Wuppertaler Merkblatt zum Radfahren

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Hallo zusammen,

heute bin ich auf ein Merkblatt zum Radfahren in Wuppertal gestoßen:
https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/medien/dokumente/Rad.pdf

die folgenden 3 Auszüge will ich mal hier zur Diskussion stellen:
" Gegenüber Fußgängern und Hunden gilt das in besonderem Maße"

"..... Außerhalb dieser Bereiche ist die Fahrt mit dem Rad uneingeschränkt
unzulässig und kann zu empfindlichen Bußgeldern bis zur Einziehung des Fahrrades und erheblichen
Ersatzansprüchen für nachgewiesene Schäden führen"

"Pferde sind Fluchttiere, daher ist es geboten, nicht zu klingeln, sondern durch Rufen aufmerksam zu machen"

Wer will kann ja alles lesen und weitere Dinge Aufführen.

Gruß
Onewheeler
 
" Gegenüber Fußgängern und Hunden gilt das in besonderem Maße"
Aus Selbstschutz ist das doch richtig.

"..... Außerhalb dieser Bereiche ist die Fahrt mit dem Rad uneingeschränkt
unzulässig und kann zu empfindlichen Bußgeldern bis zur Einziehung des Fahrrades und erheblichen
Ersatzansprüchen für nachgewiesene Schäden führen"
Die Möglichkeit gibt idR das Waldgesetz. Die Einzeihung bezieht sich aber nicht explizit auf Fahrräder, sondern auf alle Gegenstände mit dem die Schäden angerichtet werden.

Pferde sind Fluchttiere, daher ist es geboten, nicht zu klingeln, sondern durch Rufen aufmerksam zu machen"
Guter Tip.
 
Aus Selbstschutz ist das doch richtig.


Die Möglichkeit gibt idR das Waldgesetz. Die Einzeihung bezieht sich aber nicht explizit auf Fahrräder, sondern auf alle Gegenstände mit dem die Schäden angerichtet werden.


Guter Tip.

Hi,

Probleme ? man sollte mal über Aussagen und die Wirkung auf andere nicht Radfahrer daraus bedenken.
Die Trailrules setze ich bei Begegnung mit anderen bei den Fragestellungen mal voraus...

zu 1)
im Text geht es nicht um Selbstschutz sondern um Rücksichtnahme.
Ist das ist bei Hunden nicht etwas schwer und die Verantwortung wird vom Hundehalter auf den Radfahrer umgeleitet?
Zu 2)
Gut davon habe ich gehört. Ich übertreibe jetzt mal; ich habe deine Pflanze zertreten und jetzt muss ich meine Schuhe abgeben? :D
Das Radfahren gehört zur allgemeinen Handlungsfreiheit..wenn man mir nicht mal das Radfahren dauerhaft nach Alkohlkonsum verbieten kann....
http://www.autokiste.de/psg/archiv/a.htm?id=8334

Aber darum ging es mir nicht so wird es ggf. klarer:
"Für Dirtbike- und Downhill-Fahrten gibt es inzwischen speziell eingerichtete Gebiete und eindeutig
gekennzeichnete Strecken. Außerhalb dieser Bereiche ist die Fahrt mit dem Rad uneingeschränkt
unzulässig."
Wird hier nicht das Radfahren allein auf die gekennzeichneten Wege beschränkt?

zu3) das könnte ein Guter Tipp sein aber ob das Pferd sich durch das Klingeln oder das Ansprechen erschrickt ist wohl egal?
Wenn es(Pferd) nach Ansprache (nicht schreien bitte:) doch erschrickt, so hat man dann ggf. das Problem; warum hat man nicht geklingelt....!
Bringe mal ein Zitat:
http://www.pferd.de/threads/627605-von-hinten-mit-dem-rad-ein-pferdueberholen
"....Ehrlich? Ein Pferd, welches beim Klingeln in Panik gerät, gehört nicht auf Straßen.
Ich reite viel auf Wegen, wo auch Radler unterwegs sind und daher gucke ich mich öfters mal um. Sehe ich einen, lasse ich mein Pferd seinen Kopf drehen, damit es ihn sehen kann und dann gehen wir weiter.....95 % aller Radler machen sich bemerkbar."

