Wie findet man heraus ob ein Bike gestohlen ist?

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Aloha,

der Titel sagt es eigentlich schon. Mir wurde ein Rahmen zu nem recht günstigen Preis angeboten. Da ich keine Lust habe, irgendwann von irgendwem vom Bike gezogen zu werden, würde es mich interessieren ob und welche Möglichkeiten es gibt, herauszufinden ob ein Bike gestohlen ist (Internet Datenbanken!?) ?!

Gruß
Peter
 
Hi!
Von Datenbanken weiß ich jetzt nichts, aber ein Hinweis ist auf jeden Fall, wenn es nachlässig oder zweitklassig überlackiert wurde, ohne dass z.B. der Originallack und die Decals entfernt worden sind... von sowas würde ich auf jeden Fall die Finger lassen.
Handelt es sich aber um die Originallackierung, dann wird's schwer, da kein Hersteller die Rahmennummern & Kunden bzw. ausgelieferte Händler kombiniert...
Da hilft dann wohl nur Glück bzw. Nachforschungen, warum der Rahmen/das Bike so billig sein sollen (was normalerweise ja nicht vorkommt, außer einer wandert in die Sahelzone oder die Antarktis aus und weiß das erst seit vorgestern... ;) )

Greetz

Cubabike
 
Ich würde auf jeden Fall einfach bei der Polizei anfragen. Rahmennummer durchgeben und schon wird dir geholfen. Wenn das bei dir nicht direkt übers Revier geht, dann haben die sicher eine Telefonnummer für dich!

Keili
 
dirtmaestro schrieb:
Dafür, dass das Dein zweiter Beitrag hier im Forum ist, Respekt! :daumen:


On topic:
Hast Du denn einen begründeten Verdacht?

Mal kurz:
Sollte es sich heraustellen, dass der Rahmen "gestohlen" ist, dann darfst Du ihn an den wahren Eigentümer herausgeben und im Anschluss daran versuchen Deinen gezahlten Kaufpreis von Deinem Verkäufer zurück zuerhalten! Viel Spass dabei! Merke: Es gibt keinen gutgläubigen Erwerb an abhandengekommenen Sachen!
Und.....ein ungewöhnlich und äusserst günstig angebotener Rahmen lässt gegebenenfalls auf "Diebesgut" schliessen, so dass Du dies bei Erwerb möglicherweise billigend in Kauf nimmst und Dich dadurch aufgrund Hehlerei selbst strafbar machst! In diesem Ermittlungsverfahren dann ebenfalls viel Spass!

Also check ab, ob der Verkäufer einen nachvollziehbaren Grund für den günstigen Preis angibt und sollte kein Kaufbeleg mehr vorhanden sein, gibt es eventuell weitere Unterlagen?
Bei irgendwelchen Zweifeln lass die Hände davon!

Greets

Eddie L.
 
Eddie L. schrieb:
Dafür, dass das Dein zweiter Beitrag hier im Forum ist, Respekt! :daumen:


