Wer Rennrad fährt MUSS einen Helm tragen....

The.Mick

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...entschied heute ein Oberlandesgericht.
Ansonsten würden Schadenersatzansprüche nicht mehr im vollem Umfang berücksichtigt. Rennradfahren stelle einen Unterschied zu sonstigen Radsportarten da.
Ansich ja eine gute Idee, aber wieso nur für die RRler? Legen sich MTBler nicht genau so oft auf die Nase?
Aber da kann man wohl kaum Schadenersatz rausklagen:"Ey Du Wildschwein, du zahlst mir sofort meinen geschrotteten Helm!" :lol: :lol:

Naja, aber ich finde ganz oder garnicht ;)

Gruß Mick
 
1. das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

2. es kann bei genauem durchlesen auch auf andere Radfahrergruppen (auch MTBler) ausgelegt werden.

Hier mal der entsprechende Auszug aus der Pressemitteilung:

"...Während man dem herkömmlichen Freizeitfahrer, der sein Gefährt ohne sportliche Ambitionen einsetze, mangels entsprechender Übung nicht ohne weiteres abverlangen könne, zu seinem eigenen Schutz vor Unfallverletzungen einen Sturzhelm zu tragen, sei die Lage bei besonders gefährdeten Radfahrergruppen wie etwa Radsport betreibenden Rennradfahrern anders zu beurteilen. Hier habe jeder die Obliegenheit, sich durch einen Schutzhelm vor Kopfverletzungen, die im Falle eines Sturzes oder der Kollision mit Kraftzeugen eintreten können, zu schützen..."

Also ich verstehe das so, dass die Betonung auf Radsport betreibende Gruppen liegt und Rennradfahrer beispielhaft erwähnt werden.

Link zur Pressemitteilung: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/presse/material/mitteil/2007-02-28-Helmtragepflicht.pdf
 
da wird sicher bald das mtb und sonstige räder mit helmpflicht nachgezogen :D

coffee
 
ah- gleich ne passende quereinsteigerfrage von mir. hab mir neulich überlegt, wie krankenkassen es handhaben, wenn man mtb oder rr fährt, ne kopfverletzung sich zuzieht und keinen helm aufhat. zahlen die dann weniger oder sind die verpflichtet, unabhänging ob man nen helm getragen hat oder nicht, zu zahlen? ersteres wäre ja ne indirekte helmpflicht.
ich könnte es mir vorstellen, das es so ist, schliesslich versuchen die kassen ja mit allen möglichen argumenten sich um das zahlen zu drücken....
 
Kommt jetzt wieder eine Diskussion pro/contra Helmpflicht? :D

Und andere Frage: Wenn ich mein Sportgerät=MTB eher hobbymässig (angetrunken) von einem Kumpel nach Hause bewege, muss ich dann trotzdem einen Helm tragen?

Oder kriegen sie mich ran, weil ich
a) nur mit Stecklampen fahre
b) getrunken hab

Fragen über Fragen...
 
1. das ist kein urteil
2. zum glück können gerichte keine allgemeinen pflichten auferlegen
3. der kläger hat sich noch anderes zu schulden kommen lassen
 
1. das ist kein urteil
2. zum glück können gerichte keine allgemeinen pflichten auferlegen
3. der kläger hat sich noch anderes zu schulden kommen lassen

Stimmt, ist ne Pressemitteilung und kein Urteil. Aber auch wenn's nur ne inhaltliche Zusammenfassung in Form einer Pressemitteilung ist, so sollte man auf den Kern achten:

"... Anderenfalls, so hat nun der 1. Zivilsenat entschieden, trifft ihn im Falle einer Kopfverletzung ein Mitverschulden, das seinen Schadensersatzanspruch mindern oder ausschließen kann..."

Es kann also gut sein, dass Du dann Deine Operationskosten teils oder vollständig selbst tragen musst. Und wenn Du Pech hast, nicht nur die.
 
1. das ist kein urteil

Denke schon das das ein Urteil ist, steht jedenfalls drunter. Aber rechtskräftig ist es noch nicht. ;)

Aber was ich mich frage ist folgendes, warum muss ein normaler Fahrradfahrer keinen Helm tragen? Was hat denn der Radsportler für eine besondere Qualifikation die ihn befähigt einen Helm zu tragen ?
 
das, was da verlinkt ist, ist eine presseerklärung. urteile sind noch wesentlich länger und viel unverständlicher.
dann: es geht nicht um behandlungskosten, sondern um schadensersatzansprüche.
 
Während man dem herkömmlichen Freizeitfahrer, der sein Gefährt ohne sportliche Ambitionen einsetze, mangels entsprechender Übung nicht ohne weiteres abverlangen könne, zu seinem eigenen Schutz vor Unfallverletzungen einen Sturzhelm zu tragen
Versteht das einer? Muss man Helmtragen üben? Oder sind herkömmliche Radler zu blöd? Oder bins ich?
 
Keiner muß einen Helm tragen. GEnauso wie keiner auf der Autobahn nur 130km/h fahren darf. ABER: wenns knallt ist deine Stellung gleich mal schlechter wenn du ohne Helm oder >130km/h unterwegs warst.
Ist doch eigentlich sinnvoll: anstatt großartig ein Gesetz zu erlassen, dessen Einhaltung dann noch überprüft werden muß, lässt man jeden machen wie er will bzw. lässt ihn die KOnsequenzen tragen. Ganz zwangfrei :)

Gruss
Öcsi
 
Versteht das einer? Muss man Helmtragen üben? Oder sind herkömmliche Radler zu blöd? Oder bins ich?