Rücksichtnahme egal ob Biker Radler Jogger Hundehalter Reiter geht nur gegenseitig hier wird aber etwas anderes suggeriert
 
Hi,

Probleme ? man sollte mal über Aussagen und die Wirkung auf andere nicht Radfahrer daraus bedenken.
Die Trailrules setze ich bei Begegnung mit anderen bei den Fragestellungen mal voraus...

zu 1)
im Text geht es nicht um Selbstschutz sondern um Rücksichtnahme.
Ist das ist bei Hunden nicht etwas schwer und die Verantwortung wird vom Hundehalter auf den Radfahrer umgeleitet?
Zu 2)
Gut davon habe ich gehört. Ich übertreibe jetzt mal; ich habe deine Pflanze zertreten und jetzt muss ich meine Schuhe abgeben? :D
Das Radfahren gehört zur allgemeinen Handlungsfreiheit..wenn man mir nicht mal das Radfahren dauerhaft nach Alkohlkonsum verbieten kann....
http://www.autokiste.de/psg/archiv/a.htm?id=8334

Aber darum ging es mir nicht so wird es ggf. klarer:
"Für Dirtbike- und Downhill-Fahrten gibt es inzwischen speziell eingerichtete Gebiete und eindeutig
gekennzeichnete Strecken. Außerhalb dieser Bereiche ist die Fahrt mit dem Rad uneingeschränkt
unzulässig."
Wird hier nicht das Radfahren allein auf die gekennzeichneten Wege beschränkt?

zu3) das könnte ein Guter Tipp sein aber ob das Pferd sich durch das Klingeln oder das Ansprechen erschrickt ist wohl egal?
Wenn es(Pferd) nach Ansprache (nicht schreien bitte:) doch erschrickt, so hat man dann ggf. das Problem; warum hat man nicht geklingelt....!
Bringe mal ein Zitat:
http://www.pferd.de/threads/627605-von-hinten-mit-dem-rad-ein-pferdueberholen
"....Ehrlich? Ein Pferd, welches beim Klingeln in Panik gerät, gehört nicht auf Straßen.
Ich reite viel auf Wegen, wo auch Radler unterwegs sind und daher gucke ich mich öfters mal um. Sehe ich einen, lasse ich mein Pferd seinen Kopf drehen, damit es ihn sehen kann und dann gehen wir weiter.....95 % aller Radler machen sich bemerkbar."

Rücksichtnahme egal ob Biker Radler Jogger Hundehalter Reiter geht nur gegenseitig hier wird aber etwas anderes suggeriert

Hallo Frank,

An deiner Stelle würde ich nicht alles so negativ betrachten.
Für Andere gelten auch Richtlinien

Zu 1.) zitiere ich mal aus der gleichen Gemeinde:
"Kommen einem andere Menschen zu Fuß, per Rad oder Pferd entgegen, gehört der Hund bei Fuß oder an die Leine "

Zu 2.) bezieht sich wohl auf die offizielle Strecke am Kothen. Meiner Meinung nach soll hier lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass ein DH-mäßiger Gebrauch seines Fahrrades abseits genehmigter Wege (also die, die der der Gesetzgeber mit seiner Definition "fester Weg" beschreibt) notfalls zur Einziehung des Rades führt. Dies ist meines Wissens auch im LForstG oder im BWaldG so geregelt. Es können ja auch Kraftfahrzeuge eingezogen werden, wenn diese für illegale Autorennen eingesetzt werden.

Thema Radfahrverbot wegen Trunkenheit:
http://www.rechtstipps.de/autokauf-...n-kann-nach-trunkenheitsfahrt-verboten-werden

Zu 3.) zitiere ich ebenfalls aus dieser Kommune:

"Wegerecht
Das Reiten in der Landschaft ist an die bestehenden Wege gebunden. Im Wald ist es auf die ausgewiesenen Reitwege beschränkt. Radfahrer und Fußgänger haben dort nichts verloren. Da Begegnungen trotzdem nicht
auszuschließen sind, ist vorausschauendes Reiten auch hier notwendig. "

Wie du siehst wird auch von den von dir angesprochenden Gruppen Rücksicht eingefordert.

Gruß
Christoph
 
Zu 2)
Gut davon habe ich gehört. Ich übertreibe jetzt mal; ich habe deine Pflanze zertreten und jetzt muss ich meine Schuhe abgeben? :D
Das Radfahren gehört zur allgemeinen Handlungsfreiheit..wenn man mir nicht mal das Radfahren dauerhaft nach Alkohlkonsum verbieten kann....
http://www.autokiste.de/psg/archiv/a.htm?id=8334
Dir wird doch nicht das Radfahren verboten. Wenn dann KANN dein Fahrrad beschlagnahmed werden, wie einem, der unberechtigt Bäume fällt, die Motorsäge weggenommen werden kann.
Du darfst aber mit einem anderen Fahrrad weiter auf genehmigten Weg fahren.
Das hat also nichts mit dem Beispiel Alkoholkonsum zu tun.
 
Was zeichnet denn Eurer Meinung nach das Downhillfahren und das Dirtbiken gegenüber dem normalen Mountainbiken aus?

Das Radfahren (und Mountainbiken) ist auf allen Wegen erlaubt. Das schreibt die Stadt erfreulicherweise richtig in ihrem Merkblatt.

Ich würde vermuten Downhill ist möglichst schnell einen Berg herunter zu fahren. Dirtbiken ist über Hügel und Rampen Sprünge und Tricks zu machen.