On topic:
Merke: Es gibt keinen gutgläubigen Erwerb an abhandengekommenen
Greets

Eddie L.
Das ist so nicht ganz richtig. Grundsätzlich ist der Preis den du als berechtigt für einen Rahmen oder ein Rad hälts subjektiv da nicht jeder Ahnung von Markenmountainbikes hat und auch nicht haben muss. Nicht jeder ist Mountainbikeverkäufer. Damit kann man grundsätzlich annehmen, dass der Ottonormalverbraucher keine Ahnung davon hat was z. B. ein Specialized Epic S-Works und ähnliches kostet. Für diesen ist ein Rad wie dieses zum Preis von 500 Euro vielleciht schon sehr teuer. Ich denke da allein an die Meldungen von bekannten wenn ich denen sage was mein Bike kostet und diese antworten "Fährt das von alleine?"
Als Käufer bist du grundsätzlich frei von jedem Verdacht außer natürlich man könnte dir nachweißen Ahnung von diesen Rädern zu haben und Hehlerei ist rein der Handel mit gestohlenen waren und auch das muss erst nachgewießen werden, dass du mit Vorsatz oder zumindest bedingten Vorsatz (Wissen aber wurscht) Handel mit gestohlenen Waren treibst. Wenn du dir den Rahmen günstig kaufst ist der Erwerb normal Straffrei allerdings bin ich Ösi und es könnte sein,dass bei euch das Gesetz da abweicht allerdings sind die Unterschiede gering. Beste Info ob der Rahmen gestohlen ist, ist meist das Wissen des Besitzers sowie bei persönlichen Kontakt, das Auftreten udn auch die Figur (sportlich - drahtig) oder Bierbauch oder event. Slawe mit Sneekers und Clickpedalen???? :-)
 
Deusmagnus schrieb:
Das ist so nicht ganz richtig. Grundsätzlich ist der Preis den du als berechtigt für einen Rahmen oder ein Rad hälts subjektiv da nicht jeder Ahnung von Markenmountainbikes hat und auch nicht haben muss. Nicht jeder ist Mountainbikeverkäufer. Damit kann man grundsätzlich annehmen, dass der Ottonormalverbraucher keine Ahnung davon hat was z. B. ein Specialized Epic S-Works und ähnliches kostet. Für diesen ist ein Rad wie dieses zum Preis von 500 Euro vielleciht schon sehr teuer. Ich denke da allein an die Meldungen von bekannten wenn ich denen sage was mein Bike kostet und diese antworten "Fährt das von alleine?"
Als Käufer bist du grundsätzlich frei von jedem Verdacht außer natürlich man könnte dir nachweißen Ahnung von diesen Rädern zu haben und Hehlerei ist rein der Handel mit gestohlenen waren und auch das muss erst nachgewießen werden, dass du mit Vorsatz oder zumindest bedingten Vorsatz (Wissen aber wurscht) Handel mit gestohlenen Waren treibst. Wenn du dir den Rahmen günstig kaufst ist der Erwerb normal Straffrei allerdings bin ich Ösi und es könnte sein,dass bei euch das Gesetz da abweicht allerdings sind die Unterschiede gering. Beste Info ob der Rahmen gestohlen ist, ist meist das Wissen des Besitzers sowie bei persönlichen Kontakt, das Auftreten udn auch die Figur (sportlich - drahtig) oder Bierbauch oder event. Slawe mit Sneekers und Clickpedalen???? :-)

Zivilrechtlich ist es vollkommen unerheblich, ob Du Kenntnis davon hast, ob der Rahmen "abhanden", mithin gestohlen worden ist. Du bist zur Herausgabe an den Eigentümer verpflichtet. Bekommst jedoch von diesem Deinen Kaufpreis nicht erstattet. Bei vorhandener Kenntnis kannst Du eigentlich auch die Inanspruchnahme des Verkäufers auf Rückzahlung vergessen.
Im Strafrecht musss man Dir natürlich nachweisen, dass Du entsprechenden Vorsatz hattest. Dazu gehört aber auch das billigende Inkaufnehmen. Dies wird möglicherweise: "Da eine andere Annahme lebensfremd ist", ja so wird der Grundsatz in dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten) ausgehebelt :lol: aus den Indizien herzuleiten sein. Hochwertiger Markenrahmen zu äusserst günstigem Preis. Auch aus dem Umstand, dass der Käufer diesbezüglich keine Nachfragen stellt, kann durchaus geschlossen werden, dass er dies nicht wissen wollte! Warum wohl?
Hehlerei ist nach dem StGB der BundesRep. Deutschland nicht nur der Handel, sondern auch das sich Verschaffen, mithin der Ankauf. Auf ein weiteres Handeln, Verkaufen etc kommt es in dieser Alternative des § 259 StGB nicht an.

