bei er Bußgeldstelle.

Und nochwas krasses: Seit 01.04. sind ja bekanntlich die Straftarife erhöht worden. Der Vorfall ergeignette sich im Februar und trotzdem stehen 25,- Strafe + 20,- Verwaltungsgebür + 3,50 Porto = 48,50 auf der Rechnung.

Das kann doch nicht sein oder? Die "Straftat" wurde im Februar begangen und schon da wollten sie 25,- abkassieren obwohl im Katalog nur 10,- stand...

Auf die Frage hin, was gemacht wird um Radwege instand zu halten oder was passiert wenn ein Rad gestohlen wird, bekam ich erst gar keine Antwort.
 
Servus!
Die 11 kg-Regel gilt laut §67 Absatz 11 StVZO für Rennräder und befreit diese von der Dynamo-Pflicht.
Schlussfolgernd sind bei Rennrädern Batterielampen zulässig.
Eine Legaldefinition für "Rennräder" gibt es jedoch nicht.
Daher kann man versuchen, sein MTB als Rennrad zu deklarieren.
Ein Einzelfall, bei dem das Bike tatsächlich gewogen wurde, ist mir nicht bekannt.

Deine Verwarnung setzt sich vermutlich aus mehreren sog. Bußgeldkennzahlen zusammen.
Die müssten auf dem Bußgeldbescheid drauf stehn.

Seit 01.04. kostet das Fehlen
...des Dynamo/ der Beleuchtung 20 Euro.
...der Klingel 15 Euro
...der Katzenaugen 10 Euro

Grüße,
Seb
 
Das mit dem wiegen ist genau der wunde Punkt, den ich angestochert habe. Bin heute ins Rathaus und habe schriftlich Widerspruch eingelegt. Da kam raus, das der Polizeimann steif und fest behauptet, das ein MTB mehr als 11 Kg wiegt. Und allein darauf bauen die den Bescheid auf. Da mein Rad nachweislich weit unter dem Limt liegt und ich direkt vor Ort erwähnt habe einen Gutachter zu bestellen, der das Rad abwiegt. Ich habe einige Bilder von CC Rennen ausgedruckt und die dort vorgelegt um eine amtliche Definition/Erklärung eines Rennrades zu bekommen, leider nix draus geworden. Auf die Antwort vom Widerspruch bin ich gepannt. Da ich nichts zu verlieren habe und ich mich 100% im Recht sehe werde ich sogar bis zum Gericht gehen.
 
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Und nochwas krasses: Seit 01.04. sind ja bekanntlich die Straftarife erhöht worden. Der Vorfall ergeignette sich im Februar und trotzdem stehen 25,- Strafe + 20,- Verwaltungsgebür + 3,50 Porto = 48,50 auf der Rechnung.

Das kann doch nicht sein oder? Die "Straftat" wurde im Februar begangen und schon da wollten sie 25,- abkassieren obwohl im Katalog nur 10,- stand...
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Die 23,50 € haben nichts mit den Erhöhungen des Bußgeldkataloges zu tun. Es sind Verfahrensgebühren, sowohl nach altem als auch nach neuem Recht.
 
Würde mich sehr interessieren, was da rauskommt.

Aber wie gesagt, bei dieser 11kg-Ausnahme geht's nur um die aktive Beleuchtung.
Alle weiteren Einrichtungen eines vorschriftsmäßigen Bikes müssen dran sein.
(Klingel/Speichenrückstrahler/Frontrückstrahler/Heckrückstrahler/Pedalrückstrahler...)
Ob und inwiefern dies sinnvoll & praktikabel ist, bleibt mal dahingestellt.

Kannst mal die Bußgeldkennzahlen posten?
 
Warst du mit Helm unterwegs? Ich wurde zig mal von der Polizei am Tag angetroffen, jedoch wurde bisher (3x auf Holz klopf) nie was unternommen. Ich bin aber immer mit Helm unterwegs, und da drängt sich bei mir immer die Vermutung auf, dass das die Jungs immer etwas gutstellt, weil sie vlt. den guten Willen sehen...Weil sonderlich viel zutun haben die Cops hier aufm Land nu auch nicht gerade. Einmal hat mir einer bei ner Laserkontrolle sogar noch albern zugerufen das es fast gereicht hätte:lol:
 
Eine Helmpflicht besteht in DEU ja bekannterweise nicht, weshalb dir da auch niemand was anhaben kann.