#
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe das auch so - nix Neues und nix Beachtenswertes.
Die Benutzung der Begriffe Downhill und Dirt im Zusammnenhang einfach etwas unglücklich.
Einfach hätte man sagen können das das Fahren abseits fester Wege (und da muss ich Skaster widersprechen, dh. nicht "genehmgter" Weg) und in rücksichtloser Art und Weise verboten ist.
Zum Thema "fester Weg", da gab es schon genug Rechtstreite drüber. Sogar Polizei die nur kartographierte Wege als solche anerkennen wollten.
Das ist für Biker immer gut ausgegangen.
Ein fester Weg muss als solcher erkennbar sein und darf auch schmal sein. Wer aber glaubt, sich mal eben eine Weg mit Einbauten selbst zu bauen, könnte etwas daneben liegen.
Meisten läuft es darauf hinaus das ein Weg nicht allein von MTBlern etabliert und genutzt wurde. Einbauten sind Sachbeschädigung
Alles hier schon zigfach erwähnt und diskutiert.
DH im öffentlichen Raum LEGAL geht nur offiziell.
 
Hallo, ich bin Wuppertaler UND Hundebesitzer, meistens mit beidem gleichzeitig in den Wäldern unterwegs. Ich finde das richtig gut, das explizit Rücksichtsnahme von Radfahrern gegenüber den 4-Beinern gefordert wird. Hier hab cih schon so viel unzumutbares erlebt, dass einem echt die Lust vergeht.
Abndersrum gilt das natürlich aber genauso!

Mich interessiert aber mal wo denn diese ausgeschriebenen Fahrwege, die in
Für Dirtbike- und Downhill-Fahrten gibt es inzwischen speziell eingerichtete Gebiete und eindeutig
gekennzeichnete Strecken. Außerhalb dieser Bereiche ist die Fahrt mit dem Rad uneingeschränkt
unzulässig und kann zu empfindlichen Bußgeldern bis zur Einziehung des Fahrrades und erheblichen
Ersatzansprüchen für nachgewiesene Schäden führen.
angesprochen wernden sind und insbesondere auch wo man die Routen usw. nachlesen bzw. nachsehen kann.
 
Für's Dirtbiken weiß ich es nicht, zum Downhillfahren gibt es die Strecke im Kothen. Falls jemand noch weitere offizielle Strecken kennt, mag er diese gerne posten. Meiner Meinung nach ist der Abschnitt einfach sehr schlecht verfasst. Es kann ja nur heißen, dass außerhalb dieser zugelassenen Strecken das fahren abseits fester Wege unzulässig ist. Und da noch immer kein Gericht darüber geurteilt hat, was ein fester Weg ist...
 
Es kann ja nur heißen, dass außerhalb dieser zugelassenen Strecken das fahren abseits fester Wege unzulässig ist.

Genauso würde ich das auch sehen. Die können sich nicht über die Gesetzeslage hinwegsetzen.
Ich sehe die Formulierung aber noch aus einem anderen Grund problematisch.
Das Lesen genau die Leute, die das auch genauso wie geschrieben verstehen möchten. Und andere die die Gesetzlage nicht kennen.
Und schon wird in breiter Meinung ein "Das ist verboten" draus. Weil steht da ja schwarz auf weiß.
Deswegen sollte man das korrigieren.
 
:blah:
Gibts so ein"Merkblatt" mit ähnlichen Regeln eigentlich auch für sogenannte Dosentreiber die Autofahrer?
Wohl nicht:rolleyes:....also drüber :lol:...und wieder biken gehen und zwar so und wies mir passt;)!
 
[/QUOTE]....

Thema Radfahrverbot wegen Trunkenheit:
http://www.rechtstipps.de/autokauf-...n-kann-nach-trunkenheitsfahrt-verboten-werden

Zu 3.) zitiere ich ebenfalls........

Gruß
Christoph[/QUOTE]



Hallo Christoph,

...die Verfasser Deines links zum Thema Radfahrverbot waren wohl selbst nicht so ganz überzeugt; das erste Mal, dass ich in einem Rechtstipp einen sinnentstellenden Fehler feststellen durfte:

....Zwar ist Fahrradfahren als Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit von den Grundrechten geschützt. Auch reicht die Unfallträchtigkeit beim Radfahren nicht im Entferntesten ans Autofahren heran. Aber trotzdem ist die Sicherheit des Straßenverkehrs bei einer BAK über 1,6 Promille dermaßen betroffen, dass das Gefahrenpotential des betrunkenen !!! A u t o f a h r e r s !!! ausreicht, eine MPU zu rechtfertigen. Denn immer wieder kommen schwere Unfälle vor, weil beispielsweise Autofahrer einem alkoholisierten Radfahrer plötzlich ausweichen müssen und anschließend mit anderen Verkehrsteilnehmern kollidieren (OVG Koblenz, Urteil vom 17.8.2012, 10 A 10284/12, NJW 2012 S. 3388 ).

Gruß Jo
 
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