Greets

Eddie L.
 
Soweit ich das weiss, ist das kaufen von gestohlener ware be iuns nur dann straffbar wenn wirklich vorsatzt besteht, das heist der käufer muss mit dem wissen an die tat herantreten geklaute ware kaufen zu wollen, beispielsweise man geht zum herrn x der bekanntlich wegen diebstahl und und handels dieser ware vorbestrafft ist und kauft bei diesem mit dem wissen eine gestohlenen gegenstand, z.b der rhamen ist sichlich umlakiert und die rahmennummer ist herausgefeilt.
Und selbst das muss dir erstmal jemand beweisen.
Das dümmst was dir also pasieren könnte, ist das du den rahmen zurückgeben müsstest, und auf deine kosten sitzen bleibst, weil herr x in den knast wandert und nicht zahlungsfähig ist.

So ist der sachverhalt darf man den alltäglichen gerichtsshows glauben schenken.
 
Also das einfachste ist halt bei der Polizei nachzufragen. Du solltest dazu versuchen an die Rahmennummer zu kommen. Hat der Verkäufer ein reines Gewissen, wird er Dir die Nummer geben (bzw. Dich einsehen lassen) oder auch den Kaufbeleg (oder anderen Eigentumsnachweis) mit der Nummer vorzeigen. Am besten wäre es, wenn Du selbst den Rahmen besichtigen und so die Rahmennummer ablesen kannst.
Winkt der Verkäufer ab, würd ich die Finger vom Rahmen lassen. So einfach.
 
Eddie L. schrieb:
Zivilrechtlich ist es vollkommen unerheblich, ob Du Kenntnis davon hast, ob der Rahmen "abhanden", mithin gestohlen worden ist. Du bist zur Herausgabe an den Eigentümer verpflichtet. Bekommst jedoch von diesem Deinen Kaufpreis nicht erstattet. Bei vorhandener Kenntnis kannst Du eigentlich auch die Inanspruchnahme des Verkäufers auf Rückzahlung vergessen.
Im Strafrecht musss man Dir natürlich nachweisen, dass Du entsprechenden Vorsatz hattest. Dazu gehört aber auch das billigende Inkaufnehmen. Dies wird möglicherweise: "Da eine andere Annahme lebensfremd ist", ja so wird der Grundsatz in dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten) ausgehebelt :lol: aus den Indizien herzuleiten sein. Hochwertiger Markenrahmen zu äusserst günstigem Preis. Auch aus dem Umstand, dass der Käufer diesbezüglich keine Nachfragen stellt, kann durchaus geschlossen werden, dass er dies nicht wissen wollte! Warum wohl?
Hehlerei ist nach dem StGB der BundesRep. Deutschland nicht nur der Handel, sondern auch das sich Verschaffen, mithin der Ankauf. Auf ein weiteres Handeln, Verkaufen etc kommt es in dieser Alternative des § 259 StGB nicht an.

Greets

Eddie L.
Wie gesagt bin aus österreich bei uns weiß ich aus einem speziellem Fall, das die Herausgabe seitens der Legislative nicht erzwungen werden kann solange man dir kein Wissen über die Herkunft des Gutes nachweißen kann. ZUm Glück für uns was auch, sofern der Geschädigte versichert ist, die bessere Variante ist da jeder dann entschädigt ist in eurem Fall ist der Käufer des gestohlenen Rahmens der angeschisse..
 
Eddie L. schrieb:
Hehlerei ist nach dem StGB der BundesRep. Deutschland nicht nur der Handel, sondern auch das sich Verschaffen, mithin der Ankauf. Auf ein weiteres Handeln, Verkaufen etc kommt es in dieser Alternative des § 259 StGB nicht an.

