Meine Signatur geht auf den Botschafter Bayerns in Ungarn,
Gabriel A. Brennauer zurück , der im Interview der Süddeutschen Zeitung vom 28. April 2009 auf die Frage, ob es seiner Ansicht nach eine
besondere bayerische Mentalität gäbe antwortete:
Ja. "Leben und leben lassen", verbunden mit "Mir san mir - und wea ko dea ko".
Genau diese Bayerische Mentalität findet sich für
alle Erholungsuchenden im Teil 6 des Bayerischen Naturschutzgesetzes wieder und berücksichtigt dabei auch die berechtigten Interessen der Grundstückseigentümer und der Natur.
"Leben und leben lassen" oder wie man heute sagt: "
Respekt, Alda!!!"
"Mir san mir" steht (mittlerweile) für ein selbstbewusstes Selbstverständnis einer Gruppe, zum Teil wird auch eine besondere Verantwortlichkeit damit verbunden. Das findet man bei Wanderern ebenso wie bei Radfahrern oder anderen Erholungsuchenden und Natursportlern.
Der Ausspruch „Wer ko, der ko!“ geht auf Franz Xaver Krenkl zurück. Krenkl hatte es gewagt im Englischen Garten die Kutsche des Kronprinzen und späteren König Ludwig I. mit einem eigenen Gespann zu überholen. Dies war jedoch bei Strafe verboten, da niemand bessere Pferde haben durfte als der Herrscher. Krenkl, der erfolgreiche Pferdehändler und 14-fache Rennmeister des Oktoberfestrennens in München, sah dies jedoch nicht ein. Auf den Zuruf des Prinzen, ob er denn nicht wisse, dass das Überholen verboten sei, antworte Krenkl nur schneidig: „Majestät, wer ko, der ko!“
Das bayerische Grundrecht auf Erholung in der freien Natur aus Art. 141 Abs. 3 BV findet seine Grenzen im Respekt gegenüber der Natur, den Eigentümern und den anderen Erholungsuchenden und evtl. noch im eigenen Können, nicht jedoch im Wunschdenken bestimmter Gruppen. Dies konkretisiert das Bayerische Naturschutzgesetz.