Hast aber jetzt nicht ganz verstanden, was gemeint war.
Natürlich gibt es keine Pflicht, Helm zu tragen.
Glitscher meinte aber, dass es von den Herren in grün gerne gesehen wird, wenn es trotzdem gemacht wird und einem dann unter Umständen einen gewissen Bonus an zugedrückten Augen einräumen.
 
Bei einer Kontrolle in Bärlin hamse jeden Radler angehalten.. Einer hatte Warrweste an und brauchte nicht anhalten. Mit Helm und Warnweste zur Wache radeln :D
 
Hast aber jetzt nicht ganz verstanden, was gemeint war.
Natürlich gibt es keine Pflicht, Helm zu tragen.
Glitscher meinte aber, dass es von den Herren in grün gerne gesehen wird, wenn es trotzdem gemacht wird und einem dann unter Umständen einen gewissen Bonus an zugedrückten Augen einräumen.

Genau so wars gemeint.;)
 
Würde mich sehr interessieren, was da rauskommt.

Aber wie gesagt, bei dieser 11kg-Ausnahme geht's nur um die aktive Beleuchtung.
Alle weiteren Einrichtungen eines vorschriftsmäßigen Bikes müssen dran sein.
(Klingel/Speichenrückstrahler/Frontrückstrahler/Heckrückstrahler/Pedalrückstrahler...)
Ob und inwiefern dies sinnvoll & praktikabel ist, bleibt mal dahingestellt.

Kannst mal die Bußgeldkennzahlen posten?
Und selbst bei RR unter 11kg muss die Batteriebeleuchtung immer mitgeführt werden.
 
Hab grad nochmal nachgeglotzt. Ist die volle Packung: Licht, Reflektoren und Klingel die ich zahlen soll.

Ich will mich ja auch nicht über die Beamten beschweren, die können ja nix dafür (...) Das Motto unserer Lokaltölpel ist "kontrollieren & abkassieren". Die Autofahrer haben es da auch nicht leichter. Die Schergen sind gut dressiert.
 
Tja, was lernt man daraus: In einer Problemstadt, wo die Polizei alle Hände voll zu tun hat, radelt es sich besonders sicher :daumen:
 


Das wird Lustig :daumen:

Zum Glück hab ich bei uns noch nie einen von der Rennleitung gesehen der Fahrradfahrer oder Fahrräder kontrolliert.

Is bei uns aufm Dorf aber auch nicht so schlimm, wir "Bauern" haben es halt doch besser wie die Städter
 
Hab grad nochmal nachgeglotzt. Ist die volle Packung: Licht, Reflektoren und Klingel die ich zahlen soll.

Diese Missachtung dieser Tatbestände geschah in Tateinheit. Das heißt, dass nur der schwerwiegendste Verstoß verfolgt werden kann. Die geringeren Verstöße "fallen hinten runter".
Vermutlich hast du den Bußgeldbescheid falsch gelesen; evtl. ist die Bußgeldstelle aufgrund der Vielzahl von Verstößen über den Regelsatz des schwerwiegendsten Verstoßes gegangen, was sie auch darf.
 
Diese Missachtung dieser Tatbestände geschah in Tateinheit. Das heißt, dass nur der schwerwiegendste Verstoß verfolgt werden kann. Die geringeren Verstöße "fallen hinten runter".

Sorry, aber nicht ganz richtig. Ausrüstungsverstöße der gleichen Vorschrift (hier Beleuchtung) stehen in Tateinheit zueinander.
Db. der schwerwiegendste Verstoß wird zu 100% - alle anderen zu 50 % angerechnet. Jeder weitere tatmehrheitliche Verstoß (Klingel) wieder zu 100%.

Ich vermute, dass sich die Verwarnung von 25 € so zusammensetzt: Licht 10 €, Reflektoren 5 € (50%), Klingel 10 €.

Richtig? Poste halt mal die Kennzahlen....
 
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