Greets

Eddie L.
Auch das ist bei uns anders zum Glück den der Kauf von Diebesgut ist nur hehlerei sofern man mit dem Wissen herantritt geklaute Ware zu kaufe. Und noch was, du darfst nie von Personen ausgehen wie wir die Ahnung von Bikes haben. Ein Nichtmountainbiker der im billigen Sportgeschäft sonst 200 Euro-Fahrräder kauft und dem um 500 Euro ein S-Works angeboten wird den kann man sicher nicht vorwerfen "er wollte nicht fragen wieso wohl er ist schuldig" und das ist die große Masse nicht mal die meisten Polizisten die bei mir die Anzeigen wegen Fahraddiebstahl aufgenommen haben wissen was ein Markenmountainbike ist, von denen hört man, wenn man den wert des rades angibt nur so sätze wie "fährt das Rad von Alleine???"
 
Wir befinden uns aber nicht in der Alpenrepublik.

Mal den obigen Fall ausgenommen, mal ein Beispiel:

Mir wird mein Radl von Herr oder Frau X geklaut.Ich weine.

Du kaufst das Radl von Herr oder frau X für 250 €. Du freust Dich, hast nämlich ein Schnäppchen gemacht.

Ich sehe Dich auf dem Radl.Oh denke ich mir das kenne ich und rufe die Polizei.
Die nimmt Dir ganz einfach und ohne mit der Wimper zu zucken das Radl weg und nimmt es mit.Du weinst.

Ich weise mit meinem Kaufbeleg nach das dieses Radl mir gehört.Ich bekomme mein Radl wieder und freue mich.

Du stehst jetzt da, 250€ weggeschmissen und darfst Fragen beantworten.

In diesem Sinne
 
Hallo,

ok - danke erstmal für die vielen Antworten. Also der Rahmen ist weder überlackiert, noch ist die Rahmennummer ausgefeilt. Er ist ca. 1 Jahr alt und der Verkäufer hat keinen Kaufbeleg mehr (was mir relativ egal ist, weil die Garantie ja eh meist auf den Erstkäufer beschränkt ist). In meiner grenzenlosen Internetabhängigkeit dachte ich halt, es wird irgendwo eine Datenbank geben.

Ok, ich werde mal bei der Polizei anrufen. Hat jemand von Euch Erfahrungen damit? Sind die Nr. dort bundesweit oder nur für den Raum der Polizeidienststelle hinterlegt?!

Gruß
Peter
 
pefro schrieb:
Hallo,

ok - danke erstmal für die vielen Antworten. Also der Rahmen ist weder überlackiert, noch ist die Rahmennummer ausgefeilt. Er ist ca. 1 Jahr alt und der Verkäufer hat keinen Kaufbeleg mehr (was mir relativ egal ist, weil die Garantie ja eh meist auf den Erstkäufer beschränkt ist). In meiner grenzenlosen Internetabhängigkeit dachte ich halt, es wird irgendwo eine Datenbank geben.

Ok, ich werde mal bei der Polizei anrufen. Hat jemand von Euch Erfahrungen damit? Sind die Nr. dort bundesweit oder nur für den Raum der Polizeidienststelle hinterlegt?!

Gruß
Peter
Ich persönlich glaube, das es naiv ist zu denken die Polizei führt in ganz Deutscland ein Inhaltsverzeichnis wem welcher Rahmen gehört. Und nur weil jemand die kaufrechung nicht mehr hat heißt das noch lange nicht das der Verkäufer gleich ein Dieb ist. Ich hab momentan 8 Mountainbikerahmen wo keiner neu unter 1500 Euro kostet und hab sie trotzdem alle legal erstanden und weiß, dass die Verkäufer die Rahmen nicht gestohlen haben. Hab mir sogar vor einer Woche ein Epic S-Works 2003 um 800,- Euro gekauft allerdings das komplette Rad und der Verkäufer hat es legal (hab ich überprüft) vor einem Jahr in einem Wiener Mountainbikegeschäft gekauft. Wenn man ein bißchen gesunden Menschenverstand hat und Ahung von Bikes und deren Fahrern erkennt man aufgrund der Beschreibung des Rahmens vom Verkäufer oder durch ein persönliches Gespräch ob etwas faul ist oder nicht. Nur weil es sehr günstig erscheint heißt es noch lange nicht, dass etwas faul ist. Und außerdem ist es sehr naiv zu glauben, dass wenn du wirklich unwissentlich ein gestohlenes Rad kaufst, dass du dann wie durh Zufall dem Vorbesitzer über den Weg läufst. Bin Gefängniswärter und hab schon oft mit Insassen geredet welche berichtet haben wie der handel läuft. Da werden die Räder nach einem Diebstahl so schnell wie möglich in andere Länder oder Bundesländer verladen und die Wahrscheinlichkeit des Wiederfindens liegt bei vielleicht 3%.
 
