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Ein Fixie ist ein Rad mit starrer Hinterradnabe. Dass diese Bezeichnung irgend etwas damit zu tun hat, ob das Rad nun Bremsen hat oder nicht, ist ein Irrtum. Irren ist allerdings menschlich, daher hält sich diese Annahme in gewissen Kreisen!
Und zu dem Gerichtsurteil das gilt für das Bundesland (war das Bonn?) und nicht bundesweit.
Gut, dass mal wieder eine neue Granate da ist (wobei ich überzeugt bin, dass das ein alter Bekannter ist), und uns mal erklärt, dass Bonn ein Bundesland ist, sonst hätten wir noch gedacht, es wäre lediglich eine Stadt!
Nein, der Gesetzgeber fordert lediglich zwei voneinander unabhängige, funktionsfähige Bremsen. Die können durchaus schwächer sein als das, was ein geübter Fixer drauf hat. Allerdings sind sie das normalerweise nicht.Wenn wir schon bei dem Thema Bremsen sind .....
Gibt es irgendwo ein Hinweis auf eine Mindestverzögerung,
die die Bremse aufbringen muß?
Ich behaupte, dass ich in der Lage bin, mit zwei guten Fahrradbremsen (V-Brakes, Discs) besser zu bremsen als jeder Fahrradkurier auf der Welt mit einem Fixie ohne!
Und in Fußgängerzonen Tempo raus und rücksichtsvoll fahren, dann gibts auch keinen Stunk.
Sobald sich hier bei uns in der Fußgängerzone ein Hintern auch nur dem Sattel nähert, hat man schon einen von der Rennleitung mit gezücktem Stift hinter sich stehen.
Hast Du jetzt ein Bremspedal vom VW-Polo am Fahrrad, einen Motorrad-Bremshebel vom Zubehöranbieter Polo oder einen Bremshebel, der gleichzeitig zwei Bremszüge bedient?Mal davon ab, an meinem jüngsten Projekt hab ich nen Polobremshebel dran. Bin mal gespannt was die Blauen dazu sagen falls ich mal in die Box gewunken werde.
@Razor, letzteres natürlich. Ich weiss das es streng genommen nicht zulässig ist aber die Jungs sind ja auch nicht päbstlicher als der Pabst. Ich glaube nicht das es deswegen Stress geben wird. Falls ja...ich werde es euch wissen lassen.
Eieiei, wo fahren die denn rum, die ganzen Metzger mit den zerschnetzelten Händen, Wahnsinn!Ich kenne hier ein paar Leute aus dem Metzgerhandwerk mit einer zerschnetzelten Hand. Die können noch wunderbar mit dem was übrig geblieben ist fahren. Bremsen dann aber nur noch mit der anderen Hand. Funktioniert wunderbar (z.b. mit dem Maguraverteiler). Ist aber verboten. Meistens wird ein Auge zugedrückt, auf der sicheren Seite ist man aber in dem Fall nie.
Eieiei, wo fahren die denn rum, die ganzen Metzger mit den zerschnetzelten Händen, Wahnsinn!
Es gibt ja noch die gute alte Rücktrittbremse, sogar in Verbindung mit Nabenschaltungen.
1)Es sind zwei. Und in einem industriellen Großbetrieb kann das passieren.
2)Würdest du mit Rücktritt fahren wollen?
Im Zweifelsfall setzt sich der Klugscheisser mit der weiß-grünen Kappe leider durch.
Tu ich ab und zu, macht auch Spaß, erinnert mich an meine Kinderzeit!Würdest du mit Rücktritt fahren wollen?
Einen Freilauf hat mein Rad mit Rücktrittbremse trotzdem, Dein Klapprad doch sicher auch!Ich bin mit der Frage zwar nicht gemeint, bevorzugte aber aus der Perspektive eines "zerschnetzelten" Metzgers
wohl auch den zweizügigen Bremshebel aus dem Bike Polo-Zubehör, da ich allzu gern Freilauf fahre,
eine Rücktrittbremse habe ich nur an meinem Klapprad.
Natürlich wird er das, gibt immer ein paar übereifrige Jungspunde die sich noch profilieren wollen anstatt sich mal wichtigeren Dingen zuzuwenden. Aber um ehrlich zu sein:
1. Ist es mir egal, dann zahle ich eben die 5 oder 10 Euronen, Punkte wird es wohl kaum geben.
2. Schätze ich die Wahrscheinlichkeit gen 0 ein das ich überhaupt angehalten werde. Bin auf dem Rad (egal in welcher Form) in meiner nun über 30-jährigen Karriere noch nie von der Rennleitung an die Box gewunken worden. Da brauchen die dann jetzt nicht mit anfangen...
Einen Freilauf hat mein Rad mit Rücktrittbremse trotzdem, Dein Klapprad doch sicher auch!
Da bin ich durchaus anderer Meinung als Du! Wenn der Gesetzgeber eine Vorschrift für die Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr herausgibt, dann muss die allgemeingültig sein und kann keine Unterschiede für geschickte und ungeschickte Fahrräder machen. Ein Fahrrad ist ja nicht an einen bestimmten Fahrer gebunden, sondern austauschbar.Die Argumentation dass diese "Geschicklichkeit und Übung weit über das übliche Geschick eines Radfahrers" hinausgeht und der starre Antrieb deshalb pauschal nicht anerkannt wird finde ich genauso absurd wie zu behaupten, da nicht alle Personen einen Führerschein besitzen ist es auch Personen die einen besitzen, nicht gestattet ein Kfz im Straßenverkehr zu bewegen.