Ach, die brauchten halt irgendein Argument, um Freizeitradler nicht auch in die Pflicht nehmen zu müssen. Vielleicht hat auch der, der das Urteil für die Presseerklärung zusammengefasst hat, das ganze nicht richtig verstanden.

Ohnehin ist diese Erklärung recht schwammig. Man sollte mal die komplette Urteilsbegründung lesen. Aber nur, wenn das Urteil Berufung und/oder Revision übersteht, sonst kann man sich das sparen.

Ohnehin ist es doch völlig okay, wenn Versicherungen bei körperlichen Aktivitäten mit Verletzungsrisiko einen angemessenen Schutz verlangen.
 
Ich hab es im Radio gehört und sie meinten das ginge aus einem Urteil eines OLG hervor, welches weiss ich nit mehr.
@easymtbiker: Ich hatte mir einmal eine schwerere Kopfverletzung beim biken zugezogen, wocnach ich 6 Tage im KH lag. Die Krankenkasse hat alles anstandlos bezahlt, ich musste nachher nur ienen kurzen Bericht schreiben, wie das mit dem Unfall ablief. Das ich kein helm trug hab ich nicht erwähnt.
mag sein, dass das eine ausnahme ist, aber sonderlich interessieren tuzhen sich KKs net für die Helme, denke ich.

gruß Mick
 
zum glück können gerichte keine allgemeinen pflichten auferlegen

es wird ja auch nicht gesagt das du einen helm tragen mußt, es wird nur gesagt, dass deine ansprüche gemindert werden können wenn du keinen helm trägst. analog zu sufffahrten oder unfälle mit personenschaden ohne angelegten sicherheitsgurt.
kommt also aufs gleiche raus ;)

mighty hat das richtig wiedergegeben. durch den satz "...bei besonders gefährdeten radsportgruppen WIE ETWA radsport betreibende....." sind alle radsporttreibende im boot.

kh-cap
 
Beim Motorradfahren ist die Helmpflicht ja auch Gesetz geworden; es gingen ähnliche Querelen wie beim Radfahren voraus (Schwere Motorräder ja / Mofas u. Mopds nur freiwillig etc.) bis die eindeutige Regelung alles erfasste.

Also wird es darauf hinauslaufen, dass am Ende auch die Oma zum Brötchenholen auf der Hollandfitz einen Helm tragen muss, dafür darf sie aber Stecklampen mit sich führen… Vorher werden sich noch viele Juristen daran eine goldene Nase verdienen.

Wenn ich abends oder in der Frühe sehe, wieviele Radfahrer (und nicht nur Kinder) ganz ohne Licht fahren, und auch sonst nicht rechts und links gucken, und sich und andere damit massiv gefährden, ohne dass die Ordnungshüter das mitbekommen oder eingreifen, weiss man dass das eh nur wieder so eine Luschenregelung wird. Zusätzlich kommt wohl noch die theoretische Kontrolle nach dem DIN EN ISO Prüfsiegel und dem Alter des Helms (wer 7,95 EUR Aldihelme trägt, kann sich ja gerne jedes Jahr einen neuen kaufen), die ähnlich wie bei Motorradhelmen auch nie durchgezogen wurde (oder warum fahren so Harley-Rocker am liebsten mit Wehrmachtsstahlhelmen 'rum?).

Gibt dann in 5 Jahren wieder jede Menge Stoff für neue Threads hier, so in der Art: "Isch bien one Helm gefahre' un' de schei$s-Bullen ham misch angeholde…"
 
kh cap: das urteil enhält - soweit ersichtlich - weder eine radhelmpflicht, noch wird deswegen in jedem fall dein schadensersatzanspruch gemildet. deine anderen beispiele (suff etc.) sind per gesetz geregelt, und trotz des case law trends in unserem rechtssystem macht ein richter am olg dü keine gesetze. mal abgesehen davon, daß das urteil in sachen gleichbehandlung m.e. lückenhaft ist und lustige definitionsfragen (was ist sportbekleidung?) nach sich zieht.
schwarzwild spricht aber einen wichtigen punkt an: wenn sich daraus eine breitere diskussion entwickelt, dann könnte entweder der gesetzgeber tätig werden und / oder vesicherungen demenstprechende vorschriften sich überlegen.
 
nunja in gewisser weise machen richter schon gesetze:

die gesetzte sind meist recht schwammig ausformuliert und dann wenn das erste mal ein richter sowas interpretiert hat, kann man sich von nun an auf ein urteil berufen und verlangen genauso behandelt zu werden.
 
gut so denn irgedwie währe das auch unlogisch wenn Rollerfahrer mit Helm fahren müssen und wir die meist nocht schneller fahren wie die Rollerfahrer
:lol:dürfen ohne


MfG Reinhard

ich trag sogar manchmal zu fuß einen helm :D wenn ich im gebirge oö am klettersteig oder klettern bin :-) dazu brauch ich ncihtmal ne helmpflicht sondern nur meinen eigenen verstand.:lol:

coffee
 
nunja in gewisser weise machen richter schon gesetze:

die gesetzte sind meist recht schwammig ausformuliert und dann wenn das erste mal ein richter sowas interpretiert hat, kann man sich von nun an auf ein urteil berufen und verlangen genauso behandelt zu werden.

Zuviele amerikanische Gerichtsshows und/oder -filme gesehen?
.
 
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