Deusmagnus schrieb:
Ich persönlich glaube, das es naiv ist zu denken die Polizei führt in ganz Deutscland ein Inhaltsverzeichnis wem welcher Rahmen gehört.
ich denke aber (oder hoffe ;) ), die polizei führt ein verzeichnis mit rahmennummern von bikes, die als gestohlen bei der polizei gemeldet wurden. natürlich nur, sofern der bestohlene die rahmennummer seines bikes wusste...
 
Na, die Polizeicomputer werden schon vernetzt sein oder was meint ihr? :lol:

Sind natürlich nur die Rahmen drin deren Besitzer sich auch registrieren ließen, das werden wohl die wenigsten sein. Und wenn das Rad geklaut ist kennen die meisten wohl die Rahmennummer nicht mehr. Ich wüsste sie jedenfalls auch nicht.
 
Also ein "Inhaltsverzeichnis" bzw. eine personenbezogene Erfassung jeder Rahmennummer (wie z.B. ZEVIS) gibt es nicht (sonst gäbe es auch nicht so viele herrenlose Fundräder). Es werden lediglich entwendet gemeldete Räder in einer bundesweit zentralen Datenbank (INPOL) erfaßt. D.h., wenn das Rad als entwendet gemeldet wurde und natürlich eine Rahmennummer angegeben wurde, wird das Rad in Fahndung gesetzt. Die Daten sind bundesweit abrufbar.
Aber auch wenn die Chance nur 3% beträgt, es gibt Zufälle, die gibt's gar nicht. Ich wär da schon vorsichtig, da Du im Fall der Fälle erst mal polizeilich registriert bist. Und das Bike ist dann auch ersatzlos weg.
 
kasperlcurtis schrieb:
ich weiß meine auch nicht, aber ich hab sie aufgeschrieben, irgendwo... moment mal... wo war das noch gleich... die muss hier doch... irgendwo... ja wo... ach hier... ne doch nich...
:lol:
Sollte doch eigentlich in der Rechnung stehen, oder? ;) (zumindest bei mir, und weiß sie sogar auswendig ;))

Aber was hier als Kriterien angeboten wird :rolleyes:

Es ist billig -> Wie schwierig ist es für einen Hehler, sich nach dem Preis zu erkundigen und es eben nicht zu billig anzubieten?

Kaufbeleg zeigen lassen -> Wie schwierig ist es, eine Rechnung zu fälschen? Und der Händler kann ja inzwischen pleite gegangen sein, dann wirds auch schwer, den noch ausfindig zu machen.

Nach den Verkaufsgründen foschen -> Jaja, erzähl ich Dir halt was von Hobbyaufgabe wegen Frau und Kind. Oder ich hab zwei geschenkt bekommen. Oder ich brauch das Geld für meine kranke Mutter. Kannsts mir glauben oder nicht.

Und dass die Pozilei einem weiterhelfen kann... auszuschließen ist es nicht, aber mit 99% Wkt wird sie Dir auch für Hehlerware sagen "negativ", und dann bist Du keinen Deut weiter.

Also ich finde das Problem nicht einfach. Die Wkt, mit Hehlerware erwischt zu werden, dürfte aber auch nicht sehr groß sein. (Leider.)
 
carmin schrieb:
Sollte doch eigentlich in der Rechnung stehen, oder? ;) (zumindest bei mir, und weiß sie sogar auswendig ;))
danke, jetzt hab ich's wieder... :anbet: ;) :lol:
also, bei mir stand auf der rechnung vom rahmen die nummer nicht, aber hab sie dazu geschrieben.
klar, so ne rechnung ist schnell gefälscht, aber wer weiss. man kann ja mal danach fragen, und wenn dann sowas kommt wie "die hat mein hund zerfetzt", dann is eh alles klar.
ich würd aber auf jeden fall mal die rahmennummer bei der polizei checken, ob sie dort bekannt ist. hilft dir aber nicht, falls das rad vom eigentümer wieder verlangt wird.
alles in allem ein bisserl nachbohren, paar fragen stellen, die reaktion abwarten und dann mit gesundem bike-verstand versuchen einzuschätzen, ob's diebesgut ist, oder nicht. im zweifel die finger davon lassen...
 
Deusmagnus schrieb:
Ich persönlich glaube, das es naiv ist zu denken die Polizei führt in ganz Deutscland ein Inhaltsverzeichnis wem welcher Rahmen gehört.

Was Du so alles naiv findest :rolleyes: , wenn Du ein bisschen nachdenkst, kommst sicher auch Du darauf, das die Polizei kein Register führen muss, wem welcher Rahmen gehört, sondern nur irgendwo zentral die gestohlenen Rahmennummern erfassen muss. Wenn sich das für Dich naiv anhört, ist das IT Zeitalter wohl an Dir vorbei gegangen...

Wenn man ein bißchen gesunden Menschenverstand hat und Ahung von Bikes und deren Fahrern erkennt man aufgrund der Beschreibung des Rahmens vom Verkäufer oder durch ein persönliches Gespräch ob etwas faul ist oder nicht...

blablabla. Schonmal gehört, das heutezutage Bikes auch verschickt werden?!

Gruß
Peter
 
pefro schrieb:
Was Du so alles naiv findest :rolleyes: , wenn Du ein bisschen nachdenkst, kommst sicher auch Du darauf, das die Polizei kein Register führen muss, wem welcher Rahmen gehört, sondern nur irgendwo zentral die gestohlenen Rahmennummern erfassen muss. Wenn sich das für Dich naiv anhört, ist das IT Zeitalter wohl an Dir vorbei gegangen...



blablabla. Schonmal gehört, das heutezutage Bikes auch verschickt werden?!

Gruß
Peter
Ich glaube nicht, dass wir hier von 50 euro fahrrädern sprechen sondern von Markenbikes und wenn ich mir einen dieser Rahmen anschaffen möchte dann benötige "ICH" zumindestens soviel Information, dass sich daraus zumindest soviele Rückschlüsse ziehen lassen, ob es ein fake ist oder nicht. Ein "persönliches Gespräch" ist nur eine Möglichkeit, auch die Beschreibung des Rahmens oder Zusatzinformationen helfen um sich ein Bild zu machen, decken aber nicht alle Gefahrenfaktoren ab.
Fakt ist, dass man nie sicher sein kann wie man in diesem Beitrag ließt, man kann aber die Wahrscheinlichkeit einen gestohlenen Rahmen zu kaufen verringern.
Eines ist aber auch klar wenn ich die Chance auf eine "Schnäppchen" habe, und meine gesammelten Informationen nicht offensichtlich zeigen, dass der Rahmen gestohlen ist wieso sollte ich den Kauf einem anderen überlassen irgendwer kauft ihn sowieso. Außerdem wird hier so getan als ob jeder Rahmen ohne Rechnung gestohlen ist und das ist eindeutig nicht wahr.
 
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